Beauftragung von Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Richard-Hallmann-Schule der Gemeinde Trappenkamp Referenznummer der Bekanntmachung: 21006-20

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trappenkamp
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24610
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-bornhoeved.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beauftragung von Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Richard-Hallmann-Schule der Gemeinde Trappenkamp

Referenznummer der Bekanntmachung: 21006-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Trappenkamp beabsichtigt die Errichtung eines Ersatzneubaus für das Gebäude 7 der Richard-Hallmann-Schule in der Gemeinde Trappenkamp und schreibt hierfür die erforderlichen Planungsleistungen für die Realisierung des Ersatzneubaus aus.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Hauptort der Ausführung:

Gemeinde Trappenkamp

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Grundschule und die Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe der Gemeinde Trappenkamp sind in einem Gebäudekomplex untergebracht. Im Zuge der Erweiterung, Umgestaltung und energetischen Verbesserung sollen verschiedene Maßnahmen durchgeführt werden. Die erste Einzelmaßnahme ist der Abbruch und der Neubau des Gebäudeteils 7 (ehemalige Sonderschule).

Gegenstand des vorliegenden Auftrages sind die folgenden HOAI-Leistungsphasen:

— Phase 5: Ausführungsplanung,

— Phase 6: Vorbereitung der Vergabe,

— Phase 7: Mitwirkung bei der Vergabe,

— Phase 8: Objekt-/Bauüberwachung, Dokumentation,

— Phase 9: Objektbetreuung.

Der Auftrag wird als Stufenauftrag vergeben. Mit Zuschlag wird zunächst die HOAI-Phase 5 beauftragt. Der Bieter hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen.

Die Leistungsphasen 1-4 sind bereits erbracht worden.

Weitere Einzelheiten des Auftrages sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektdurchführungskonzept; zur Wertung der Qualität hat der Bieter ein Konzept vorzulegen. Für die Wertung des Konzepts und des Preises siehe zusätzliche Angaben in VI.3) / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftrag wird als Stufenauftrag und betrifft die Stufen 5-9 vergeben. Mit Zuschlag wird zunächst die Phase 5 beauftragt.

Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Projekt- und Auftragsphasen. Die besonderen und zusätzlichen Leistungen werden nur nach ausdrücklichem Abruf der Auftraggeberin beauftragt.

Der spätere Auftragnehmer hat daher keinen Anspruch auf die Beauftragung besonderer oder zusätzlicher Leistungen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YURDP7D

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:

Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2021

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