Ost-West-Verbindung, Anpassung der COSEL-Applikation zur Integration in den Bordrechner der DVB Referenznummer der Bekanntmachung: DVB_2020_01_013
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dvb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ost-West-Verbindung, Anpassung der COSEL-Applikation zur Integration in den Bordrechner der DVB
Anpassung der COSEL-Applikation zur Integration in den Bordrechner der DVB AG und Erweiterung der RBL-Schnittstelle zum Straßenverkehrsmanagementsystem VAMOS.
Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Trachenberger Str. 40
01129 Dresden
Erweiterung der RBL-Schnittstelle zum Straßenverkehrsmanagement
— Spezifikation der Schnittstellenerweiterung,
— Implementierung der Schnittstelle in VAMOS,
— Integration von Personaldispositionsdaten der RBL-Schnittstelle im Straßenverkehrsmanagement.
COSEL-Bordrechnerintegration (COSELonBoard)
— Softwareanpassung im Modul COSEL.
EFRE 14 D 12 K 107 T
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AP 5.1 — Anpassung des Datenversorgungssystems
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CDV2C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertagen nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.