Stadt Garding – Gesundheitszentrum Eiderstedt-Mitte – Gebäudeplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 216/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garding
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25836
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.irmler.org/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.garding.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Garding – Gesundheitszentrum Eiderstedt-Mitte – Gebäudeplanung
Stadt Garding, Gesundheitszentrum Eiderstedt-Mitte
Objektplanungsgrundleistungen im Leistungsbild Gebäude gemäß § 34 HOAI 2013 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2013 für die Lph. 1 bis 9
Besondere Leistungen:
1. Bauüberwachung von Abbrucharbeiten,
2. Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung nach Anlage 10.1 HOAI 2013,
3. Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen, einschließlich Kostenbewertung nach Anlage 10.1 HOAI 2013 (vollständiger Abriss und Neubau).
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst erfolgt eine Beauftragung der Lph. 1 und 4 gemäß § 34 HOAI 2013 sowie der Besonderen Leistungen.
Die Beauftragung der weiteren Grundleistungen bleibt vorbehalten.
Stadt Garding
Welter Straße 1
25836 Garding
Die Stadt Garding beabsichtigt zur Sicherung der hausärztlichen ambulanten Versorgung und zur Schaffung übergreifender Angebote im Bereich des Gesundheitswesens den Neubau eines Gesundheitszentrums unter möglichen Einbezug von Bestandsgebäuden. Die entsprechenden Grundstücke im historischen Kern der Stadt sind bereits durch die Stadt Garding erworben worden.
Durch die Schaffung des Gesundheitszentrums in der Stadt Garding werden neben der hausärztlichen Versorgung die Dienstleistungen im Bereich – Kinderärztliche Versorgung – Sanitätshaus – Apotheke – ambulante Pflege – Logopädie deutlich verbessert. Die räumliche Vernetzung unterschiedlicher Anbieter im Bereich des Gesundheitswesens und der Pflege schafft Synergien, fördert die Zusammenarbeit und damit die Qualität der Dienstleistungen für die Bevölkerung. Diese Versorgung kommt auch den in den in der Stadt vorhandenen stationären Pflegeangeboten zugute, die ohne eine hausärztliche Versorgung ihre Einrichtungen nicht ordnungsgemäß betreiben können. Von besonderer Bedeutung ist, dass bei der hohen Zahl älterer Menschen und einer Vielzahl von Einwohnern mit geringer Mobilität das Gesundheitszentrum im Ortskern der Stadt Garding neu geschaffen wird, so dass das Gebäude für viele Einwohner fußläufig erreichbar ist. Die Zentralisierung der Angebote in einem Gesundheitszentrum erspart doppelte Wege und ist daher eine strukturpolitische Maßnahme für die Bevölkerung.
Die Erfahrung in anderen Projekten zeigt, dass sich nach Fertigstellung des Gesundheitszentrums Garding möglicherweise weitere Interessenten aus dem Bereich Gesundheit und Pflege melden, die dann zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls Räume in einem zweiten Bauabschnitt anmieten möchten. Die Stadt Garding muss dann entscheiden, ob sie noch einen weiteren Abschnitt an das vorhandene Gesundheitszentrum anbauen möchte. Das zu schaffende Gebäude sollte daher idealerweise so gestaltet sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Erweiterung des Gebäudes möglich sein wird.
Es sollen in dem Gesundheitszentrum Arztpraxen mit anderen Gesundheitsdienstleistern (Pflegedienst, Apotheke etc.) gebündelt werden. Die Stadt Garding hat insoweit bereits Vorverträge mit künftigen Mietern geschlossen, die unter anderem Flächenangaben beinhalten (vgl. Anlage 6). Diese Vorverträge sind bei der Objektplanung zu beachten.
Bestand:
Es befinden sich bereits Bestandsgebäude vor Ort. In das Dachgeschoss des Bestandes können Mietwohnungen geplant und geschaffen werden, auch eine andere wirtschaftliche Nutzung des Dachgeschosses des Bestandes oder anderer sonst nicht nutzbarer Räume könnte durch den Gebäudeplaner vorgeschlagen werden.
Der beauftragte Gebäudeplaner hat auch die Möglichkeit eines kompletten Abrisses des Bestandes und vollständigen Neubaus zu untersuchen (Besondere Leistung 3).
Hinweis: Dies ist aber nicht Gegenstand des Lösungsvorschlages auf Stufe 2 dieses Vergabeverfahrens.
Informationen zum Projektablauf:
Die ggf. erforderlichen Abbrucharbeiten sollen Anfang Januar 2021 beginnen. Aus diesem Grund muss die Entwurfsplanung Ende 2020 abgeschlossen sein.
Leistungsbestandteile:
Ausgeschrieben werden
Objektplanungsgrundleistungen im Leistungsbild Gebäude gemäß § 34 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2013 für die Lph. 1 bis 9
Besondere Leistungen:
1. Bauüberwachung von Abbrucharbeiten,
2. Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung nach Anlage 10.1 HOAI 2013,
3. Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen, einschließlich Kostenbewertung nach Anlage 10.1 HOAI 2013 (vollständiger Abriss und Neubau).
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst erfolgt eine Beauftragung der Lph. 1 und 4 gemäß § 34 HOAI 2013 sowie der Besonderen Leistungen.
Die Beauftragung der weiteren Grundleistungen bleibt vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanungsleistungen Gebäude und Besondere Leistungen
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFEDVSR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB.
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB.
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.