Instandsetzung und Entwicklung Hafen Hörnum (Sylt)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörnum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25997
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandsetzung und Entwicklung Hafen Hörnum (Sylt)
Generalplanung (Leistungen nach §§ 43 HOAI Ingenieurbauwerke, 51 HOAI Tragwerksplanung, 39 HOAI Freianlagen, 47 HOAI Verkehrsanlagen, 55 HOAI Technische Ausrüstung ALG 1, 4, 5, jeweils LPH 1-9, Geotechnik, Vermessung), sowie weitere Besondere Leistungen, stufenweise Beauftragung.
25997 Hörnum (Sylt)
Die Gemeinde Hörnum (Sylt) plant, den von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung übernommenen Hafen, instand zu setzen und weiter zu entwickeln. Hierfür sind Generalplanungsleistungen für die Leistungsbilder:
— nach § 43 HOAI Ingenieurbau,
— nach § 51 HOAI Tragwerksplanung,
— nach § 47 HOAI Verkehrsanlagen,
— nach § 39 HOAI Freianlagen,
— nach § 55 HOAI Technische Ausrüstung im Außenbereich,
— nach Anlage 1, Pkt. 1.3 HOAI Geotechnik,
— nach Anlage 1, Pkt. 1.4 HOAI Planungsbegleitende Vermessung.
Zu erbringen. Die Beauftragung wird für die ersten 5 genannten Leistungsbilder stufenweise erfolgen. Der Hafenbereich, der instandgesetzt/entwickelt werden soll hat ca. eine Flächengröße von 5 ha. Laut Gutachterlicher Stellungnahme (s. u.) wird derzeit mit folgenden Kosten gerechnet:
— KG 200: [Betrag gelöscht] EUR netto,
— KG 300: [Betrag gelöscht] EUR netto,
— KG 400: [Betrag gelöscht] EUR netto,
— KG 500: [Betrag gelöscht] EUR netto.
Die o. g. Baukosten sind dabei als Werte zu verstehen, an denen sich der Entwurf in allen Projektstadien auszurichten hat. Die jeweiligen anrechenbaren Kosten pro Leistungsbild entnehmen Sie bitte der Anlage 5 „vorläufige Honorarermittlungen“ zum Vertrag über Generalplanerleistungen.
Der Auftragsbekanntmachung liegen folgende Informationsunterlagen bei:
— Lageplan mit ungefährer Abgrenzung Bearbeitungsareal,
— (Vor-)Konzept für den Hafen Hörnum (9.4.2019),
— Gutachterliche Stellungnahme Instandsetzungsbedarf Hafen Hörnum (16.7.2015).
Diese Unterlagen beschreiben die Bauzustände als auch die bisherigen Entwicklungsziele für die verschiedenen Hafenbereiche. Sie sind bei der Bearbeitung zu berücksichtigen, sind jedoch nicht abschließend und können beim Auftaktgespräch mit dem Auftraggeber weiter präzisiert werden.
Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die die Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke, Freianlagen, Verkehrsanlagen, Fachplanung Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung sowie Leistungen für Geotechnik und Vermessung abdecken und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen als Einzelbewerber oder im Projektteam verwirklicht haben.
Besonderes Augenmerk sollte bei der Auswahl der Referenzen vor allem gelegt werden auf: Leistungen entsprechend der ausgeschriebenen Leistungsbilder nach HOAI (Mindestanforderung an die Referenz, für jedes Leistungsbild gem. §§ 43, 51, 47, 39, 55 HOAI separat möglich). Des Weiteren auf (Auswahlkriterien):
— für Leist. gem. §43 HOAI: Bauwerk oder Anlage des Wasserbaus,
— für Leist. gem. §51 HOAI: TWP für Ingenieurbauwerk,
— für Leist. gem. §47 HOAI: Freianlage im öffentl. Raum,
— für Leist. gem. §39 HOAI: Verkehrsanlage des Straßenbaus,
— für Leist. gem. §55 HOAI: Techn. Anlagen im Außenbereich,
— für alle o. g. Leistungsbilder: Bauten mit vglb. Komplexität/Honorarzone, Erbringungszeit in den letzten 7 Jahren (ab 2013, abgeschlossen), ähnl. Leistungsumfang und Auftragswert, Bauten für einen öffentl. AG oder gemeinsame Realisierung mit dem bewerbenden Projektteam.
Die vorgenannten Punkte stellen keine Mindestanforderungen an die Referenzen dar, sondern dienen der Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber bei der Gesamtbeurteilung der Auswahlkriterien. Sie sind unbedingt auf den Referenzblättern zu vermerken.
(Für die Leistungsbilder Geotechnik und Ingenieurvermessung müssen keine Referenzen vorgelegt werden, jedoch ist das entsprechende Büro und Bearbeiter zu benennen und entsprechende Qualifikationsnachweise sind vorzulegen.)
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.
In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ eingestellt.
Stufenbeauftragung
000
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Instandsetzung und Entwicklung Hafen Hörnum (Sylt)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 HAMBURG
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an [removed] zu stellen. Fragen werden bis zum 20.10.2020 angenommen.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter der jeweiligen Vergabe veröffentlicht.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
— die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein,
— soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden,
— die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen,
— ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen,
— geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolgeaufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden,
— die Qualität des Teilnahmeantrages einschließlich seiner Anlagen bezüglich der Einhaltung und Umsetzung der Formalitäten hat bei Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, Einfluss auf die Auswahl der Bewerber,
— gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de