Abschluss eines Rahmenvertrages über Fensterreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 6002048651-BwDLZ Husum
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Rahmenvertrages über Fensterreinigung
Abschluss eines Rahmenvertrages über Fensterreinigung.
Bereich West
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
Fensterreinigung für den Zeitraum 1.7.2021 – 30.6.2025
Im Bereich West des Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Husums in folgenden Liegenschaften:
— Fliegerhorstkaserne, 25813 Husum,
— Julius-Leber-Kaserne, 25813 Husum,
— Bundeswehrverwaltungszentrum Husum, 25813 Husum,
— Patriot Stellung Schwesing,25813 Schwesing,
— Sammelstandortschießanlage, 25860 Olderup,
— Materialwirtschaftszentrum Einsatz der Bundeswehr, 25885.
Wester-Ohrstedt
— Wulf-Isebrand-Kaserne, 25746 Heide,
— Geländebetreuung,25767 Albersdorf,
— Sammelstandortschießanlage, 25782 Gaushorn,
— Erprobungsgelände Elpersbüttel, 25704 Elpersbüttel,
— Südtondern-Kaserne, 25917 Stadum,
— Materiallager Ladelund, 25926 Ladelund,
— Aufklärungsstellung Bramstedtlund, 26926 Bramstedtlund,
— Patriot Stellung Leck, 25917 Leck.
Bereich Ost
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
Fensterreinigung für den Zeitraum 1.7.2021 – 30.6.2025
Im Bereich Ost des Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Husums in folgenden Liegenschaften:
— Sammelstandortschießanlage, 24837 Schleswig,
— Kai-Uwe-von-Hassel-Kaserne, 24848 Kropp,
— FlPl Schleswig (NATO), 24878 Jagel,
— DstGeb Schleswig Schwarzer Weg, 24837 Schleswig,
— Marineschule Mürwik, 24944 Flensburg,
— Offizierheim Mürwik, 24944 Flensburg,
— Schule für Strategische Aufklärung der Bundeswehr, 24944.
Flensburg
— Zivilberufliche Aus- und Weiterbildung, 24944 Flensburg,
— Glücksburg-Meierwik-Kaserne, 24960 Glücksburg,
— Lagerfläche Harrislee, 24955 Harrislee,
— Dienstgebäude Flensburg Schiffbrücke, 24944 Flensburg.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit