Beatmungsgeräte Mutter-Kind-Ebene Klinikum St. Georg gGmbH Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: 2020000044
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/
Adresse des Beschafferprofils: https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Beatmungsgeräte Mutter-Kind-Ebene Klinikum St. Georg gGmbH Leipzig
Beschaffung von Beatmungsgeräten für die Neonatologie und Kinder-ITS im Rahmen des Neubaus der Mutter-Kind-Ebene im Klinikum St. Georg gGmbH in Leipzig.
Beatmungsgeräte Mutter-Kind-Ebene Klinikum St. Georg gGmbH Leipzig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beatmungsgeräte Mutter-Kind-Ebene Klinikum St. Georg gGmbH Leipzig
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gackenbach
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56412
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Ansicht ohne Registrierung erhältlich unter www.gdekk.de – „Kompetenzzentren“ – „Ausschreibungen und Vergaberecht“ – „Aktuelle Ausschreibungen“.
Zur elektronischen Bearbeitung und elektronischen Abgabe der Angebote gehen Sie bitte über folgende Internetadresse:
https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/
Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung und der Zugang sind Kostenfrei!
Es werden ausschließlich elektronisch bearbeitete und elektronisch eingereichte Angebote zum Verfahren zugelassen! Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Plattform zur Abgabe des Angebotes!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.