Einführung eines echtzeitfähigen Besetztgraderfassungssystems für ÖPNV-Fahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: DVB_2019_15_063
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dvb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung eines echtzeitfähigen Besetztgraderfassungssystems für ÖPNV-Fahrzeuge
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des Besetztgradsystemes für Busse und Straßenbahnen im ÖPNV.
Im Rahmen des GVFG-Projekt 14 D 12 K 107 T „Optimierung der Verkehrssteuerung auf der Ost-West-Verbindung und dem Stadtring in der LH Dresden“, Arbeitspaket AP 4.4.1 Echtzeitbereitstellung des Fahrzeug-Befüllungsgrads, sollen Leistungen zur Einführung eines echtzeitfähigen Besetztgraderfassungssystem für Straßenbahnen und Busse im ÖPNV vergeben werden.
Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Trachenberger Str. 40
01129 Dresden
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) beabsichtigen die Einführung eines echtzeitfähigen Besetztgraderfassungssystems für ÖPNV-Fahrzeuge. Zu diesem Zweck soll für eine vorgegebene Anzahl von Bussen und Niederflurstraßenbahnen der DVB und DVS (Dresdner Verkehrsservice Gesellschaft) die Anzahl der im Fahrzeug befindlichen Fahrgäste und Zählobjekte erfasst und echtzeitnah an die RBL-Komponenten der DVB übergeben werden. Ferner sollen die Daten von Seiten des Leitrechnersystems für Mehrwertdienste der Fahrgastinformation, Disposition und Verkehrstechnik Anwendung finden.
In der Umsetzung unterliegt der Bieter keinem verbindlichen Lösungsansatz und ist in seinem technischen Vorschlag frei, solange das Funktionsziel unter Berücksichtigung der Anforderungen des Auftraggebers erreicht wird.
Die Projektumsetzung erfolgt in 2 Phasen. In einer vorgelagerten Testphase sind ausgewählte Fahrzeuge der DVB mit dem Besetztgraderfassungssystem bis zum 31.12.2020 auszustatten. Nachdem die Testphase erfolgreich abgeschlossen wurde, sind im Roll-Out alle Busse und Niederflurbahnen der DVB und DVS ohne Bestandsfahrgastzählsystem mit der technischen Lösung auszurüsten.
Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Zusammenhang insbesondere
— Hardwarelieferung und deren Einbau,
— Schulungen,
— Dokumentation,
— Systemservice (einschl. Ersatzteilversorgung etc.) und
— Weiterentwicklung.
— Ausrüstung für weitere Fahrzeuge,
— Weiterentwicklung des Systems nach Abnahme.
EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einführung eines echtzeitfähigen Besetztgraderfassungssystem für ÖPNV Fahrzeuge
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vergabeunterlagen im weiteren Verfahren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu ergänzen, zu spezifizieren oder abzuändern. Über etwaige Anpassungen der Unterlagen oder bereitgestellte Beantwortungen und Fragen oder sonstige zusätzliche Informationen hat sich der Bewerber bzw. Bieter eigenverantwortlich zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CDV34
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 - 3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.