Planungsleistungen Neubau ZOB und Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Itzehoe
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.itzehoe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Neubau ZOB und Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Itzehoe
Planungsleistungen der Verkehrsanlagenplanung
Und der Freianlagenplanung für einen Neubau ZOB und die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Itzehoe.
25524 Itzehoe
In der Kreisstadt Itzehoe werden im Rahmen des Sanierungsgebiets „Innenstadt“ städtebauliche Maßnahmen durchgeführt. Der Bahnhofsvorplatz soll neu gestaltet werden. Zudem wird eine Verlagerung des ZOB (4700 qm) in die direkte Nähe des Bahnhofs angestrebt, Verbleib soll alternativ geprüft werden, die abschließende Entscheidung darüber soll auf Basis der zu erstellenden Vorplanung getroffen werden (daher stufenweise Beauftragung).
Es sind Leistungen der Planung von Verkehrsanlagen (Leistungsbild entspr. §§ 45 ff. HOAI 2013) und der Freianlagenplanung (Leistungsbild entspr. §§ 38 ff. HOAI 2013) zu erbringen. Es ist ein einheitliches Planungskonzept und eine Integration zu einem Vorhaben erforderlich.
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Fest beauftragt werden mit dem Zuschlag die Leistungen der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) und der Leistungsphase 2 (Vorplanung) der Verkehrsanlagenplanung mit der Besonderen Leistung Bestandsvermessung für die Planung sowie die Leistungsphasen 1 und 2 für die Freianlagenplanung. Die Beauftragung der weiteren Leistungen bedarf einer gesonderten Erklärung der Stadt, auf die auch bei Weiterführung der Maßnahmen kein Anspruch besteht. Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragsbedingungen.
Vorbehalten bleibt zudem die Beauftragung zusätzlicher oder geänderter Planungsleistungen für das Projekt nach Maßgabe der Vertragsbedingungen.
Da die eVergabe-Plattform BI-Medien nur die Angabe von 3 Qualitätskriterien erlaubt, erfolgt die Aufschlüsselung der qualitativen Kriterien hier:
2.1. Methodik/Bearbeitungskonzept (15 %),
2.2. Organisation (10 %),
2.3. Qualifikation des betrauten Leitungspersonals (15 %),
2.4. Konkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten (15 %),
2.5. Verfügbarkeit für das Projekt (15 %).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Verkehrsanlagenplanung und Freianlagenplanung für Neubau ZOB und Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Itzehoe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24116
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.