WBT-Kontingent (06/PE/2021)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 361 / [removed]
Fax: +49 800/[removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
WBT-Kontingent (06/PE/2021)
Die Auftraggeberin nutzt vermehrt die Möglichkeit, alle Mitarbeiter über Web Based Trainings (im Weiteren „WBT“ genannt) von der IKK Akademie zu schulen sowie Inhalte einheitlich, schnell und effizient zu vermitteln. Der Bedarf an Wissensvermittlung über WBTs ist momentan recht hoch. Um der Bedarfssituation an verschiedenartigen WBTs qualitativ hochwertig und zeitnah gerecht werden zu können, wird ein Teil der Erstellung von WBTs extern vergeben.
Ziel ist es daher, mit einem geeigneten Auftragnehmer einen Rahmenvertrag zu schließen, der für die IKK Akademie der Auftraggeberin WBTs nach inhaltlichen Vorgaben erstellt.
Die Rechte an den durch den Auftragnehmer im Rahmen des Auftragsverhältnisses erstellten WBTs gehen auf die Auftraggeberin und die IKK Akademie über.
Der Bedarf der einzelnen Pakete ist von der Auftraggeberin geschätzt. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. Die absolute Höchstabnahmemenge ist in der LB beziffert.
Hagen
Die WBTs müssen der Auftraggeberin in einer CPTX-Datei oder (.story)-Datei zur Verfügung gestellt werden.
Die Videos sind als Rohdateien Camtasia in (.tscproj) und (.trec) sowie als fertiges Video mp4 bereit zu stellen.
Die Bereitstellung durch den Auftragnehmer muss webbasiert erfolgen. Durch den Auftragnehmer sind angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Anforderungen der EU-DSGVO umzusetzen und nachzuweisen.
Die Zugänge müssen entsprechend durch den Auftragnehmer bereitgestellt und abgesichert (verschlüsselt) werden. Der Auftragnehmer hat entsprechende Nachweise bereitzustellen.
Im Falle, dass bei der Erstellung von WBT´s und Videos Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftraggeberin in den Schulungsunterlagen verarbeitet werden, wird die Auftraggeberin mit dem Auftragnehmer eine Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung (60) anlassbezogen abschließen.
Die Auftraggeberin hat das Recht, durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, den Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragsverlängerung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“).
— Bietergemeinschaften haben die „Eigenerklärung Umsatz“, die „Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen“ und die „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“ dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
— Für Unterauftragnehmer sind die „Eigenerklärung Umsatz“ und / oder „Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen“ nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV“).
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter-AN“).
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen / Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall Der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
— Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist („Eigenerklärung Umsatz").
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen / Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
— Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen / Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV“).
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter-AN“).
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
— Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten drei Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat Sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen / Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
— Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen / Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV“).
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen / Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterium):
1. Es sind vom Bieter 3 Referenzaufträge zu webbased trainings anzugeben, die Rechtsthemen erklären – vorzugsweise aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.
2. Es ist vom Bieter ein Referenzauftrag zu webbased trainings einzureichen, welcher Audio beinhaltet - vorzugsweise aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Dienstleistungsbereich.
3. Es ist vom Bieter ein Referenzauftrag zu webbased trainings einzureichen, welcher Video beinhaltet - vorzugsweise aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Dienstleistungsbereich.
4. Es ist vom Bieter ein Referenzauftrag einzureichen, der ein selbst erstelltes Drehbuch enthält und das daraus aufbauende webbased training; vorzugsweise aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Dienstleistungsbereich.
Hinweis:
Da sich ein Projekt aus fachlicher Sicht zur Abdeckung mehrerer, der geforderten Referenzen eignen kann, kann ein Projekt auch mehrfach als Referenz angeben werden. Zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen an Referenzen sind mindestens 3 und maximal 6 Projekte anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
IKK classic
Vergabestelle
Mittelhäuser Str. 68
99089 Erfurt
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Die Verfahrenssprache ist deutsch.
— Es gilt deutsches Recht.
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Ein Angebot von Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
— Es sind mit dem Angebot vom Bieter selbst zu erstellende Kurzkonzepte zum Erstellen eines Drehbuches und zur Darstellung des Workflows gemäß Ziffern 4.1 und 4.2 der BWB (20) einzureichen.
— Es ist darüberhinaus mit dem Angebot eine vom Bieter selbst zu erstellende Arbeitsprobe „multimediales WBT“ gemäß Ziffer 5.1 der BWB (20) einzureichen.
— Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
—— Die Auftraggeberin schließt mit dem Auftragnehmer im Falle, dass bei der Erstellung von WBT´s und Videos Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftraggeberin in den Schulungsunterlagen verarbeitet werden, eine Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung anlassbezogen ab. Das Muster der Vereinbarung ist den Vergabeunterlagen beigefügt (60). Mit dem Angebot sind dazu die nachfolgenden Dokumente gemäß Ziffer 3.
Der BWB (20) ausgefüllt bzw. vom Bieter selbst erstellt einzureichen:
— ein Datensicherheitskonzept, in dem der Bieter die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept Auftragsverarbeiters" (61)),
— Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (62),
— Formblatt „Auflistung der bestehenden UAN-Verhältnisse“ (63),
— Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ (64),
— Formblatt „Datenschutzbeauftragter / Ansprechpartner“ (65) und
— ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept, in welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird (siehe Ziffer 3 der BWB (20)).
— Weiterhin ist dem Angebot die Erklärung des Bieters zu Vorgesehenen Personal zur Ausführung des Auftrags („Eigenerklärung über die Qualifikation zu vorgesehenem Projektleiter und -assistent“ (42)) sowie zum Projektteam, welches auftragsbezogen zur Verfügung stehen muss, („Projektteam“ (43)) einzureichen.
— Mit dem Angebot ist vom Bieter die „Eigenerklärungen zur Technologie von L. Ron Hubbard“ (44) abzugeben.
— Darüberhinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung des Bieters zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Vermögensversicherung und Versicherung gegen Datenverstoß (41) beizufügen.
— Eigenerklärung Angaben Gewerbezentralregisterabruf (40),
— bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter.
Der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter in der „Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf (40)“ anzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.