Erweiterung des Johannes-Kepler-Gymnasiums / Los: 1 – Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 17/21/507
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Johannes-Kepler-Gymnasiums / Los: 1 – Objektplanung Gebäude
Objektplanung Gebäude,
Leistungsphasen 2-9 nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nr. 10.1 (Leistungsphase 2 anteilig).
Johannes-Kepler-Gymnasium
Humboldplatz 1
09130 Chemnitz
Mit dem Ziel der Kapazitätserweiterung, ist die Errichtung eines Anbaus an das bestehende Johannes-Kepler-Gymnasium Humboldtplatz 1, 09130 Chemnitz vorgesehen. Tangierende Maßnahmen im bestehenden Gebäudeteil sind ebenfalls Bestandteil des Vorhabens. Die Inbetriebnahme ist zum Beginn des Schuljahres 2024/25 geplant.
In einer durchgeführten Studie wurden verschiedene Varianten zur Anordnung des Erweiterungsbaus untersucht. Die Ergebnisse wurden mit der Stadt Chemnitz abgestimmt und eine Vorzugsvariante festgelegt. Die Vorplanung wurde anteilig erstellt (Planunterlagen als Anlage A beigefügt).
Im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV wird ein Planungsbüro für die Erstellung der Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 2 bis 9 nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nr. 10.1 (Leistungsphase 2 anteilig) für die Erweiterung des Johannes-Kepler-Gymnasiums und die erforderlichen Maßnahmen im Bestandsgebäude gesucht.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend dem beigefügten Architekten-/Ingenieurvertrag (HOAI) mit Anlagen stufenweise, unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen.
Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 2 und 3 der Objektplanung Gebäude beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben.
Bei der Besonderen Leistung Nr. 5.3.2.1 Bereitstellen Projektserver als Internet-basierte Arbeitsplattform für alle Projektbeteiligten handelt es sich um eine optionale Leistung.
Weiterhin werden die Besonderen Leistungen mit Bezug zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (5.3.2.3 Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der Ausführungsplanung (LPH 6) und 5.3.2.4 Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel (LPH 7)) optional beauftragt. Bei Abruf dieser Besonderen Leistungen entfallen Grundleistungen wie in Anlage 03 Besondere Leistungen zum Architekten-/Ingenieurvertrag festgelegt.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphasen, sowie auf die Beauftragung der optionalen Besonderen Leistungen besteht nicht.
Die geschätzten Bauwerkskosten für die Erweiterung des Gymnasiums und der Maßnahmen im Bestandsgebäude betragen:
— Kostengruppe 200: [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— Kostengruppe 300: [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— Kostengruppe 400: [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— Bruttogeschossfläche (BGF) Erweiterungsbau: 1 656 m2,
— Bruttogeschossfläche (BGF) Umbauten im Bestand: 447 m2.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, keine Unterlagen nachzufordern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegen:
Mindestbedingung:
a) Geforderte Qualifikation des/der Bewerbers/-in bzw. bei juristischen Personen des/der benannten verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 3 VgV):
Berufsqualifizierender Hochschulabschluss der Fachrichtungen Architektur, Hochbau oder Bauwesen (Dipl.-Ing. TH/FH/BA bzw. Bachelor/Master) mit Nachweis der Bauvorlageberechtigung gem. § 65 SächsBO oder gleichwertige Qualifikation.
b) Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gemäß § 44 VgV:
Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung oder Erklärung, dass nicht zur Eintragung verpflichtet mit Begründung (z. B. freiberuflicher Ingenieur). Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister oder gleichwertig.
Nachweise liegen bei durch Bescheinigung über den Studienabschluss und Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung) oder Erklärung, dass nicht zur Eintragung verpflichtet mit Begründung und Eintragung in einem Berufsregister (z. B. einer Ingenieur- bzw. Architektenkammer) oder Sonstige Bescheinigung der erlaubten Berufsausübung.
a) Honorarumsatz im Bereich Objektplanung Gebäude
Angabe des Honorarumsatzes im Bereich Objektplanung Gebäude nach §§ 33 ff. HOAI 2013 in den letzten 3 Geschäftsjahren
Mindestbedingung: Es ist für die letzten 3 Geschäftsjahre je Jahr ein Mindesthonorarumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto im Bereich Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI) nachzuweisen.
b) Berufshaftpflichtversicherung.
Mindestbedingung: Dem Angebot ist mindestens eine durch den Bieter erbrachte Mindestreferenz beizufügen
Mindestreferenz des Bieters (Büro bzw. ARGE)
Anforderungen an die Mindestreferenz des Bieters (Büro bzw. ARGE):
Objektplanung Gebäude für den Neubau oder Umbau eines öffentlich zugänglichen Gebäudes gemäß § 50 Absatz 2 Musterbauordnung, mind. der Honorarzone III, mind. Leistungsphasen 3-8 erbracht, mit Bauwerkskosten KG 300 + 400 von mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto, Übergabe an den Nutzer im Zeitraum vom 1.3.2016 bis 28.2.2021
Hinweis: Zur Referenz ist eine Anlage beizufügen, in der alle notwendigen Angaben zur Erfüllung der Mindestkriterien enthalten sind.
Dies kann durch Ausfüllen des Deckblattes Mindestreferenz erfolgen, aber auch durch eine eigene Beschreibung des Projektes auf max. 2 Seiten im pdf-Format, möglichst mit einem Grundriss und Fotos.
Siehe Punkt III.1.1
Einhaltung der oben aufgeführten Mindestbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]