Sanierungsgebiet Hafen-Ost, städtebaulicher Rahmenplan Referenznummer der Bekanntmachung: 36/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24937
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ihrsan.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24937
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsgebiet Hafen-Ost, städtebaulicher Rahmenplan
Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Hafen-Ost“ im Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“soll der städtebauliche Rahmenplan im kooperativen Verfahren erstellt werden. Als eines der wichtigsten Entwicklungsprojekte der Stadt Flensburg soll das Sanierungsgebiet Hafen-Ost zu einem lebendigen, urbanen Quartier entwickelt werden, das sich an den Zielen der Nachhaltigkeit orientiert.
Die Erarbeitung soll in einem kooperativen Verfahren mit der Stadt Flensburg unter Beteiligung von Fachleuten aus der Stadtverwaltung, der Öffentlichkeit und mehrerer Arbeitsgruppen geschehen.
Los 1 umfasst die Planungsleistung einer Planungsgemeinschaft aus den Disziplinen Stadtplanung, Freiraumplanung und Verkehrsplanung mit Erfahrung in nachhaltiger und klimaneutraler Planung. Los 2 umfasst die Moderationsleistung, die Organisation und die Dokumentation des Planverfahrens.
Planung
Flensburg
Am Pferdewasser 14
24937 Flensburg
Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Hafen-Ost“ im Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ soll der städtebauliche Rahmenplan im kooperativen Verfahren erstellt werden. Als eines der wichtigsten Entwicklungsprojekte der Stadt Flensburg soll das Sanierungsgebiet Hafen-Ost zu einem lebendigen, urbanen Quartier entwickelt werden, das sich an den Zielen der Nachhaltigkeit orientiert.
Die Erarbeitung soll in einem kooperativen Verfahren mit der Stadt Flensburg unter Beteiligung von Fachleuten aus der Stadtverwaltung, der Öffentlichkeit und mehrerer Arbeitsgruppen geschehen.
Los 1 umfasst die Planungsleistung einer Planungsgemeinschaft aus den Disziplinen Stadtplanung, Freiraumplanung und Verkehrsplanung mit Erfahrung in nachhaltiger und klimaneutraler Planung.
Bruttoumsätze der letzten 3 Jahre, Anzahl der Beschäftigten für vergleichbare Leistungen, Berufserfahrung der Projektleitung, Gewährleistung der Qualität sowie Benennung von Refernzprojekten (siehe Anlage Auswahlmatrix)
Moderation, Organisation und Dokumentation des Planungsverfahrens
Flensburg
Am Pferdewasser 14
24937 Flensburg
Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Hafen-Ost“ im Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ soll der städtebauliche Rahmenplan im kooperativen Verfahren erstellt werden. Als eines der wichtigsten Entwicklungsprojekte der Stadt Flensburg soll das Sanierungsgebiet Hafen-Ost zu einem lebendigen, urbanen Quartier entwickelt werden, das sich an den Zielen der Nachhaltigkeit orientiert.
Die Erarbeitung soll in einem kooperativen Verfahren mit der Stadt Flensburg unter Beteiligung von Fachleuten aus der Stadtverwaltung, der Öffentlichkeit und mehrerer Arbeitsgruppen geschehen.
Los 2 umfasst die Moderationsleistung, die Organisation und die Dokumentation des Planverfahrens.
Bruttoumsätze der letzten 3 Jahre, Anzahl der Beschäftigten für vergleichbare Leistungen, Berufserfahrung der Projektleitung, Gewährleistung der Qualität sowie Benennung von Refernzprojekten (siehe Anlage Auswahlmatrix)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Bereitschaft der Anpassung der Deckungssumme sowie der Versicherungsbedingungen an die Projekterfordernisse im Falle der Auftragserteilung gem. § 45 (4) Nr. 2 VgV.
2. Eigenerklärung des Anbieters über seine in den letzten 3 Jahren erzielten Umsätze (gesamt Brutto) gemäß § 45 (4) VgV.
Bewertungsschema: Umsatz brutto (Max. 5 Punkte)
k. A. = 0 Punkte
Bis 250 000 = 1 Punkt
>500 000 = 2 Punkte
>750 000 = 3 Punkte
>1 500 000 = 4 Punkte
>2 500 000 = 5 Punkte
Multiplikator: 15 (gemäß Bewertungsmatrix)
Max. zu erreichende Punkte 75.
1. Eigenerklärung des Bieters über die Anzahl der Beschäftigten für die Erbringung von mit dem ausgeschriebenen Leistungsbild vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren gemäß § 46 (3) VgV.
Bewertungsschema:
Siehe Auswahlmatrix „Wichtung und Wertung der Auswahlkriterien Teil 1“ für Los 1 bzw. Los 2 (Max. 5 Punkte)
Multiplikator: 15 (gemäß Bewertungsmatrix)
Maximal zu erreichende Punkte 75.
2. Eigenerklärung des Bieters zur Qualifikation des Projektleiters § 46 (3) Nr. 2 VgV.
Bewertungsschema:
Siehe Auswahlmatrix für Los 1 und Los 2 (Max. 5 Punkte)
Multiplikator: 15 (gemäß Bewertungsmatrix)
Maximal zu erreichende Punkte 75.
3. Eigenerklärung zur Gewährleistung der Qualität (z. B. DIN EN ISO 9001, etc.)
Bewertungsschema:
Siehe Auswahlmatrix für Los 1 und Los 2 (Max. 5 Punkte)
Multiplikator: 5 (gemäß Bewertungsmatrix)
Maximal zu erreichende Punkte 25.
4. Entsprechend § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV ist je Bewerber bzw. Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung in Listenform (Anlage 3) vorzulegen, aus der die wesentlichen max. 5 in den letzten 10 Jahren erbrachten vergleichbaren oder zumindest in Teilen ähnlichen Leistungen des Bewerbers mit Angabe der Leistungszeit und den wesentlichen Angaben zur Art der Leistung hervorgehen.
Bewertungsschema:
Siehe Auswahlmatrix für Los 1 und Los 2 (Max. 10 Punkte)
Multiplikator: 25 (gemäß Bewertungsmatrix)
Maximal zu erreichende Punkte 250.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHBDVWE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Ist ein Bewerber oder Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der unter IV.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.landesregierung.schleswig-holstein.de