BW 047 Ersatzneubau Bahnhofsbrücke Referenznummer der Bekanntmachung: 173
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 451 / 122-6014
Fax: +49 451 / 122-6070
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebeck.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
BW 047 Ersatzneubau Bahnhofsbrücke
Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag zum Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke, die in unmittelbarer Nähe des Lübecker Hauptbahnhofs die Fackenburger Allee über neun elektrifizierte Gleise führt und mit täglich ca. 40 000 Kfz und 12 Buslinien die meist frequentierte Verbindung im Lübecker Stadtgebiet ist. Die derzeitige Brücke aus dem Jahr 1907 muss durch einen Neubau ersetzt werden. Rückbau und Ersatzneubau sollen in zwei Bauabschnitten erfolgen. Das Bestandsbauwerk wird getrennt, das verbleibende Teilbauwerk wird für die bauzeitliche Verkehrsführung genutzt. Für die Arbeiten im Gleisbereich werden Gleissperrungen erforderlich, die in einem Sperrpausenkonzept zusammengefasst sind und von der DB Netz AG genehmigt wurden. Der Ersatzneubau soll je Fahrtrichtung drei Fahrstreifen und analog zum Bestandsbauwerk beidseitige, getrennte Fuß- und Radwege führen. Die Gesamtbreite beträgt zukünftig 31 Meter.
Auszuführende Gewerke sind insbesondere: Brücken- und Straßenbau, Fahrleitungs- und Gleisbau
Hansestadt Lübeck
— 2 296 m2Brückenfläche,
— 6 200 m³ Erdarbeiten,
— 1 300 m2 Spundwand,
— 660 m Ortbetonpfähle d=1,50 m,
— 300 m Räumungsbohrung,
— 430 m2 Trägerbohlwand,
— 150 m DSV-Erdkörper,
— 260 m Bohrpfahlwand,
— 500 to. Betonstahl,
— 3 900 m³ Beton,
— 1 800 m2 Gleisbaustraße,
— 450 m Feste Absperrung,
— 650 to. Stahlbau (Schweißträger),
— 200 m Füllstabgeländer,
— 2 300 m2 Abdichtung,
— 2 300 m2 Korrosionsschutz,
— 1 480 m2 Gussasphalt,
— 4 200 m2 Asphaltarbeiten Strecke Abbruch des Bestandsbauwerkes, hydraulischer Verschub, Baustraße, Gleis-, Gleissicherungs- und Fahrleitungsarbeiten, Kabeltiefbau, Blitzschutz- und Erdungsleistungen, Erneuerung Bauwerksentwässerung, Erneuerung der Verkehrswegebeleuchtung, Berührungsschutz, Kampfmittelsondierung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BW 047 Ersatzneubau Bahnhofsbrücke – Bauleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.beckerbau-meppen.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Wettbewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 431 / 988-4640
Fax: +49 431 / 988-4702
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind