BW 047 Ersatzneubau Bahnhofsbrücke – Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 255
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 451 / 122-6678
Fax: +49 451 / 122-6690
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebeck.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
BW 047 Ersatzneubau Bahnhofsbrücke – Bauüberwachung
Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag für die Bauüberwachung der Bauausführung des Ersatzneubaus der Lübecker Bahnhofsbrücke. Vergeben werden Leistungen der Bauüberwachung und der Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9 gem. § 43 HOAI).
Lübeck
Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag für die Bauüberwachung der Bauausführung des Ersatzneubaus der Bahnhofsbrücke, die in unmittelbarer Nähe des Lübecker Bahnhofs die Fackenburger Allee über neun elektrifizierte Gleise führt und mit täglich ca. 40 000 Kfz und 12 Buslinien die meist frequentierte Verbindung im Lübecker Stadtgebiet ist. Die derzeitige Brücke aus dem Jahr 1907 muss durch einen Neubau ersetzt werden. Rückbau und Ersatzneubau sollen in 3 Bauabschnitten/ 6 Bauphasen erfolgen. Das Bestandsbauwerk wird getrennt, das verbleibende Teilbauwerk wird für die bauzeitliche Verkehrsführung genutzt. Für die Arbeiten im Gleisbereich werden Gleissperrungen erforderlich, die in einem Sperrpausenkonzept zusammengefasst sind und von der DB Netz AG genehmigt wurden. Der Ersatzneubau soll je Fahrtrichtung 3 Fahrstreifen und analog zum Bestandsbauwerk beidseitige, getrennte Fuß- und Radwege führen. Die Gesamtbreite beträgt zukünftig 31 Meter.
Mit der Bauausführung soll im Februar 2021 begonnen werden. Da der Baubeginn durch das zu beauftragende Ingenieurbüro dem Eisenbahnbundesamt (EBA) rechtzeitig vorher angezeigt werden muss (Baubeginnanzeige), soll der Zuschlag auf den Auftrag für die Bauüberwachung möglichst bereits Ende Januar 2021 erteilt werden. Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist zum 30.9.2024 vorgesehen.
Die Hansestadt Lübeck vergibt hier einen Auftrag über Leistungen der Bauüberwachung und der Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9 gem. § 43 HOAI).
Im Einzelnen handelt es sich:
1. um bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU, VV BAU-STE des EBA und VV IBG Infrastruktur,
2. um die bauvertragliche/ fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke/ Verkehrsanlagen/ technische Streckenausrüstungen,
3. um eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung,
4. um Leistungen nach der Baustellenverordnung (Ausführungsphase) sowie
5. um die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gem. § 3 BaustellV (SiGeKo).
Die erforderlichen Leistungen sind in Leistungsbeschreibungen und für SiGeKo-Leistungen in einem Leistungsverzeichnis genannt, die bei den Vergabeunterlagen unter dem oben genannten Link abrufbar sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahmefrist ist gem. § 17 Abs. 3 VgV Tage verkürzt. Eine Teilnahmefrist von mindestens 30 Tagen, wie in § 17 Abs. 2 VgV für den Regelfall vorgesehen, ist vorliegend nicht möglich. Mit der Bauausführung soll bereits im Februar 2021 begonnen werden. Der Auftragnehmer für die Bauüberwachung muss zuvor beauftragt sein. Bei der Vergabe von Ingenieurleistungen ist die zeitlich kürzere Verfahrensart des Offenen Verfahrens nicht vorgesehen (§ 76 Abs. 2 VgV). Ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb lässt sich ohne Verkürzung der Teilnahmefrist bei realistischer Zeitplanung nicht bis Ende Januar 2021 abschließen. Bei einer Teilnahmefrist von mindestens 30 Tagen würde zudem die Frist für die Abgabe von Erstangeboten zwischen Weihnachten und Sylvester liegen. Schließlich stellt der Auftraggeber keine übermäßigen Anforderungen an die Teilnahmeanträge, so dass die vorgesehene Verkürzung der Teilnahmefrist angemessen ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BW047 Ersatzneubau Bahnhofsbrücke – Bauüberwachung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reinbek
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24165
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Die Auftraggeberin behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Wettbewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass die Auftraggeberin aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
Verzögerung der Bauausschreibung: Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ausschreibung der Bauüberwachung vorübergehend auszusetzen oder das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn der Auftrag für die Bauleistungen entgegen ihrer Erwartung nicht bis zum Januar 2021 erteilt werden kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 431 / 988-4640
Fax: +49 431 / 988-4702
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.