Maßnahmen zur Förderung der Insektenvielfalt Referenznummer der Bekanntmachung: 83-Z1180/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahmen zur Förderung der Insektenvielfalt
Maßnahmen zur Förderung der Insektenvielfalt.
Sachsen
Integration der Förderung von einheimischen, wildlebenden Insekten in Planung, Entwicklung und Pflege auf landeseigenen und schulischen Liegenschaften sowie Erarbeitung einer einschlägigen Veröffentlichung mit konkreten Hinweisen zur Umsetzung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Kurzvorstellung des Unternehmens (Entwicklung der Mitarbeiterzahl, Umsatz der letzten 3 Jahre),
— Erklärung zur Prüfung der Fachkunde / Leistungsfähigkeit (Teil der Unterlagen).
— Einschlägige Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen federführenden fachlichen Bearbeiter (naturschutzfachlich und freiraumplanerisch) sowie Benennung von Projektleiter / Projektleiterin und einer Vertretung des Projektleiters / der Projektleiterin bei Krankheit oder Nichtverfügbarkeit (Mindestanforderung an die Qualifikation: Dipl.-Ing. (FH) / Bachelor Landespflege, Landschaftsarchitektur, Biologie oder vergleichbar),
— Angabe einer Frist für Rückäußerung des Projektleiters / der Projektleiterin oder der Vertretung bei Anfragen des AG (Mindestfrist innerhalb eines Werktages),
— Jeweils 3 Referenzen des Bieters bzw. der Arbeitsgemeinschaft über einschlägig erbrachte Leistungen der letzten 3 Jahre, es werden auch ältere Projekte bis zu 5 Jahren berücksichtigt (aussagefähige Kurzdarstellung mit ein bis zwei Seiten Text und Lageplan):
a) naturschutzfachliche Projekte
— Projekte in Zusammenhang mit der Förderung von Biodiversität und Insekten,
— Projekte mit mindestens durchschnittlichen Anforderungen*1) an Natur- bzw. Artenschutz und mindestens durchschnittlichen Ansprüchen an die Gestaltung.
b) Freiraumplanung
— auf Liegenschaften der öffentlichen Hand,
— Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit mindestens durchschnittlichen topographischen Verhältnissen oder mindestens durchschnittlicher Ausstattung*2),
— Bausumme über [Betrag gelöscht] EUR,
— mindestens Leistungsphasen Entwurf und Ausführungsplanung,
— Datenschutz- und Datensicherungskonzept.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363