Rahmenvertrag über die Lieferung von Originalteilen für die Eigeninstandhaltung von Dienstkraftfahrzeugen der sächsischen Polizei Referenznummer der Bekanntmachung: B5648
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Originalteilen für die Eigeninstandhaltung von Dienstkraftfahrzeugen der sächsischen Polizei
Rahmenvertrag über die Lieferung von Originalteilen für die Eigeninstandhaltung von Dienstkraftfahrzeugen der sächsischen Polizei der Marken Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Audi, Skoda und Seat.
Los Nr. V1-Chemnitz
Rahmenvertrag über die Lieferung von Originalteilen für die Eigeninstandhaltung von Dienstkraftfahrzeugen der sächsischen Polizei der Marken Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Audi, Skoda und Seat.
Die Laufzeit kann nur auf Verlangen des Auftraggebers um jeweils 1 Jahr auf insgesamt bis zu maximal vier Jahre verlängert werden.
Der Vertrag tritt frühestens zum 1. Februar 2021 oder danach mit der Zuschlagserteilung in Kraft.
Los Nr. V2-Dresden
Rahmenvertrag über die Lieferung von Originalteilen für die Eigeninstandhaltung von Dienstkraftfahrzeugen der sächsischen Polizei der Marken Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Audi, Skoda und Seat.
Die Laufzeit kann nur auf Verlangen des Auftraggebers um jeweils 1 Jahr auf insgesamt bis zu maximal vier Jahre verlängert werden..
Der Vertrag tritt frühestens zum 1. Februar 2021 oder danach mit der Zuschlagserteilung in Kraft.
Los Nr. V3-Leipzig
Rahmenvertrag über die Lieferung von Originalteilen für die Eigeninstandhaltung von Dienstkraftfahrzeugen der sächsischen Polizei der Marken Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Audi, Skoda und Seat.
Die Laufzeit kann nur auf Verlangen des Auftraggebers um jeweils 1 Jahr auf insgesamt bis zu maximal vier Jahre verlängert werden.
Der Vertrag tritt frühestens zum 1. Februar 2021 oder danach mit der Zuschlagserteilung in Kraft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los Nr. V1-Chemnitz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los Nr. V2-Dresden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los Nr. V3-Leipzig
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandis
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04821
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 34292 / 650-30
Fax: +49 34292 / 650-99
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs.2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363