Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Stadt Oederan Referenznummer der Bekanntmachung: LF 04/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oederan
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09569
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oederan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Stadt Oederan
Herstellung und Lieferung von einem Löschgruppenfahrzeugen LF 10 entsprechend DIN 14530 Teil 5, Ausgabe 11-2019, unterteilt in 2 Lose:
Los 1 — Fahrzeug bestehend aus Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau.
Los 2 — feuerwehrtechnische Beladung.
Fahrzeug bestehend aus Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau
Oederan, DE
Herstellung und Lieferung von einem Löschgruppenfahrzeugen LF 10 entsprechend DIN 14530 Teil 5, Ausgabe 11-2019.
Los 1 — Fahrzeug bestehend aus Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau.
Feuerwehrtechnische Beladung
Oederan, DE
Herstellung und Lieferung von einem Löschgruppenfahrzeugen LF 10 entsprechend DIN 14530 Teil 5, Ausgabe 11-2019.
Los 2 — feuerwehrtechnische Beladung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrzeug bestehend aus Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Giengen / Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische Beladung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Giengen / Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB: Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen die Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber gegenüber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, zu stellen. Bei der Rüge wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebotes (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.