Los 007 Klempnerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 6031 06/65/05/21/1-007
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.plauen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 007 Klempnerarbeiten
Los 007 Klempnerarbeiten.
Rathaus Plauen
Unterer Graben 1
08523 Plauen
DEUTSCHLAND
— ca. 125 m Gesimsverblechungen aus: legiertes Zink DIN 17 770 (Titanzink).
Dicke 0,8 mm herstellen, Abwicklung ca. 0,33-0,67 m, teilweise in Verbindung mit Fensterblechen
— ca. 18 Stück Fensterbleche Länge ca. 1,55 m aus Titanzinkblech, Abwicklung bis ca. 0,57 m herstellen,
— ca. 36 Stück Fensterbleche, Länge ca. 0,90 m, aus Titanzinkblech, Abwicklung bis ca. 0,42 m herstellen,
— Demontage ca. 125 m Gesimsverblechungen,
— Demontage ca. 62 St Fensterverblechungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis über die Verpflichtung d. Eintragung im Handelsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer/Gewerbeanmeldung.
Die Nachweise für die Punkte III.1.1) bis III.1.3) können durch Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärung erbracht werden, einsehbar unter:
https://www.plauen.de/media/dokumente/rathaus/124_Eigenerklaerung.pdf
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
— Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträgen zur Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht.
— Erklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum,
— Erklärung über das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte und Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Plauen, Vergabestelle – Zimmer 219, Unterer Graben 1, 08523 Plauen
Die Submission ist nicht öffentlich (gem § 14 EU Abs 1 VOB/A). Gem. § 14 EU Abs. 6 VOB/A stellt der Auftraggeber den Bietern im Offenen Verfahren das Submissionsprotokoll unverzüglich elektronisch zur Verfügung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eventuelle Bieteranfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen (gemäß § 12a EU Abs. 3 S. 1 VOB/A), d. h. bis spätestens 16.3.2021, 10.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.