Rahmenvertrag Reinigung von Leer-Wohnungen Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_03-2021-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Reinigung von Leer-Wohnungen
Reinigung von Leer-Wohnungen im Stadtgebiet von Leipzig nach Rahmenvertrag.
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Wintergartenstraße 4
04103 Leipzig
Der Rahmenvertrag wird für eine Festlaufzeit von 2 Jahren mit mehreren Auftragnehmern geschlossen (1.5.2021-30.4.2023).
Es besteht für die Vertagspartner die zweimalige Möglichkeit, die Laufzeit des Rahmenvertrags im gegenseitigen Einvernehmen für jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Damit endet die maximale Gesamtlaufzeit des Vertrages spätestens zum 30.4.2025.
Es besteht für die Vertagspartner die zweimalige Möglichkeit, die Laufzeit des Rahmenvertrags im gegenseitigen Einvernehmen für jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Damit endet die maximale Gesamtlaufzeit des Vertrages spätestens zum 30.4.2025.
Die Leistungen gemäß Einzelbeauftragung sind im gesamten Stadtgebiet von Leipzig zu erbringen.
Die Auftragsabwicklung erfolgt ausschließlich elektronisch über das System HWK 24, auch die Abrechnung. Der Auftraggeber setzt für die Abrechnung von Leistungserfassungsblättern ein elektronisches – das Gutschriftenverfahren – ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die geforderten Eigenerklärungen sind – soweit vorhanden – die beigefügen Formulare zu verwenden.
— Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufsregister des jeweiligen Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist,
— Eigenerklärung zur Fachkunde,
— Eigenerklärung über eine aktuelle Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder in vergleichbarer Einrichtung,
— Eigenerklärung, dass nachweilich keine schwere Verfehlung nach §§ 123 und 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der
— im Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird (Formular 234).
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitgleid einer Bietergemeinschaft separat abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 233 vorzulegen), so hat er/sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von den Nachunternehmern mit dem Angebot vorzulegen.
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen dritter Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist Formular 236 Verpflichtungserklärung auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Die Forderungen bezüglich Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Ressourcen von Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen gelten ebenso für Ziffern III.1.2) und III.1.3).
Für die geforderten Eigenerklärungen sind – soweit vorhanden – die beigefügen Formulare zu verwenden.
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistunen betrifft,die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Eigenerklärung über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens,
— Eigenerklärung über Insolvenzverfahren und Liquidation insoweit,
a) dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde,
b) ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
c) dass sich das Untrnehmen nicht in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung bezüglich der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit das Untrnehmen beitragspflichtig ist.
Für die geforderten Eigenerklärungen sind - soweit vorhanden - die beigefügen Formulare zu verwenden.
— Eigenerklärung über erbrachte Leistungen aus den letzten drei Jahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind,
— Eigenerklärung, dass für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je nachdem, ob der abgeschlossene Vertrag zum Ende der Festlaufzeit am 30.4.2023 endet oder für zwei weitere Jahre verlängert wird, werden weitere Bekanntmachungen ca. 2. Jahreshälfte 2023 bzw. 2025 erfolgen.
Bitte informieren Sie sich auch über die beigefügten Wichtigen Hinweise zur Angebotserstellung sowie zum Abschluss des Rahmenvertrages.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Stelle zu rügen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.