Ausstattung Bildungszentrum des Kfz-Gewerbes Region Dresden, IT-Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: RF2020/4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kfz-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung Bildungszentrum des Kfz-Gewerbes Region Dresden, IT-Infrastruktur
Ausstattung von Kfz-Werkstätten in der überbetrieblichen Bildungseinrichtung im Rahmen der Förderung Überbetrieblicher Berufsbilsdungsstätten (ÜBS) des Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB).
Virtualisierungs-Infrastruktur
Dresden
DEUTSCHLAND
Lieferung und Inbetriebnahme der Virtualisierungsinfrastruktur
Schulung zur Administration des Systems.
Standardsoftware
Dresden, DE
Lieferung der Lizenzen, die Installation erfolgt im Rahmen der Dienstleistungen von Los1.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Virtualisierungs-Infrastruktur
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Oeynhausen
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32549
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Standardsoftware
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Oeynhausen
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32549
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter VI.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.