Architektenleistungen der Leistungsphasen 3-9, Baubegleitung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster, Holstein
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24537
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.drk-nms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen der Leistungsphasen 3-9, Baubegleitung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Architektenleistungen des Leistungsbildes drei bis neun zum Neubau eines Kindergartens auf Grundlage der aus den Leistungsstufen eins und 2 erstellten Entwurfes einer Kindertagesstätte. Zusätzlich ist Gegenstand des Vertrages die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und der Überwachung der Mängelleistungen in Leistungsphase 9, sowie die besonderen Leistungen der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes. Weiterer Bestandteil sind die Leistungsphasen eins bis neun des Leistungsbildes Freianlagen.
Der Bau des Gebäudes ist auf Grundlage der Vorplanung (Leistungsphase 2) in einer Massivbauweise zu erstellen.
Das Gebäude ist in wirtschaftlicher Zweckbauweise zu errichten. Die Baugenehmigungsunterlagen sind bis zum 28.2.2021 fertigzustellen.
24536 Tungendorf
Grundstück an der Straße „Am Kamp“, Bebauungsplan Nr. 183 der Stadt Neumünster
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Architektenleistungen — Gebäude – des
Leistungsbildes drei bis neun zum Neubau eines Kindergartens auf Grundlage der aus den Leistungsstufen eins und zwei erstellten Entwurfes einer Kindertagesstätte (siehe Anlage). Zusätzlich ist Gegenstand des Vertrages die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und der Überwachung der Mängelleistungen in Leistungsphase 9, sowie die besonderen Leistungen der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes.
Weiterer Bestandteil sind die Leistungsphasen eins bis neun des Leistungsbildes Freianlagen. Ausgenommen ist dabei die gärtnerische Gestaltung.
Im fortgeschriebenen Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Stadt Neumünster ist der Bedarf für eine weitere Kindertagesstätte im Stadtteil Tungendorf festgestellt worden. Dort halten sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig auf und werden in Gruppen gefördert. Wegen ihrer sozialen Funktion sollen Kindertageseinrichtungen regelmäßig wohngebietsnah gelegen sein.
Es soll auf dem ca. 1 ha großem Grundstück ein Gebäude errichtet werden, das Platz für bis zu vier Gruppen und insgesamt etwa 75 Kinder bietet. Geplant sind eine Krippengruppe (0-3 Jahre), zwei Elementargruppen (3-6Jahre) sowie eine altersgemischte Gruppe. Da die Flächenbedarfe je Altersstufe gleich sind, wird eine flexible Nutzung der Einrichtung möglich sein.
Das Baugebiet für die Errichtung der Kindertagesstätte befindet sich am östlichen Rand des Stadtteiles Tungendorf in Neumünster und liegt an der Kreisstraße K 1 „Am Kamp“. Es handelt sich um eine landwirtschaftliche Fläche, die vorher als Pferdewiese bzw. Pferdespringplatz genutzt wurde. Auf der Westseite der Fläche grenzt die Wohnbebauung am Krokusweg, auf der Nordseite die Wohnbebauung Am Kamp an. Bei der prägenden Baustruktur handelt es sich überwiegend um Einfamilienhäuser.
Die Kindertagesstätte soll vorrangig der Versorgung des nördlichen Teils vom Stadtteil Tungendorf dienen. Somit liegt ein großer Teil des Einzugsgebietes in fußläufiger Entfernung zur Einrichtung, weshalb voraussichtlich ein nicht unerheblicher Teil der Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad gebracht und abgeholt werden.
Die Erreichbarkeit des gewählten Standorts mit dem motorisierten Verkehr ist aufgrund der Lage an der Kreisstraße Am Kamp als gut zu bezeichnen. Die relativ gute fußläufige Erreichbarkeit des neuen Standortes soll zudem das Bringen und Holen der Kinder ohne Einsatz von Kfz ermöglichen; zusätzlicher Autoverkehr könnte so vermindert werden. Eine möglichst zentrale Lage ist deshalb so wichtig, da die Versorgung mit Kindertagesstätten eine unmittelbar zum Wohnen dazugehörige Infrastruktur darstellt.
Entlang der nördlichen, östlichen und südlichen Grundstücksgrenzen verläuft jeweils
Ein gesetzlich geschützter Knick, wobei der eigentliche Knickwall im Osten und Süden.
Die für die Kita zur Verfügung stehende Grundstücksfläche bietet ausreichend Platz zur Anordnung von Gebäuden und Außenspielbereichen. Die westliche
Baugrenze auf dem Kita-Grundstück wird in einem Abstand von 5 m zur benachbarten Bebauung am Krokusweg angeordnet. Die verkehrliche Erschließung der Grundstücke erfolgt ausschließlich über die Straße Am Kamp. Die Lage der Ein- und Ausfahrt ist so festzulegen, dass hierdurch Konflikte und Kollusionen zu vermeiden und eine möglichst reibungslose Verkehrsabwicklung gewährleistet ist. Der Bau des Gebäudes ist auf Grundlage der Vorplanung (Leistungsphase 2) in einer Massivbauweise zu erstellen.
Das Gebäude ist in wirtschaftlicher Zweckbauweise zu errichten. Die Baugenehmigungsunterlagen sind bis zum 28.2.2021 fertigzustellen. Nach Erhalt der Baugenehmigung und des Zuwendungsbescheids ist ein zügiger Planungs- und Baufortschritt zu gewährleisten.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme auf Grundlage DIN 276 (2008) für die Gruppen 300-700 dürfen den Betrag von brutto [Betrag gelöscht] EUR nicht übersteigen.
Der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, hat sich zu erklären, dass er seinen Angestellten den in Schleswig-Holstein gültigen vergaberechtlichen Mindestlohn in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR zahlt (Verpflichtungserklärung nach §4 VGSH).
Der Auftraggeber behält sich vor auf Verhandlungen zu verzichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Dringender Betreuungsbedarf in der Stadt Neumünster für Kinder in der Altersgruppe 1-6 Jahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architektenleistung in den Leistungsphasen 3-9 für den Neubau einer Kindertagesstätte in der Stadt Neumünster
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster, Holstein
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]