Lieferung LoRaWAN CO2-Sensoren Referenznummer der Bekanntmachung: R 4362/20

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunal gehaltenes Unternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT- und Smart-City-Dienstleister

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung LoRaWAN CO2-Sensoren

Referenznummer der Bekanntmachung: R 4362/20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38433200 Emissionsmessungsgeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Hansestadt Lübeck und ihre Schulen möchten in Zusammenarbeit mit der TraveKom eine CO2- Messinfrastruktur in den schulischen Klassenräumen aufbauen. Grundsätzlich wird dabei eine Endgerätestandardisierung angestrebt, um den zugehörigen Wartungs- und Implementierungsaufwand gering zu halten. Die TraveKom wird zum Single Point of Contact für die Belange der Schulen in der Hansestadt Lübeck.

Durch die anhaltende Corona-Pandemie ist ein dringender Bedarf an CO2-Sensoren entstanden. Insbesondere das volatile Infektionsgeschehen sorgt vermehrt für Unsicherheiten im Hinblick auf das Lüftungsverhalten in den Klassenräumen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
38433200 Emissionsmessungsgeräte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

TraveKom GmbH

Geniner Straße 80

23560 Lübeck

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die vollständige und rechtzeitige Lieferung von ca. 2 000 CO2-Sensoren an die TraveKom GmbH. Die Geräte sind nach Möglichkeit in einer Charge zu liefern. Bei Produktionsengpässen können Teillieferungen vereinbart werden: Mindestens 500 Sensoren sind bis 19.2.2021 zu liefern.

Die restlichen Sensoren sind bis spätestens 31.3.2021 vollständig zu liefern. Weiterhin ist sicherzustellen, dass bei Ersatz oder Defekt technisch mindestens gleichwertige Geräte durch den Lieferanten für 3 weitere Jahre geliefert werden können.

Die Geräte müssen LoRaWAN-fähig sein und die folgenden Messgrößen messen können: CO2, Temperatur, Luftfeuchtigkeit sowie Batterieladestand. Die Stromversorgung der Geräte ist ausschließlich durch Akku- oder Batteriebetrieb zu gewährleisten.

Die Betriebsdauer ohne Batteriewechsel oder Zwischenladung von mindestens 30 Tagen ist sicherzustellen.

Weitere Anforderung an die Geräte sind dem Anforderungskatalog im Projektraum zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfüllung von Mindestanforderungen und Bewertungskriterien / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Durchführung der endgültigen Vergabe erfolgt vorbehaltlich einer gültigen Genehmigung bzw. eines positiven Bürgerschaftsentscheids (gem. § 63 VgV Abs. 1 Nr. 4).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie und der einhergehenden, dringend einzuleitenden Gegenmaßnahmen im Bereich des Schulbetriebes ist eine Verkürzung der Angebotsabgabefrist bis zum 25.1.2021 (13.00 Uhr) erforderlich.

Des Weiteren wurde das Hygieneprogramm des Landes Schleswig-Holstein nur bis zum 28.2.2021 verlängert.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: [removed]
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung LoRaWAN CO2-Sensoren

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 22045
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Projekt-Nr. beim Auftraggeber lautet: R 4362/20

Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYDVPR

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2021

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