Einführung eines echtzeitfähigen Besetztgraderfassungssystems für ÖPNV-Fahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: DVB_2019_15_063

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dvb.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einführung eines echtzeitfähigen Besetztgraderfassungssystems für ÖPNV-Fahrzeuge

Referenznummer der Bekanntmachung: DVB_2019_15_063
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30144300 Fahrzeugzählanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des Besetztgradsystemes für Busse und Straßenbahnen im ÖPNV.

Im Rahmen des GVFG-Projekt 14 D 12 K 107 T „Optimierung der Verkehrssteuerung auf der Ost-West-Verbindung und dem Stadtring in der LH Dresden“, Arbeitspaket AP 4.4.1 Echtzeitbereitstellung des Fahrzeug-Befüllungsgrads, sollen Leistungen zur Einführung eines echtzeitfähigen Besetztgraderfassungssystem für Straßenbahnen und Busse im ÖPNV vergeben werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Dresdner Verkehrsbetriebe AG

Trachenberger Str. 40

01129 Dresden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) beabsichtigen die Einführung eines echtzeitfähigen Besetztgraderfassungssystems für ÖPNV-Fahrzeuge. Zu diesem Zweck soll für eine vorgegebene Anzahl von Bussen und Niederflurstraßenbahnen der DVB und DVS (Dresdner Verkehrsservice Gesellschaft) die Anzahl der im Fahrzeug befindlichen Fahrgäste und Zählobjekte erfasst und echtzeitnah an die RBL-Komponenten der DVB übergeben werden. Ferner sollen die Daten von Seiten des Leitrechnersystems für Mehrwertdienste der Fahrgastinformation, Disposition und Verkehrstechnik Anwendung finden.

In der Umsetzung unterliegt der Bieter keinem verbindlichen Lösungsansatz und ist in seinem technischen Vorschlag frei, solange das Funktionsziel unter Berücksichtigung der Anforderungen des Auftraggebers erreicht wird.

Die Projektumsetzung erfolgt in 2 Phasen. In einer vorgelagerten Testphase sind ausgewählte Fahrzeuge der DVB mit dem Besetztgraderfassungssystem bis zum 31.12.2020 auszustatten. Nachdem die Testphase erfolgreich abgeschlossen wurde, sind im Roll-Out alle Busse und Niederflurbahnen der DVB und DVS ohne Bestandsfahrgastzählsystem mit der technischen Lösung auszurüsten.

Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Zusammenhang insbesondere

— Hardwarelieferung und deren Einbau,

— Schulungen,

— Dokumentation,

— Systemservice (einschl. Ersatzteilversorgung etc.) und

— Weiterentwicklung.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

— Ausrüstung für weitere Fahrzeuge,

— Weiterentwicklung des Systems nach Abnahme.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

EFRE

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 30002382
Bezeichnung des Auftrags:

Einführung eines echtzeitfähigen Besetztgraderfassungssystem für ÖPNV Fahrzeuge

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
01/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftraggeber behält sich vor, die Vergabeunterlagen im weiteren Verfahren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu ergänzen, zu spezifizieren oder abzuändern. Über etwaige Anpassungen der Unterlagen oder bereitgestellte Beantwortungen und Fragen oder sonstige zusätzliche Informationen hat sich der Bewerber bzw. Bieter eigenverantwortlich zu informieren.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CDV34

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.

Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 - 3 GWB unzulässig.

Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/02/2021

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