Rahmenvertrag externe Unterstützung bei der Umsetzung der IT-Strategie HKR 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2020-52 SMF
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED SACHSEN
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag externe Unterstützung bei der Umsetzung der IT-Strategie HKR 2025
Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung des Projektes IT-Strategie HKR 2025.
Dresden
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (SMF) beabsichtigt, für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (HKR) in der sächsischen Staatsverwaltung ein integriertes IT-System einzuführen und bisher genutzte veraltete IT-Verfahren, welche durch hohen personellen als auch technischen Betreuungsaufwand gekennzeichnet sind, abzulösen. Dazu hat das SMF die IT-Strategie HKR 2025 erarbeitet. Diese sieht neben der Einführung eines integrierten Systems zugleich vor, die Geschäftsprozesse im HKR-Bereich, die von rein papierbasierten bis zu weitgehend elektronisch organisierten Abläufen reichen, zukünftig fachlich flexibel, integriert und medienbruchfrei digital neu zu gestalten. Das Projekt gliedert sich dementsprechend in die Stufen „Prozessdigitalisierung“ und „Konsolidierung/Automatisierung“. Im Rahmen der „Prozessdigitalisierung“ (Stufe 1) ist neben der Erhebung und Modellierung der relevanten Prozesse auch der Aufbau eines HKR-Portals sowie einer zentralen HKR-Plattform vorgesehen. Mit dem HKR-Portal soll ein zentraler Zugang zu unterschiedlichen Anwendungen und Prozessen, ausgehend von Vor- oder Quellsystemen der aktuellen und zukünftigen HKR-Verfahrenslandschaft, sowie zu der zu schaffenden HKR-Plattform ermöglicht werden. Als wesentlicher Baustein ist im Rahmen der Stufe 1 bis zum 31. Dezember 2022 die Erarbeitung einer Verfahrenslösung zur medienbruchfrei digitalen Bearbeitung elektronsicher Rechnungen vorgesehen. Im Rahmen der Stufe „Konsolidierung/Automatisierung“ soll die bestehende Systemlandschaft der HKR-Verfahren in 2 Schritten zu einem integrierten System fortentwickelt werden. Dabei sind die technischen Voraussetzungen für einen dauerhaften technischen und fachlichen Betrieb des IT-Gesamtsystems mit Stand der Technik auf einer entsprechenden technologischen Basis zu schaffen und umzusetzen. In diesem Schritt werden ein zentrales ERP-System eingeführt und auch die betriebswirtschaftlichen Kernprozesse im ERP-System konfiguriert. Zudem erfolgen die Ablösung der Altsysteme und die Anbindung zukunftsfähiger verbleibenden Fachvorverfahren über Schnittstellen und damit die Herstellung des integrierten Gesamtsystems. Schematisch soll sich die Systemlandschaft der HKR-Verfahren vom aktuellen Zustand vor Umsetzung der IT-Strategie HKR 2025 über eine „Zwischenstufe“ (HKR-Plattform mit Geschäftslogik von spezifischen HKR-Prozessen) zu der integrierten Gesamtlösung entwickeln. Mithilfe dieser Ausschreibung soll ein externer Dienstleister gefunden werden, der auf der Grundlage eines Rahmenvertrages Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung des Projektes IT-Strategie HKR 2025 erbringt. Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst bis 31.12.2021, wobei eine optionale Verlängerungsmöglichkeit von viermal 1 Jahr vorgesehen wird. Es besteht für den Auftraggeber eine Abrufverpflichtung nur im Umfang des Mindestabrufvolumens. Die durch den Dienstleister zu erbringenden Leistungen sowie Anforderungen an die Qualifikation sind in der Leistungsbeschreibung in Kapitel 5 der Vergabeunterlagen dargestellt.
Verlängerungsoption (siehe Abschnitt II.2.7)).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag externe Unterstützung bei der Umsetzung der IT-Strategie HKR 2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamenz
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de