Planungsleistungen für die Errichtung eines Erlebnisbades auf der Halbinsel Steinwarder für die Stadt Heiligenhafen Referenznummer der Bekanntmachung: HVB EU 002/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heiligenhafen
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: D-23774
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.heiligenhafen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Errichtung eines Erlebnisbades auf der Halbinsel Steinwarder für die Stadt Heiligenhafen
Die HVB – Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (HVB) wurde von der Stadtvertretung der Stadt Heiligenhafen beauftragt, das Projekt „touristisch geprägtes Erlebnisbad“ umzusetzen. Projektträgerin und Auftraggeberin ist die Stadt Heiligenhafen. Vorgesehen ist eine Ganzjahresnutzung in flächenbedingt kompakter Form mit optionalen Erweiterungsmöglichkeiten. Das Bad soll u. a. über ein Schwimmbecken mit mindestens vier 25 m Bahnen, einen Spielbereich für Kinder, eine Sauna, einen Spa-Bereich sowie eine attraktive Gastronomie verfügen. Die Errichtung des Erlebnisbades ist neben einer Hotelansiedlung und einer Parkpalette eines von 3 Projekten auf der Halbinsel.
Zu vergeben sind in Losen Architektenleistungen (Gebäude und Innenräume) und Fachplanungsleistungen (Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär sowie Technische Ausrüstung Elektro) für die Neuerrichtung eines Erlebnisbades. Zu erbringen sind Leistungen nach der HOAI sowie Besondere und Zusatzleistungen nach der Leistungsbeschreibung und dem jeweiligen Vertrag. Die Beuaftragungen erfolgen stufenweise.
Die Anlage ist als ganzjähriges, touristisch geprägtes Erlebnisbad zu konzipieren. Das Baugrundstück befindet sich auf der Halbinsel „Steinwarder“ vor Heiligenhafen. Ziel ist die Einhaltung eines Kostenrahmens für die Kostengruppen (KG) 200 bis 600 von rund 11,35 Mio. EUR netto, davon KG 300 ca. 5,95 Mio. EUR netto, KG 400 ca. 3,67 Mio. EUR netto. Das Vorhaben soll durch das Land Schleswig-Holstein gefördert werden. Die Umsetzung soll bis Mitte 2023 erfolgen.
Architektenleistungen (Objektplanung Gebäude und Innenräume), Los 1
Heiligenhafen
Zu erbringen sind Leistungen nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), §§ 33 ff. Leistungsbild Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9. Die Vergabestelle beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Beauftragt werden in Leistungsstufe 1 zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 34 Abs. 3 HOAI. Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen und Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen. Weitere Leistungsstufen wären die Leistungsphasen 4 bis 7 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Leistungsstufe 2) sowie 8 und 9 (Leistungsstufe 3).
Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) vereinbart werden. Europarechtswidrige Regelungen bleiben dabei unberücksichtigt. Die Mindest- (künftig: „Basissätze“) und Höchstsätze der HOAI gelten also nicht. Bieter haben die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten. Da die Zuschlagserteilung voraussichtlich Anfang Februar 2021 erfolgen wird, soll der Vertrag auf Basis der „neuen“ HOAI abgeschlossen werden, die ab dem 1.1.2021 Anwendung findet. Über Einzelheiten kann im Rahmen der Verhandlungstermine verhandelt werden.
Die Planungen zur Errichtung des Bades sollen so organisiert werden, dass ab Oktober 2021 mit der Bauausführung begonnen werden kann. Die ausführenden Arbeiten sollen spätestens im Juni 2023 abgeschlossen sein. Bei Beauftragung der Leistungsstufe 3 ist auch Leistungsphase 9 nach § 34 Abs. 3 HOAI zu erbringen, daher ist dann mit einer Laufzeit bis etwa Juni 2028 zu rechnen.
Die Vergabestelle geht bei Realisierung vorläufig von anrechenbaren Kosten in KG 300 von ca. 5,95 Mio. EUR netto und in KG 400 (Technische Anlagen) von rund 3,67 Mio. EUR netto (inkl. nutzungsspezifische Anlagen) sowie Gesamtkosten der KG 200 bis KG 600 von max. 11,35 Mio. EUR netto aus. Honorarzone und Honorarsatz des Leistungsbildes Objektplanung und Innenräume schätzt die Vergabestelle auf HZ IV unten.
Die HVB-Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG möchte bei der Sanierung auf Zuwendungen aus dem Landesprogramm Wirtschaft zurückgreifen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Leistungstufen 2 und 3 nur ausgeführt werden sollen, wenn die Stadt Heiligenhafen entsprechende Zuwendungen erhält. Für die Beurteilung der Zuwendung werden zunächst die Arbeitsergebnisse der Leistungsstufe 1 benötigt.
Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Leistungsstufe 1), anschließend bei Fortsetzung des Projekts ggf. die Leistungsphasen 4 bis 7 (Leistungsstufe 2) sowie Leistungsphasen 8 und 9 (Leistungsstufe 3). Ein Anspruch auf Beauftragung der weitergehenden Stufen besteht für den Auftragnehmer nicht. Näheres regeln die Vergabeunterlagen und der Vertrag.
„Förderung investiver touristischer Projekte sowie investiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes“ EFRE 2014-2020 im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz („MiLoG“) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (TGA-HLS), AG 1, 2, 3 und 7 (Badewassertechnik), Los 2
Heiligenhafen
Zu erbringen sind Leistungen nach §§ 53 ff. HOAI, Leistungsbild Technische Ausrüstung, AG 1, 2, 3 und 7 (Badewassertechnik), Leistungsphasen 1-9. Die Fachplanungsleistungen betreffen die Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen) und 7 (Badewassertechnik), vgl. § 53 Abs. 2 Nr. 1-3 und Nr. 7 HOAI. Die Vergabestelle wird die Leistungen stufenweise beauftragen. Beauftragt werden in Leistungsstufe 1 zunächst die Leistungsphasen 1 und 3 nach § 55 Abs. 1 HOAI (Leistungsstufe 1). Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen und Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen. Weitere Leistungsstufen wären die Leistungsphasen 4 bis 7 nach § 55 Abs. 1 HOAI (Leistungsstufe 2) sowie 8 und 9 (Leistungsstufe 3).
Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) vereinbart werden. Europarechtswidrige Regelungen bleiben dabei unberücksichtigt. Die Mindest- (künftig: „Basissätze“) und Höchstsätze der HOAI gelten also nicht. Bieter haben die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten. Da die Zuschlagserteilung voraussichtlich Anfang Februar 2021 erfolgen wird, soll der Vertrag auf Basis der „neuen“ HOAI abgeschlossen werden, die ab dem 1.1.2021 Anwendung findet. Über Einzelheiten kann im Rahmen der Verhandlungstermine verhandelt werden.
Die Planungen zur Errichtung des Bades sollen so organisiert werden, dass ab Oktober 2021 mit der Bauausführung begonnen werden kann. Die ausführenden Arbeiten sollen spätestens im Juni 2023 abgeschlossen sein. Bei Beauftragung der Leistungsstufe 3 ist auch Leistungsphase 9 nach § 55 Abs. 1 HOAI zu erbringen, daher ist dann mit einer Laufzeit bis etwa Juni 2028 zu rechnen.
Die Vergabestelle geht vorläufig von anrechenbaren Kosten in KG 400 (Technische Anlagen) von rund 3,67 Mio. EUR netto (inkl. nutzungsspezifische Anlagen) sowie Gesamtkosten der KG 200 bis KG 600 von max. 11,35 Mio. EUR netto aus. Die anrechenbaren Kosten für die hier nachgefragten Anlagengruppen schlüsseln sich vorläufig wie folgt auf:
Sanitär: [Betrag gelöscht] EUR netto,
Lüftung: [Betrag gelöscht] EUR netto,
Heizung [Betrag gelöscht] EUR netto und
Badewassertechnik [Betrag gelöscht] EUR netto.
Honorarzone (HZ) und Honorarsatz der Fachplanungsleistungen schätzt die Vergabestelle wie folgt ein: Anlagengruppe (AG) 1-3: HZ II unten, sowie AG 7 (Badewassertechnik): HZ III unten.
Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden für alle vertragsgegenständlichen Anlagengruppen zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI (Leistungsstufe 1). Anschließend werden ggf. bei Fortsetzung des Projekts die Leistungsphasen 4 bis 7 (Leistungsstufe 2) sowie Leistungsphasen 8 und 9 (Leistungsstufe 3) beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung der weitergehenden Stufen besteht für den Auftragnehmer nicht. Näheres regeln die Vergabeunterlagen und der Vertrag.
„Förderung investiver touristischer Projekte sowie investiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes“ EFRE 2014-2020 im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz („MiLoG“) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (TGA-Elektro), AG 4, 5, 7 (Kassenanlage) und 8, Los 3
Heiligenhafen
Zu erbringen sind Leistungen nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff. Leistungsbild Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI. Die Fachplanungsleistungen betreffen die Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (fernmelde- und informationstechnische Anlagen), 7 (Kassenanlage) und 8 (Gebäudeautomation), vgl. § 53 Abs. 2, Nr. 4, 5, 7 und 8 HOAI. Die Vergabestelle wird die Leistungen stufenweise beauftragen. Beauftragt werden in Leistungsstufe 1 zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 (Leistungsstufe 1). Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen und Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen. Weitere Leistungsstufen wären die Leistungsphasen 4 bis 7 nach § 55 Abs. 1 HOAI (Leistungsstufe 2) sowie 8 und 9 (Leistungsstufe 3).
Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) vereinbart werden. Europarechtswidrige Regelungen bleiben dabei unberücksichtigt. Die Mindest- (künftig: „Basissätze“) und Höchstsätze der HOAI gelten also nicht. Bieter haben die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten. Da die Zuschlagserteilung voraussichtlich Anfang Februar 2021 erfolgen wird, soll der Vertrag auf Basis der „neuen“ HOAI abgeschlossen werden, die ab dem 1.1.2021 Anwendung findet. Über Einzelheiten kann im Rahmen der Verhandlungstermine verhandelt werden.
Die Planungen zur Errichtung des Bades sollen so organisiert werden, dass ab Oktober 2021 mit der Bauausführung begonnen werden kann. Die ausführenden Arbeiten sollen spätestens im Juni 2023 abgeschlossen sein. Bei Beauftragung der Leistungsstufe 3 ist auch Leistungsphase 9 nach § 55 Abs. 1 HOAI zu erbringen, daher ist dann mit einer Laufzeit bis etwa Juni 2028 zu rechnen.
Die Vergabestelle geht vorläufig von anrechenbaren Kosten in KG 400 (Technische Anlagen) von rund 3,67 Mio. EUR netto (inkl. nutzungsspezifische Anlagen) sowie Gesamtkosten der KG 200 bis KG 600 von max. 11,35 Mio. EUR netto aus. Die anrechenbaren Kosten für die hier nachgefragten Anlagengruppen schlüsseln sich vorläufig wie folgt auf:
Sanitär: [Betrag gelöscht] EUR netto,
Lüftung: [Betrag gelöscht] EUR netto,
Heizung [Betrag gelöscht] EUR netto und
Badewassertechnik [Betrag gelöscht] EUR netto.
Honorarzone (HZ) und Honorarsatz der Fachplanungsleistungen schätzt die Vergabestelle wie folgt ein: Anlagengruppe (AG) 1-3: HZ II unten, AG 7 (Kassenanlage) und AG 8: HZ III unten.
Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden für alle vertragsgegenständlichen Anlagengruppen zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI (Leistungsstufe 1). Anschließend werden ggf. bei Fortsetzung des Projekts die Leistungsphasen 4 bis 7 (Leistungsstufe 2) sowie Leistungsphasen 8 und 9 (Leistungsstufe 3) beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung der weitergehenden Stufen besteht für den Auftragnehmer nicht. Näheres regeln die Vergabeunterlagen und der Vertrag.
„Förderung investiver touristischer Projekte sowie investiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes“ EFRE 2014-2020 im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz („MiLoG“) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung, Los 4
Heiligenhafen
Zu erbringen sind Leistungen nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 1, §§ 49 ff. HOAI Leistungsbild Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6. Die Vergabestelle wird die Leistungen stufenweise beauftragen. Beauftragt werden in Leistungsstufe 1 zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 (Leistungsstufe 1). Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen und Sonderleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen. Bei weiterer Beauftragung wären die Leistungsphasen 4 bis 6 nach § 51 Abs. 1 HOAI (Leistungsstufe 2) und Sonderleistungen der Baubegleitung (Leistungsstufe 3) zu erbringen.
Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) vereinbart werden. Europarechtswidrige Regelungen bleiben dabei unberücksichtigt. Die Mindest- (künftig: „Basissätze“) und Höchstsätze der HOAI gelten also nicht. Bieter haben die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten. Da die Zuschlagserteilung voraussichtlich Anfang Februar 2021 erfolgen wird, soll der Vertrag auf Basis der „neuen“ HOAI abgeschlossen werden, die ab dem 1.1.2021 Anwendung findet. Über Einzelheiten kann im Rahmen der Verhandlungstermine verhandelt werden.
Die Planungen zur Errichtung des Bades sollen so organisiert werden, dass ab Oktober 2021 mit der Bauausführung begonnen werden kann. Die ausführenden Arbeiten sollen spätestens im Juni 2023 abgeschlossen sein.
Die Vergabestelle geht vorläufig von anrechenbaren Kosten in KG 400 (Technische Anlagen) von rund 3,67 Mio. EUR netto (inkl. nutzungsspezifische Anlagen) sowie Gesamtkosten der KG 200 bis KG 600 von max. 11,35 Mio. EUR netto aus. Die anrechenbaren Kosten für die Tragwerksplanung beziffern sich vorläufig auf [Betrag gelöscht] EUR netto. Honorarzone und Honorarsatz der Tragwerksplanung schätzt die Vergabestelle auf HZ III unten.
Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 51 Abs. 1 HOAI (Leistungsstufe 1), anschließend bei Fortsetzung des Projekts ggf. die Leistungsphasen 4 bis 6 (Leistungsstufe 2) und Sonderleistungen der Baubegleitung (Leistungsstufe 3). Ein Anspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsstufe 2 und 3 besteht für den Auftragnehmer nicht. Näheres regeln die Vergabeunterlagen und der Vertrag.
„Förderung investiver touristischer Projekte sowie investiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes“ EFRE 2014-2020 im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz („MiLoG“) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architektenleistungen (Objektplanung Gebäude und Innenräume), Los 1
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (TGA-HLS), AG 1, 2, 3 und 7 (Badewassertechnik), Los 2
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (TGA-Elektro), AG 4, 5, 7 (Kassenanlage) und 8, Los 3
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung, Los 4
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das o.g. Vergabeverfahren wird aufgehoben, da sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat, § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Am 14.2.2021 fand ein Bürgerentscheid gemäß § 16 g Abs. 6 GO in Verbindung mit § 10 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und der Amtsordnung (GKAVO) statt. Dieser erhielt eine Mehrheit und war damit erfolgreich. Damit hat sich diese Mehrheit gegen eine Bebauung ausgesprochen. Dies betrifft jede weitere Bebauung auf der Halbinsel Steinwarder und damit auch das Erlebnisbad. Das Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein hat bereits signalisiert, es werde keine Förderung an einem anderen Standort geben. Die Stadt Heiligenhafen hat derzeit ohnehin kein anderes Grundstück vorgesehen, auf dem das Erlebnisbad realisiert werden könnte. Daher müssen die Stadt Heiligenhafen und die HVB davon ausgehen, dass die Finanzierung des Vorhabens insgesamt nicht gesichert sein wird. Es besteht auch politisch keine Berechtigung mehr, das Vorhaben umzusetzen. Eine Planung ohne konkretes Grundstück für die Errichtung ist nicht sinnvoll.
Es ist vor den genannten Hintergründen derzeit nicht beabsichtigt, ein neues Vergabeverfahren einzuleiten (§ 63 Abs. 2 VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y59DVQP.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: D-24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Zu rügen ist:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag aufgrund einer Rüge, welcher der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, binnen 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.