VSVgV – Rahmenvertrag Fachplanung und Technisches Consulting der Polizei Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: B5784
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm
Abschnitt II: Gegenstand
VSVgV – Rahmenvertrag Fachplanung und Technisches Consulting der Polizei Sachsen
Um zukünftig eine anforderungsgerechte IuK-Unterstützung aller Bereiche der sächsischen Polizei sicherstellen zu können, ist eine Konsolidierung der IuK-Landschaft unter Berücksichtigung der Strategie der Polizei bis zum Jahr 2025 dringend erforderlich. Vor diesem Hintergrund werden die folgenden Leistungen im Bereich Fachplanung und Technisches Consulting ausgeschrieben. Die Vergabe ist in folgende Leistungsbereiche und Lose aufgeteilt:
— Los 1: Fachplanung Active Directory (AD),
— Los 2: Fachplanung Microsoft Exchange Server,
— Los 3: Fachplanung und Technisches Consulting Public Key Infrastructure (PKI),
— Los 4: Fachplanung und Technisches Consulting Citrix,
— Los 5: Softwaremanagement mittels Ivanti DSM,
— Los 6: Betriebsunterstützung Security Operation Center (SOC).
Fachplanung Active Directory (AD)
Zur Unterstützung bei der Gesamtplanung (Zeit- und Umsetzungsplanung) der AD-Migration von einer Subdomäne in eine neue, eigene Gesamtstruktur und der zugehörigen Erarbeitung und Detailbeschreibung der Migrationsmethoden unter Beachtung von technischen, kausalen und terminlichen Abhängigkeiten usw. sowie zur Entwicklung von Migrationsautomatismen und bspw. der Fortschreibung des AD Rollen- und Berechtigungskonzeptes sowie des Administrationskonzeptes und zur Implementierung und Betriebsunterstützung sind folgende Fachplaner nötig: Max. 2 bis 3 Personen für Leistungen im Bereich von Active Directory (AD).
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr auf insgesamt 6 Jahre.
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr auf insgesamt 6 Jahre.
Fachplanung Microsoft Exchange Server
Zur Unterstützung bei der Gesamtplanung (Zeit- und Umsetzungsplanung) im Bereich Microsoft Exchange und der AD-Migration und der zugehörigen Erarbeitung und Detailbeschreibung der Migrationsmethoden unter Beachtung von technischen, kausalen und terminlichen Abhängigkeiten usw. sowie zur Fortentwicklung der Exchange Infrastruktur der sächsischen Polizei-sind folgende Fachplaner nötig: Max. 1-2 Personen für Leistungen im Bereich Exchange.
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr auf insgesamt 6 Jahre.
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr auf insgesamt 6 Jahre.
Fachplanung und Technisches Consulting Public Key Infrastructure (PKI)
Für die Planungen zur Integration der Public-Key Infrastruktur (PKI) in die vorhandene Infrastruktur und Anwendungen (wie u. A.: Dokumentensignatur, SSO) und zur Weiterentwicklung der PKI, deren Workflows und darauf aufbauender Anwendungsszenarien werden folgende Fachplaner benötigt: Max. 1-2 Personen für Leistungen im Bereich PKI.
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr auf insgesamt 6 Jahre.
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr auf insgesamt 6 Jahre.
Fachplanung und Technisches Consulting Citrix
Zur Unterstützung bei Konzeptionierungen und technischen Umsetzungen im Umfeld der Citrix Infrastruktur der Polizei Sachsen sind folgende Fachplaner vorgesehen: Max. 1-2 Personen für Leistungen im Bereich Citrix.
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr auf insgesamt 6 Jahre.
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr auf insgesamt 6 Jahre.
Softwaremanagement mittels Ivanti DSM
Zur Unterstützung bei der Planung, dem Aufbau, der Inbetriebnahme und Administration/Konfiguration von „Ivanti DSM Infrastrukturen“ sind folgende Fachplaner vorgesehen:
— Max. 1-2 Personen für Softwaremanagement in Ivanti DSM,
— Max. 1-2 Personen für Softwarepaketierung in Ivanti DSM.
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr auf insgesamt 6 Jahre.
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr auf insgesamt 6 Jahre.
Betriebsunterstützung Security Operation Center (SOC)
Das Polizeiverwaltungsamt (PVA) betreibt ein Security Operations Center (SOC), dessen Aufgabe die Überwachung der IT-sicherheitsrelevanten Ereignisse innerhalb der IT-Umgebung des PVA sowie die Erkennung, Alarmierung und Nachverfolgung von Sicherheitsverletzungen ist. Als technische Basis wird dazu im SOC u. a. ein Security Information and Event Management-System (SIEM) auf Basis von IBM betrieben.
Ziele und Anforderungen des Projektes sind der weitere Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung des PVA-SOC, sowie der weitere Aufbau und Konfiguration und Betrieb der Werkzeuge, Prozesse, Playbooks und Prozeduren. Hierfür ist eine externe Fachunterstützung zur Erreichung dieser Ziele mit folgenden Fachplanern und Consultants erforderlich:
— Max. 2 Personen für Betriebsunterstützung SOC,
— Max. 1 Personen Consulting SOC.
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr auf insgesamt 6 Jahre.
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr auf insgesamt 6 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1); Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2); Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3)
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4); Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig) sowie die Forderungen gemäß der Vergabeunterlage BewbTnW – Bewertungsbogen Teilnahmewettbewerb.
Die geforderten Eignungskriterien und Referenzen für das jeweilige Los sind in der der Vergabeunterlage BewbTnW – Bewertungsbogen Teilnahmewettbewerb benannt.
Siehe die Vergabeunterlage LuL/ZVB.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VSVgV gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 VSVgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363