Lieferung Großkehrmaschinen Referenznummer der Bekanntmachung: 202102_01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.srdresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Großkehrmaschinen
Lieferung von insgesamt 4 Großkehrmaschinen, davon
— 2 Großkehrmaschinen mit Schaltgetriebe und einem Kehraufbau (6,5 m3) mit hydrostatischem Fahrantrieb (zulässiges Gesamtgewicht 15 t),
— 2 Großkehrmaschinen mit automatisiertem Schaltgetriebe und einem Kehraufbau (8,0 m3) mit Einbaumotor (zulässiges Gesamtgewicht 18 t).
Die Vergabe erfolgt in Losen (getrennt nach Fahrgestellen [Los 1] und Aufbauten [Los 2]).
Zum Leistungsumfang gehört auch die Durchführung der Wartung/Inspektion im Full-Service für eine Dauer von 2 bzw. 3 Jahren sowie das Angebot eines serviceorientierten Kundendienstes für die Fahrgestelle/Aufbauten.
Lieferung von 4 Fahrgestellen zum Aufbau von Großkehrmaschinen
Dresden
DEUTSCHLAND
Lieferung von 4 Fahrgestellen für Großkehrmaschinen, davon
— 2 Fahrgestelle mit Schaltgetriebe zum Aufbau von Großkehrmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 15 t und einem Kehraufbau (6,5 m3) mit hydrostatischem Fahrantrieb,
— 2 Fahrgestelle mit automatisiertem Schaltgetriebe zum Aufbau von Großkehrmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 18 t und einem Kehraufbau (8,0 m3) mit Einbaumotor.
Zum Leistungsumfang gehört auch die Durchführung der Wartung/Inspektion im Full-Service für eine Dauer von 2 bzw. 3 Jahren sowie das Angebot eines serviceorientierten Kundendienstes für die zu liefernden Fahrgestelle.
Die Vertragslaufzeit für die Durchführung der Wartung/Inspektion (Full-Service) und den Kundendienst beginnt mit der Auslieferung der Fahrzeuge und deren Abnahme durch den Auftraggeber und wird über einen Zeitraum von 2 Jahren fest vereinbart.
1) Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag über die Durchführung der Wartung/Inspektion (Full-Service) anschließend einmalig um ein weiteres Jahr zu verlängern.
2) Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag über die Durchführung des Kundendienstes anschließend sechsmalig um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit versteht sich als Lieferfrist, gerechnet ab Zuschlagserteilung.
Die Zulässigkeit von Alternativangeboten gemäß II.2.10) beschränkt sich auf Nebenangebote mit den unter VI.3) genannten Bedingungen.
Lieferung von 4 Kehraufbauten zum Aufbau von Großkehrmaschinen
Dresden
DEUTSCHLAND
Lieferung von 4 Kehraufbauten zum Aufbau von Großkehrmaschinen, davon
— 2 Kehraufbauten mit hydrostatischem Fahrantrieb und einem Behältervolumen von 6,5 m3 zum Aufbau von Großkehrmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 15 t,
— 2 Kehraufbauten mit Einbaumotor und einem Behältervolumen von 8,0 m3 zum Aufbau von Großkehrmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 18 t.
Zum Leistungsumfang gehört die Montage der Aufbauten auf die durch den Fahrgestellhersteller angelieferten Fahrgestelle (gem. Los 1) sowie die Abstimmung fertigungstechnischer und sonstiger Details mit dem Fahrgestellhersteller.
Weiterer Bestandteil der Leistung ist die Durchführung der Wartung/Inspektion im Full-Service für eine Dauer von 2 bzw. 3 Jahren sowie das Angebot eines serviceorientierten Kundendienstes für die zu liefernden Kehraufbauten.
Die Vertragslaufzeit für die Durchführung der Wartung/Inspektion (Full-Service) und den Kundendienst beginnt mit der Auslieferung der Fahrzeuge und deren Abnahme durch den Auftraggeber und wird über einen Zeitraum von 2 Jahren fest vereinbart.
1) Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag über die Durchführung der Wartung/Inspektion (Full-Service) anschließend einmalig um ein weiteres Jahr zu verlängern.
2) Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag über die Durchführung des Kundendienstes anschließend sechsmalig um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit versteht sich als Lieferfrist, gerechnet ab Zuschlagserteilung.
Die Zulässigkeit von Alternativangeboten gemäß II.2.10) beschränkt sich auf Nebenangebote mit den unter VI.3) genannten Bedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente):
1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3) Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen:
4) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
5) die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
6) die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
7) Handelsregisterauszug,
8) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für Nachunternehmer.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter in der Lage sein, sämtliche Nachweise für den vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalbeiner gesetzten Frist beizubringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
1) Eigenerklärung über Umsatzangaben für das Gesamtunternehmen und im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen (unterteilt nach Eigen- und Fremdleistungen) für die Jahre 2018, 2019 und 2020 (ggf. auch vorläufig).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen:
2) der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht,
3) die Bilanz sowie Gewinn- u. Verlustrechnung der Jahre 2018, 2019 und 2020 (ggf. auch vorläufig) in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der
Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen, sofern sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten des Unterauftragnehmers beruft. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unternehmens vorlegt.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
1) Eigenerklärung über Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe:
Los 1:
— Eine Referenz für die Lieferung eines Fahrgestells mit Schaltgetriebe und einem zulässigen Gesamtgewicht von 15 t,
— Eine Referenz für die Lieferung eines Fahrgestells mit automatisiertem Schaltgetriebe und einem zulässigen Gesamtgewicht von 18 t Los 2:
— Eine Referenz für die Lieferung eines Kehraufbaus mit hydrostatischem Fahranrieb und einem Behältervolumen von ca. 6,5 m3,
— Eine Referenz für die Lieferung eines Kehraufbaus mit Einbaumotor und einem Behältervolumen von ca. 8,0 m3.
2) Nur für Los 2: Auf Verlangen der Vergabestelle ist dem Auftraggeber während der Phase der Angebotsauswertung kurzfristig ein dem Angebot gleiches oder vergleichbares Modell in Dresden vorzuführen (eine zweitägige Testfahrt wäre wünschenswert) oder diesem im Umkreis von 200 km vom Betriebshof (Tatzberg 25, 01307 Dresden) eine Vorführung zu ermöglichen.
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer zu erbringen. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann weder erforderlich noch ausreichend. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen.
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unternehmens vorlegt.
Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils mindestens folgender Höhe:
— Vermögensschäden: 1 Mio. EUR,
— Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nebenangebote für die Lieferung von Gebrauchtfahrzeugen (bspw. Messe- bzw. Vorführfahrzeuge) sind zugelassen.
Bedingung für die Abgabe eines Nebenangebotes ist die Lieferung von 4 Komplettfahrzeugen, wovon es sich bei mindestens einem Fahrzeug um ein Gebrauchtfahrzeug handeln muss. Zulässig sind Gebrauchtfahrzeuge, die bei Auslieferung an den Auftraggeber nicht älter als 1 Jahr alt sind und maximal 1 000 Stunden in Betrieb waren. Sämtliche Fahrzeuge, d. h. auch die Gebrauchtfahrzeuge, müssen die in den Vergabeunterlangen definierten technischen Mindeststandards erfüllen.
Sonstige Nebenangebote sind nicht zulässig.
Im Rahmen der Ausschreibung ist maximal 1 Nebenangebot zulässig. Bekanntmachungs-ID: 2861413
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de