Sanierung und Anpassung August-Bebel-Schule Zwickau Referenznummer der Bekanntmachung: 65/07/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zwickau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Anpassung August-Bebel-Schule Zwickau
Bei der August-Bebel-Schule handelt es sich um ein viergeschossiges Gebäude mit Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss, das 1898 errichtet wurde, seitdem mehrfach in Richtung Norden erweitert wurde, um heute als 2-zügige Grundschule genutzt werden zu können. Der Altbau auf der Südseite aus dem Jahr 1898 steht unter Denkmalschutz.
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. BaustellV nach dem Heft Nr. 15 der AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“.
Zwickau
DEUTSCHLAND
Sanierung und Anpassung August-Bebel-Schule, Los 6 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung
Bei der August-Bebel-Schule handelt es sich um ein viergeschossiges Gebäude mit Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss, das 1898 errichtet wurde, seitdem mehrfach in Richtung Norden erweitert wurde, um heute als 2-zügige Grundschule genutzt werden zu können. Der Altbau auf der Südseite aus dem Jahr 1898 steht unter Denkmalschutz.
Im Zuge der Sanierung und Anpassung sind folgende Maßnahmen geplant:
— Verstärkung von Fundamenten und Erneuerung der Sohle in 2 Teilbereichen,
— Vertikalabdichtung erdberührte Außenwände,
— Instandsetzung Natursteinfassade Altbau,
— WDVS Fassaden (ohne Altbau),
— Sonnen-, Blendschutz, Verdunklung Süd- und Ostseite,
— Erneuerung Dachdeckung, Schneefang und Regenentwässerung,
— Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach,
— Umstrukturierung durch Umsetzung des Musterraumprogramms und der Ausgliederung des ehemaligen Hortbereichs in einen Neubau,
— Schallschutzmaßnahmen an Decken (Absorber-Rasterdecken),
— Erneuerung von Wand- und Deckenbeläge bzw. Anstrichen,
— teilweise Erneuerung von Türen,
— teilweise Erneuerung von Bodenbelägen,
— Erneuerung Elektroanlage einschließlich Beleuchtung (LED) sowie Blitzschutz- und Er-dungsanlage (ohne BMA u. SIB),
— Erneuerung Sanitär- und Wärmeversorgungsanlage,
— mechanische Lüftungsanlage in einem Teilbereich,
— Erneuerung Entwässerung in Außenanlagen,
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. BaustellV nach dem Heft Nr. 15 der AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“. Diese Leistungen werden in 2 Stufen beauftragt und sind entsprechend zu erbringen,
Stufe 1:
1.1 Grundleistungen während der Planung der Ausführung,
1.1.1 bis 1.1.4 des Leistungsbilds Koordination nach BaustellV gemäß Heft Nr. 15 Leistungen nach der Baustellenverordnung der AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“,
2. Besondere Leistungen:
2.1.4 Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Stelle des Leistungsbilds Koordination nach BaustellV gemäß Heft Nr. 15 Leistungen nach der Baustellenverordnung der AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“;
Stufe 2 (optional):
1.2 Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens,
1.2.1 bis 1.2.10 des Leistungsbilds Koordination nach BaustellV gemäß Heft Nr. 15 Leistungen nach der Baustellenverordnung der AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“
Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt stufenweise nach Maßgabe der unter II.2.4 aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers im Sinne des § 132 GWB. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgender Voraussetzung im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig:
— Die durch die – mit der Planung beauftragten – Auftragnehmer ermittelten Kosten (Kostenvoranschlag) bzw. geprüfte Angebotssumme der bietenden Baufirmen (Kostenanschlag) liegen innerhalb des durch den Auftraggeber genehmigten Budgets oder die Kosten bzw. Angebotssumme überschreiten das Budget, der Auftraggeber ist jedoch in der Lage, die Finanzierungslücke zu schließen und
— der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, sodass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist.
Ein aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
— Personenschäden: 2,0 Mio. EUR.
— Sachschäden/Vermögensschäden: 0,5 Mio. EUR.
Je mit zweifacher Maximierung pro Jahr ist dem Angebot beizufügen.
Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle diese nach geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. BaustellV
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenz-leistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Sanierung eines mehrgeschossigen denkmalgeschützten Gebäudes, Grundleistungen während der Planung der Ausführung und der Ausführung des Bauvorhabens nach dem Leistungsbild Koordination nach BaustellV gemäß dem Heft Nr. 15 der AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“
— Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 1.1.2012
— In Bearbeitung befindliche Objekte werden zugelassen, sofern mindestens mit den Grundleistungen während der Ausführung begonnen wurde.
— Anrechenbare Kosten (KG 200-500), mind. 1,5 Mio. EUR netto
— Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Beschleunigtes offenes Verfahren nach § 15 Abs. 3 VgV, Frist zur Abgabe der Angebote 23 Tage
— Es ist erforderlich, die Schule im laufenden Betrieb abschnittsweise zu sanieren, da nur in sehr begrenztem Umfang Ausweichflächen zur Verfügung stehen.
— Die bauabschnittsübergreifenden Leistungen müssen zwingend in den Schulferien erbracht werden.
— Daher sind der Ausführungsbeginn 5.7.2021 – vor Beginn der Schulferien und das Ausführungsende 4.8.2023 – 2 Wochen vor Ende der Schulferien – erforderlich
— Das beschleunigte Verfahren ist – aufgrund eines krankheitsbedingten Ausfalls des zuständigen Sachbearbeiters – zur Termineinhaltung erforderlich.
— Es handelt sich um standardisierte Leistungen, sodass die Bieter ihre Angebote ohne größeren Aufwand erstellen können.
— Der Angebotspreis kann von den Bietern ohne größere Probleme und ohne erheblichen Zeitbedarf kalkuliert werden.
— Von den Bietern werden nur die minimal notwendigen Unterlagen und Nachweise verlangt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de