Erweiterung des Johannes-Kepler-Gymnasiums / Los: 2 - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 17/21/508
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Johannes-Kepler-Gymnasiums / Los: 2 - Tragwerksplanung
Los: 2 - Tragwerksplanung, Leistungsphasen 2 - 6 und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 7 und 8 nach § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14 Nr. 14.1.
Johannes-Kepler-Gymnasium
Humboldtplatz 1
09130 Chemnitz
Genauere Bezeichnung der Maßnahme mit Objektangabe, Angabe zu den beabsichtigten Leistungsbildern und Leistungsphasen, der Vergabeart sowie Bruttogrundflächen, evtl. Kostenobergrenzen mit dem Ziel der Kapazitätserweiterung, ist die Errichtung eines Anbaus an das bestehende Johannes-Kepler-Gymnasium Humboldtplatz 1, 09130 Chemnitz vorgesehen. Tangierende Maßnahmen im bestehenden Gebäudeteil sind ebenfalls Bestandteil des Vorhabens. Die Inbetriebnahme ist zum Beginn des Schuljahres 2024/25 geplant.
In einer durchgeführten Studie der Objektplanung Gebäude wurden verschiedene Varianten zur Anordnung des Erweiterungsbaus untersucht. Die Ergebnisse wurden mit der Stadt Chemnitz abgestimmt und eine Vorzugsvariante festgelegt. Die Vorplanung der Objektplanung Gebäude wurde anteilig erstellt (Planunterlagen als Anlage A beigefügt).
Im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV wird ein Planungsbüro für die Erstellung der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 2 - 6 und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 7 und 8 nach § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14 Nr. 14.1 für die Erweiterung des Johannes-Kepler-Gymnasiums und die erforderlichen Maßnahmen im Bestandsgebäude gesucht.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend dem beigefügten Ingenieurvertrag (HOAI) mit Anlagen stufenweise, unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen.
Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 2 und 3 der Tragwerksplanung beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben.
Weiterhin werden die Besonderen Leistungen mit Bezug zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (5.3.2.2 Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners (LPH 6) und 5.3.2.3 Mitwirkung bei der Prüfung und Wertung der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (LPH 7)) sowie die Besondere Leistung Nr. 5.3.2.4 Mitwirkung bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten (LPH 7) optional beauftragt. Bei Abruf der Besonderen Leistung Nr. 5.3.2.2 entfallen die Grundleistungen der Leistungsphase 6.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphasen, sowie auf die Beauftragung der optionalen Besonderen Leistungen besteht nicht.
Die geschätzten Bauwerkskosten für die Erweiterung des Gymnasiums und der Maßnahmen im Bestandsgebäude betragen:
— Kostengruppe 200: [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— Kostengruppe 300: [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— Kostengruppe 400: [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— Bruttogeschossfläche (BGF) Erweiterungsbau: 1 656 m2,
— Bruttogeschossfläche (BGF) Umbauten im Bestand: 447 m2.
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen:
Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 2 und 3 der Tragwerksplanung beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben.
Weiterhin werden die Besonderen Leistungen mit Bezug zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (5.3.2.2 Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners (LPH 6) und 5.3.2.3 Mitwirkung bei der Prüfung und Wertung der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (LPH 7)) sowie die Besondere Leistung Nr. 5.3.2.4 Mitwirkung bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten (LPH 7) optional beauftragt. Bei Abruf der Besonderen Leistung Nr. 5.3.2.2 entfallen die Grundleistungen der Leistungsphase 6.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphasen, sowie auf die Beauftragung der optionalen Besonderen Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, keine Unterlagen nachzufordern.
Mit dem Angebot einzureichen:
1. an den mit gelben Markierungen gekennzeichneten Stellen ausgefüllter und unterzeichneter Ingenieurvertrag (HOAI);
2. Eigenerklärung zur Eignung mit allen darin geforderten Nachweisen, Formblättern und Referenzanlagen;
3. Nachweis der persönlichen Referenzen A des vorgesehenen Projektleiters mit den entsprechenden Referenzblättern (Zuschlagskriterium Nr. 2.1);
4. Nachweis der persönlichen Referenzen B des vorgesehenen Projektleiters mit den entsprechenden Referenzblättern (Zuschlagskriterium Nr. 2.2);
5. Nachweis der persönlichen Referenzen C des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters mit den entsprechenden Referenzblättern (Zuschlagskriterium Nr. 3.1); 6. Nachweis der persönlichen Referenzen D des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters mit den entsprechenden Referenzblättern (Zuschlagskriterium Nr. 3.2); 7. Kapazitätsplanung (Zuschlagskriterium Nr. 4) eine Honorarberechnung muss nicht beigefügt werden.
Auch das vom System bereitgestellte Formblatt Leistungsverzeichnis muss nicht ausgefüllt werden.
Das angebotene Honorar wird von der Vergabestelle entsprechend der beigefügten Musterberechnung anhand des an den mit gelben Markierungen gekennzeichneten Stellen ausgefüllten Ingenieurvertrages (HOAI) ermittelt.
Wird eine Honorarberechnung mit vom Vertrag abweichenden Honorarparametern eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebots führen, wenn der Angebotsinhalt nicht mehr eindeutig erkennbar ist. Es wird deshalb empfohlen, auf das Beifügen einer Honorarberechnung zu verzichten.
Nicht auszuschließende Angebote geeigneter Bieter werden anhand der Zuschlagskriterien bewertet.
Bei Punktgleichheit in der Gesamtbewertung entscheidet der höchste Gesamtpunktwert im Kriterium Nr. 1 Honorarangebot. Besteht auch hier Gleichstand der bestplatzierten Bieter in der erreichten Punktbewertung, wird unter diesen Bietern ein Losverfahren durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot einzureichen, Mindestbedingung:
Mindestbedingung:
a) Geforderte Qualifikation des/der Bewerbers/-in bzw. bei juristischen Personen des/der benannten verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 3 VgV):
Berufsqualifizierender Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bauwesen, Hochbau (Dipl.-Ing. TH/FH/BA bzw. Bachelor/Master) oder gleichwertige Qualifikation mit Nachweis der Eintragung als Qualifizierter Tragwerksplaner gemäß § 66 Absatz 2 SächsBO oder gleichwertig,
b) Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gemäß § 44 VgV:
Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung oder Erklärung, dass nicht zur Eintragung verpflichtet mit Begründung (z. B. freiberuflicher Ingenieur). Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister oder gleichwertig.
Nachweis liegt bei durch Bescheinigung über den Studienabschluss und Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung) oder Erklärung, dass nicht zur Eintragung verpflichtet mit Begründung und Eintragung in einem Berufsregister (z. B. einer Ingenieur- bzw. Architektenkammer) oder Sonstige Bescheinigung der erlaubten Berufsausübung und Eintragung als Qualifizierter Tragwerksplaner gemäß § 66 Absatz 2 SächsBO oder gleichwertig.
Mit dem Angebot einzureichen:
a) Honorarumsatz im Bereich Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI)
Angabe des Honorarumsatzes im Bereich Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI)
In den letzten 3 Geschäftsjahren
b) Berufshaftpflichtversicherung mit den unten aufgeführten Mindestbedingungen.
Zu a) Es ist für die letzten 3 Geschäftsjahre je Jahr ein Mindesthonorarumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto im Bereich Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften ist der addierte Wert je Jahr einzutragen.
Zu b) Im Auftragsfall muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Hö-he von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden nachgewiesen werden, die bei Einzelpersonen und Einzelunternehmen als AN 2-fach, bei Personen- und Kapitalgesellschaften als AN 4-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen müssen. Die Versicherung muss für die gesamte Dauer des Vertrages lückenlos aufrecht erhalten bleiben.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder der Auftragnehmer-ARGE bestehen.
Die Versicherung muss eine mindestens 5-jährige Nachhaftung nach Ablauf des Versicherungsvertrages für alle Ersatzansprüche umfassen.
Der Nachweis der Versicherung umfasst folgende Angaben:
— Höhe der Deckungssummen für Personenschäden,
— Höhe der Deckungssumme für sonstige Schäden,
— Angabe der Maximierung pro Versicherungsjahr,
— Angaben zur geforderten Nachhaftung (z. B. durch zugehörige Versicherungsbedingungen),
— zusätzlich bei Bewerbergemeinschaft: Eintritt für Schäden im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft.
Der Nachweis liegt bei als:
Kopie der Police oder Deckungsbestätigung nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung mit den eben benannten Angaben oder
Eine Erklärung des Versicherers, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden bzw. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung mit den oben benannten Angaben abgeschlossen wird.
(Hinweis für Bewerbergemeinschaften: entweder eine Erklärung des Versicherers des jeweiligen Bewerbers zur Übernahme der Haftung auch in Arbeitsgemeinschaften oder des Versicherers des bevollmächtigten Vertreters der Arbeitsgemeinschaft zur Übernahme der Haftung für alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft).
Dem Angebot ist mindestens eine durch den Bieter erbrachte Mindestreferenz beizufügen.
Anforderungen an die Mindestreferenz des Bieters (Büro bzw. ARGE):
Fachplanungsleistung Tragwerksplanung für Umbau oder Erweiterung eines öffentlich zugänglichen Gebäudes gemäß § 50 Absatz 2 Musterbauordnung mind. der Honorarzone III, mind. Leistungsphasen 2 - 5 erbracht, mit Bauwerkskosten KG 300 + 400 von mind. 1,0 Mio. EUR brutto, Übergabe an den Nutzer im Zeitraum vom 1.3.2016 bis 28.2.2021
Hinweis: Zur Referenz ist eine Anlage beizufügen, in der alle notwendigen Angaben zur Erfüllung der Mindestkriterien enthalten sind.
Dies kann durch Ausfüllen des Deckblattes Mindestreferenz erfolgen, aber auch durch eine eigene Beschreibung des Projektes auf max. 2 Seiten im pdf-Format, möglichst mit einem Schnitt und Fotos.
Siehe Punkt III.1.1. eintragen
Einhaltung der oben aufgeführten Mindestbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]