Vergabeverfahren SITA – Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0 Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2020-08a DR

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED SACHSEN
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED SACHSEN
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sid.sachsen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-177632285dc-13a9c5ed07f297f5
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://evergabe.sachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabeverfahren SITA – Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0

Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2020-08a DR
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Aufbau, Bereitstellung und Betrieb des Übergangs ins öffentliche Fernsprechnetz (Sprachdienst) (II).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32551400 Telefonnetz
32551100 Telefonanschlüsse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2 Dresden
Hauptort der Ausführung:

Sachsen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Im SVN 2.0 sind die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN III offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN 2.0 angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN 2.0 gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes E-Government.

Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge im Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0 und zum KDN III im Laufe des Jahres 2022 benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss der Verträge über das SVN 2.0 eingetreten ist, abbilden.

Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Sprachdienst sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst:

Für die Vertragsdauer muss der Auftragnehmer die Übernahme und Weitervermittlung des aus dem SVN 2.0 kommenden und für das öffentliche Fernsprechnetz bestimmten Breakout-Verkehrs (Sprach-, Fax- und Modemdaten) sowie die Übergabe des aus dem öffentlichen Fernsprechnetz stammenden und für das SVN 2.0 bestimmten Breakin-Verkehrs (Sprach-, Fax- und Modemdaten) gewährleisten. Der Auftragnehmer hat für die Erbringung seiner Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen an seine Infrastruktur anzubinden. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung verändern, überwachen oder administrieren zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung.

Das „Grundpaket“ umfasst die Überlassung von 3 500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen und die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation dieser 3.500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen. Eine Erweiterung auf mindestens 5 500 gleichzeitig verfügbare Sprachkanäle (sowohl für die Überlassung als auch für die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation) behalten sich die Auftraggeber ausdrücklich vor.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Eine einmalige Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist um 12 Monate möglich.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Erweisen sich mehr als 3 Bewerber als geeignet, wird anhand des Kriteriums „Fachkompetenz des Bewerbers, belegt durch Erfahrung bei der Ausführung von Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Referenzen)“ eine Rangliste aufgestellt. Die 3 Bewerber mit der höchsten Bewertung erhalten eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1. Verlängerungsoption (siehe II.2.7)),

2. Leistungen für Hochschulen im Freistaat Sachsen,

3. Unterstützung bei einer BSI-Zertifizierung, soweit der Leistungsbereich Sprachdienst betroffen ist,

4. Bereitstellung einer Monitoring-Portalfunktion.

Der genaue Inhalt der geforderten Leistungen und die vertraglichen Rahmenbedingungen werden sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen ergeben, die den Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder — sofern zutreffend — das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt A), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:

— Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist (vgl. § 44 Absatz 1 VgV).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:

— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (vgl. § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV)

— Eigenerklärung, dass für die Zeit der Leistungserbringung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden vorliegen wird und dass bei Vertragsabschluss sowie danach in regelmäßigen Abständen ein aktueller Versicherungsnachweis vorgelegt werden wird.

Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist diese Eigenerklärung von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass die Angaben in der EEE hier nicht ausreichend sind. Auch die bloße Vorlage eines aktuellen Versicherungsnachweises deckt den geforderten Erklärungsgehalt ggf. nicht vollständig ab.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Der Umsatz (brutto) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:

a) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV).

Die Angaben zu jeder Referenz sollen über die Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers hinaus mindestens noch folgende Informationen enthalten:

—— Beschreibung des Projekts,

—— Name des Referenzgebers inkl. Firmenanschrift,

—— Beschreibung der eigenen Leistungen im Projekt,

—— Beschreibung der von Unterauftragnehmern bezogenen Leistungen im Projekt und deren Anteil am Auftragsvolumen,

—— sowie

— Beschreibung der etablierten Anbindung des Referenzgebers (z. B. redundante Architektur, bereitgestellte Leistungsmerkmale der SIP-Trunks, eingesetzte Codecs, eingesetzte Verschlüsselung, erzielte MOS-Werte),

— Angaben zur Dimensionierung der Anbindung (z. B. Bandbreiten, Anzahl möglicher gleichzeitig geführter Gespräche, Anzahl der SIP-Trunks),

— Anzahl der Nutzer bzw. Mandanten, die an das öffentliche Sprachnetz über den Referenzgeber angebunden wurden,

— Angaben zur Art, Anzahl und Komplexität der von der Referenz umfassten Dienste.

Es ist nicht erforderlich, dass die Referenz ein Projekt der öffentlichen Hand betrifft; möglich sind auch Referenzen von privaten Auftraggebern.

Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts ist hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag vorlegt.

Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung finden werden.

Bei der Verwendung der EEE ist für die Darstellung der Referenzen das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt C, Ziffer 1b)) zu nutzen. Es soll um weitere eigene Anlagen mit einer detaillierten Beschreibung der Referenz ergänzt werden.

b) Erklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV); (vgl. Teil IV, Abschnitt C, Ziffer 8 der EEE).

c) Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV); (vgl. Teil IV, Abschnitt C, Ziffer 3 der EEE).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Hinsichtlich des Kriteriums a) bestehen folgende Mindestanforderungen:

Es müssen insgesamt mindestens 3 Referenzen vorgelegt werden, die jeweils folgende Anforderungen erfüllen:

— Die Referenz muss Aufbau, Bereitstellung und Betrieb der Anbindung einer zentralen Sprachlösung an das öffentliche Fernsprechnetz beinhalten,

— Die Referenz muss eine Anbindung basierend auf SIP-Trunks beinhalten,

— Die Referenz muss eine Anbindung an mehrere geo-redundante Standorte des Bewerbers beinhalten,

— Die Referenz muss eine Dimensionierung für mindestens 2 500 gleichzeitig geführte Sprachverbindungen aufweisen.

Um prüfen zu können, ob die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist es erforderlich, dass zu allen 4 Anforderungen Angaben in der Referenzbeschreibung enthalten sind.

Hinsichtlich des Kriteriums b) besteht folgende Mindestanforderung:

Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren muss in jedem dieser Jahre mindestens 50 betragen.

Hinsichtlich des Kriteriums c) bestehen folgende Mindestanforderungen:

— Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen anderer Mitgliedstaaten,

— Nachweis über ein gültiges, zertifiziertes Information Security Management System („ISMS“) nach dem IT-Sicherheitsgesetz („IT-SiG“),

— Erklärung, dass die Verwaltung und Speicherung der Bestandsdaten, die den Nutzern des Freistaates Sachsen zuzuordnen sind, innerhalb der EU geschieht,

— Bestätigung, dass die als Anlage 7 bereitgestellte „Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen“ bei Erhalt des Zuschlags für dieses Vergabeverfahren unterzeichnet werden wird,

— Der Bewerber muss erklären, dass er in Deutschland eine eigene Infrastruktur betreibt und Maßnahmen zur Netzoptimierung und Verbesserung der Netzversorgung in seiner Entscheidungshoheit vornehmen kann, insbesondere im Rahmen von Eskalationsverfahren, besonderen Ereignissen, Priorisierungen von Maßnahmen, Bereitstellen von Netzdaten für SLAs und Monitoring-Prozesse. Der Bewerber muss zudem in der Lage sein, Bevorrechtigungen auf begründete Anforderung einrichten zu können.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für Personal, das für Betriebsaufgaben Zutritt zu den Übergabepunkten in den Rechenzentren des Auftraggebers in Dresden und Leipzig benötigt, wird die Bereitschaft einer einfachen Sicherheitsüberprüfung („Ü1“) nach § 8 SächsSÜG gefordert. Der Zutritt zu den Lokationen ist erst nach erfolgreich durchgeführter Sicherheitsüberprüfung möglich.

In Ausnahmefällen kann Betriebspersonal, für das keine einfache Sicherheitsprüfung vorliegt, durch entsprechend vom AG autorisiertes Personal begleitet werden.

Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Die Dringlichkeit ist aufgrund des Auslaufens der regulären Betriebsphase des Bestandsvertrages zum 31.3.2021 gegeben, eine intererimische Verlängerung der Betriebsphase innerhalb des Bestandsvertrages soll so kurz wie möglich gehalten werden.

Das erste Vergabeverfahren für einen Anschlussvertrag im Leistungsbereich Sprachdienst (EU-Bekanntmachung 2020/S [removed] vom 28.4.2020) musste am 28.1.2021 aufgehoben werden. Die Anforderungen für den Teilnahmewettbewerb wurden für das zweite Vergabeverfahren reduziert.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Bedingt durch jeweils 12-monatige Migrationsphasen zu Beginn und zum Ende der Vertragslaufzeit ist eine optionale Verlängerung der "regulären Leistungserbringung" um 12 Monate gerechtfertigt.

IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/03/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bewerber ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.

Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist der vollständige Teilnahmeantrag und auch das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.

Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen /Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bewerber/Bieter.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 GWB

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 135 Abs. 2 GWB

Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamenz
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2021

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