Einführung eines elektromechanischen Schließsystems Referenznummer der Bekanntmachung: R 4414/21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung eines elektromechanischen Schließsystems
Ablösung einer rein mechanischen Schließung durch ein elektromechanisches Schließsystem in verschiedenen Versorgungs- und Erzeugungsanlagen (auch Ex-Bereiche). Abbildung komplexer Schließberechtigungen unter Erfüllung der Sicherheitsanforderungen und Nachweisführung aus IT-Sicherheit und ISMS Zertifizierung ISO 27001. Dynamisches einrichten und sperren von Schließmedien und Rechtevergabe.
Die TraveNetz GmbH stellt für die Region Lübeck und das Umland als Infrastrukturdienstleister den Betrieb der Netze für Strom, Gas, Wasser und Wärme sicher. Das Unternehmen beschäftigt derzeit rund 500 Mitarbeiter und gehört zusammen mit der Stadtwerke Lübeck Hol-ding GmbH, der Stadtwerke Lübeck GmbH und der Stadtverkehr Lübeck GmbH zu den größten Arbeitgebern Schleswig-Holsteins. Die TraveNetz GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Lübeck GmbH und wird von dieser zu 74,9 % gehalten. 25,1 % der Anteile sind im Besitz der Schleswig-Holstein Netz AG (SHNG).
Das betreute Netzgebiet erstreckt sich dabei mit einer Länge von insgesamt 6560 km Rohr/Kabelnetz auf das Gebiet der Hansestadt Lübeck und das Lübecker Umland. Den größten Anteil nimmt dabei das Stromnetz mit einer Länge von derzeit 4540 km ein, gefolgt von unserem Gasnetz mit einer Länge von 1142 km. Hinzu kommen die im Auftrag der Stadtwerke Lübeck betreuten Wassernetze mit einer Länge von 743 km und das Fernwärmenetz mit 135 km.
Aktuell wird der Zugangang zu den versorgungs- und erzeugungstechnischen Anlagen und Netzen über ein rein mechanisches Schließsystem realisiert.
Zu den Anlagen und Netzen gehören unter anderem:
— Umspannwerke und Schaltanlagen,
— Netzstationen und Kabelverzweigerschränke,
— Gasübergabewerke und Gasdruckreglerstationen (Ex-Bereiche),
— Wasserwerke und Brunnen,
— Blockheizkraftwerke und Heizwerke.
Das vorhandene abgängige rein mechanisches Schließsystem kann die heutigen Anforderungen aus IT-Sicherheit und Managementsystemen ISMS ISO 27001 nicht erfüllen. Die fort-schreitende Geschäftsfeldentwicklung (Digitalisierung und Breitband) kann in der starren Schließhierarchie über die klassischen Versorgungsbereiche hinaus nicht mehr abgebildet werden. Die Anforderungen an dynamischer Zutrittsberechtigung für Dienstleistung- und Nachunternehmersteuerung kann nicht erfüllt werden.
Mit der Einführung eines elektromechanischen Schließsystems sollen unter anderem folgende Ziele erreicht werden:
1. Abbildung komplexer Schließberechtigungen in den technischen Anlagen der Unternehmensbereiche mittels eines elektromechanischen Schließsystems und Ablösung der rein mechanischen Schließung,
2. Erfüllung der Sicherheitsanforderungen und Nachweisführung aus IT-Sicherheit und ISMS Zertifizierung ISO 27001 hinsichtlich Zutrittsberechtigungen,
3. Dynamisches einrichten und sperren von Schließmedien und Rechtevergabe auch mit Hinsicht auf Dienstleistung- und Nachunternehmersteuerung.
Mengengerüst Stück:
— Doppelzylinder 3 500,
— Doppelzylinder in Ex-Ausführung 100,
— Halbzylinder (nur mechanisch) 10 000,
— Halbzylinder elektromech. in Ex-Ausführung 400,
— Nutzerschlüssel 500,
— Nutzerschlüssel in Ex-Ausführung 80,
— Bügelschlösser 300,
— Controller Master/Slave 2/65.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die unter Punkt III.1.2) und 1.3) abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen.
Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben.
Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1)-(21) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat.
Folgende Nachweise/Angaben sind zu leisten:
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
3. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG vorliegen.
Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen. Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des Teilnahmeantrages anzufordern bzw. von der Plattform herunter zu laden.
4. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
5. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
6. Bescheinigung über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr),
7. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen,
8. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen,
9. Nachweis von Referenzen (mind. 3 Referenzkunden vergleichbar in Art und Umfang mit folgenden Angaben: Anschrift, Auftraggeber, Auftragsbeginn, Ansprechpartner mit Telefonnummer).
Je genannter Referenz müssen eine installierte Softwarelösung und alle Komponenten in vergleichbarer Größe/Menge entsprechend den genannten Projektzahlen nachgewiesen werden.
10. Referenzliste (allgemein).
11. Personalentwicklung mind. der letzten 3 Jahre für vergleichbare Aufträge,
12. derzeitige Personalkapazität für vergleichbare Aufträge,
13. Voraussichtliche Personalkapazität für vergleichbare Aufträge zum Zeitpunkt der Auftragserteilung,
14. für dieses Projekt geplantes Personal inkl. Qualifikationsprofil zentraler Mitarbeiter, insbesondere Hauptansprechpartner,
15. Zertifizierung nach ISO 9001,
16. Zertifizierung nach ISO 27001,
17. Vorhalten einer Servicebereitschaft 24/7 verfügbar durch deutschsprachiges Personal – Sitz der Servicekräfte innerhalb Deutschland für Störungsmeldungen. Störmeldungen werden durch eine Erstmeldung unter Angabe einer Ticketnummer per Mail bestätigt. Es erfolgen in regelmäßigen Abständen Zwischenmeldungen über eingeleitete Maßnahmen und voraussichtlicher Störungsdauer. Nach Störungsbeseitigung erfolgt eine Abschlussmeldung,
18. Servicestützpunkt im Umkreis von 80 km um Lübeck (Fachpersonal/IT-Fachkräfte) – Name + Anschrift des Service-Stützpunktes,
19. Eine Stunde Reaktionszeit ab Störungsmeldung in Form eines Vorprüfungsergebnis, eingeleitete Maßnahmen und voraussichtliche Störungsdauer. Die Reaktion kann auch durch Antritt des Servicetechnikers vor Ort beim Kunden erfolgen,
20. Störungsbeseitigung innerhalb von acht Stunden nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden, es sei denn, die Leistungserbringung ist aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich.
Die Entstörungsfrist ist eingehalten, wenn innerhalb der acht Stunden die Funktionalität der Inhouse-Einrichtung wiederhergestellt ist oder dem Kunden ein adäquater Ersatz zur Verfügung gestellt wurde und der Kunde im Rahmen einer Rückmeldung darüber informiert wurde.
21. Zusicherung einer Reaktionszeit bei softwareseitigen Störungen von max. 12 Stunden – definiert durch Ankunft eines Service-Technikers oder analog per Fernwartungszugriff zwecks Diagnose und Behebung der Störung.
Siehe spätere Verdingungsunterlagen.
Siehe spätere Verdingungsunterlagen.
Siehe spätere Verdingungsunterlagen.
Siehe spätere Verdingungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYDVKB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.