Testkits für die PCR-Diagnostik anzeigepflichtiger Tierseuchen im Bereich der Veterinärmedizin Referenznummer der Bekanntmachung: OV 01VM/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lua.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Testkits für die PCR-Diagnostik anzeigepflichtiger Tierseuchen im Bereich der Veterinärmedizin
Lieferung frei Verwendungsstelle von diversen kommerziellen Testkits für die PCR-Diagnostik anzeigepflichtiger Tierseuchen im Bereich der Veterinärmedizin für den Nachweis CSFV-spezifischer RNA und ASFV-spezifischer DNA.
Los 1 und Los 2
KSP
LUA, Standorte Leipzig, Dresden, Chemnitz
Lieferung frei Verwendungsstelle von Real-Time PCR-Kits zum Nachweis CSFV-spezifischer RNA.
Der Auftrag kann zweimalig um jeweils 1 weiteres Jahr verlängert werden (maximale Laufzeit 4 Jahre – bis 30.6.2025).
ASP
LUA, Standorte Leipzig, Dresden, Chemnitz
Lieferung frei Verwendungsstelle von Real-Time PCR-Kits zum Nachweis ASFV-spezifischer DNA
Der Auftrag kann zweimalig um jeweils 1 weiteres Jahr verlängert werden (maximale Laufzeit 4 Jahre-bis 30.6.2025).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
— Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
— mindestens eine Referenz über früher ausgeführte, mit dem Auftrag vergleichbare Lieferaufträge im Anwendungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Lieferleistungen mit Angabe des Werts, Leistungszeitpunkts und Empfängers.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]