Beschaffung von 2 Standardlinienomnibussen und 5 Midi-Bussen (Dieselantrieb) mit Anschlussversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: DVS_2021_10_013
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvsmbh.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dvsmbh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dvb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 2 Standardlinienomnibussen und 5 Midi-Bussen (Dieselantrieb) mit Anschlussversorgung
Beschaffung von:
— 5 Midi-Busse in der Fahrzeuglänge ca. 10,00 m, Beförderungskapazität ist für mindestens 80 Personen auszulegen mit 2 Türen,
— 2 Standardbussen in der Fahrzeuglänge ca. 12,00 m, Beförderungskapazität ist für mindestens 90 Personen auszulegen mit 3 Türen.
Für jedes Los muss eine langfristige Anschlussversorgung zur Sicherstellung der Ersatzteilversorgung und Serviceleistung (Wartung und Instandhaltung) einschließlich Software-Support über einen Zeitraum von mindestens 8 Jahren (mit Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre) angeboten werden.
Dresdner VerkehrsServicegesellschaft mbH
Trachenberger Str. 40
01129 Dresden
Beschaffung von 5 Midi-Busse in der Fahrzeuglänge ca. 10,00 m, Beförderungskapazität ist für mindestens 80 Personen auszulegen mit 2 Türen sowie 2 Standardbussen in der Fahrzeuglänge ca. 12,00 m, Beförderungskapazität ist für mindestens 90 Personen auszulegen mit 3 Türen einschließlich einer Anschlussversorgung von 8 Jahren (mit Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre),
Angaben zur Beschaffenheit der Fahrzeuge: sind gleichlautend für beide Kapazitätsgrößen
— Steh- / Sitzplatzverhältnis 2,5:1;
— Sitzabstand lichtes Maß größer/ gleich 700 mm;
— Dieselbetriebener Niederflur-Stadtlinienbus;
— Schadstoffklasse Euro VI in der höchsten Stufe mit Lastschaltgetriebe;
— Niederflurigkeit an allen Türen und ohne Stufe;
— Einstufige Podeste an den Längsseiten im Fahrzeug;
— Vorkonfektionierung für IBIS-IP und IBISplus als hybrides System;
— Eine Sondernutzungsfläche (kombinierter E-Scooter- und Rollstuhl-Kinderwagenstellplatz);
Vorausrüstung RBL-Bediensystem und Fahrausweisautomaten einschließlich systemspezifische Verkabelung;
Kundenspezifische Türsteuerung („Dresden“): alle Türen werden mittels Sammelöffnung angesteuert, integrierte Warteraumschaltung an Tür 2 (10 Meter Busse) oder Tür 3 (12 Meter Busse) und deren Auswirkung auf die HLK-Steuerung und Beleuchtung; Automatiktüren können auch manuell bedient werden.
Fahrerarbeitsplatz nach Vorgaben des VDV (Standardarbeitsplatz); mit versenkbarer Schutzscheibe in der Fahrerkabinentür Integrierte On-Board-Diagnose (Fahrzeugdiagnosesystem);
Fahrgastklimaanlage gemäß VDV 236 – ECO-Kennlinie mit integrierter Fahrerplatz -Klimaanlage;
Fahrgast-WLAN,
Integrierte Fahrerassistenzsysteme (u.a. Abbiege- und Regenassistent, Kollisionswarnsystem bzw. Notbremsassistent);
EFRE 14 D 12 P 102 O
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Erklärung zur Eintragung in einem Berufts- oder Handelsregister.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit Teilnahmeantrag vorzulegen:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Angaben / Nachweise zur Größe des Unternehmens,
— Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung,
— Angabe KMU,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
a) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/uns od. Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung od. der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung od. wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung od. Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz od. teilweise dazu verwendet werden od. verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Ab-sprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen od. einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR behält sich der Auftraggeber vor für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
Ich/wir erklären,..
b) dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren u. kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet od. die Eröffnung beantragt worden ist od. der Antrag mangels Masse ab;
c) dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung v. Steuern u. Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (od. einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern) ordnungsgemäß nachgekommen sind.
d) wir Mitglied in der Berufsgenossenschaft (..) sind.
Vorlage der Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag (alternativ entsprechende Nachweise in Kopie), Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
1. Bezeichnung/ Benennung von jeweils mindestens 2 Projektreferenzen zur Lieferung von Niederflurstadtlinienbussen der Kapazitätsgrößen 10 Meter und 12 Meter. Es sind Angaben zum Auftraggeber, Ansprechpartner (Name, Telefonnummer, E-Mail) und Lieferzeitraum vorzunehmen. Weiterhin sind in einer kurzen Beschreibung Angaben zur Anzahl der gelieferten Fahrzeuge, der Fahrzeuggröße (vergleichbar mit jeweiligem Los!), technische Angaben zu den Fahrzeugen und deren Ausstattung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Angabe von jeweils mindestens einer vergleichbaren Referenz zur Anschlussversorgung (Instandhaltungs- und Wartungsvertrag, Software-Support) nach erfolgter Auslieferung von Stadtlinienbussen. Folgende Angaben sind vorzunehmen: Auftraggeber, Ansprechpartner, Datum des Vertragsabschlusses, Laufzeit der Anschlussversorgung sowie eine kurze Beschreibung:
— Art und Umfang der Anschlussversorgung (Instandhaltungs- und Wartungsvertrag),
— Art und Umfang des Ersatzteilliefer- und / oder Konsignationsvertrages oder vergleichbarer Vereinbarungen / Regelungen zur Ersatzteilversorgung,
— Art und Umfang des Software-Supports,
Die unter Punkt 1.) und 2.) kurzen Beschreibungen zu den geforderten Referenzen sind auf insgesamt maximal 4-Seiten niederzuschreiben und dem Teilnahmeantrag beizulegen.
Die Nachweise dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
Zu 1.) jeweils mindestens 2 Referenzen für die Kapazitätsgrößen 10 Meter und 12 Meter zur vergleichbaren Lieferung gemäß den geforderten Angaben unter 1.),
Zu 2.) mindestens eine vergleichbare Referenz zur Anschlussversorgung gemäß den geforderten Angaben unter 2.).
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit der geforderten Unterlagen und Nachweise sowie die Einhaltung von Formalien,
2. Prüfung, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen,
3. Prüfung der aufgestellten Mindestanforderungen / Mindeststandards an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers.
Sicherheiten für die Vertragserfüllung durch Bürgschaft
Sicherheiten für die Mängelansprüche durch Bürgschaft
Ggf. Sicherheit für Anzahlung / Vorauszahlung durch Bürgschaft.
Zahlungsfrist 30 Tage netto nach Eingang der formgerechten Rechnung
Der Auftraggeber behält sich eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Auftragswertes für die Fahrzeuglieferung nach Zuschlagserteilung vor.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CD2H2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist Angebotsabgabe gegenüber der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-3 GWB unzulässig.
Teilt die der ausschreibenden Stelle / der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bewerbers / Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der ausschreibenden Stelle / des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertagen nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die ausschreibende Stelle / den Auftraggeber.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.