Erbringung einer Mischfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge in 01187 Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: bark/bAV2020

Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 2020/S [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.barkhauseninstitut.org/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erbringung einer Mischfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge in 01187 Dresden

Referenznummer der Bekanntmachung: bark/bAV2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66522000 Altersvorsorge (Gruppenversicherungen)
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66500000 Versicherungen und Altersvorsorge
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Barkhausen Instituts gGmbH beabsichtigt auf der Grundlage des Betriebsrentengesetzes den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Erbringung einer Mischfinanzierten betrieblichen Altersversorgung für die Dauer von 4 Jahren.

Die Durchführung soll im Rahmen einer Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG erfolgen. Der festzulegende Rahmenvertrag soll die Bedingungen für die einzelnen Versicherungs- bzw. Versorgungsverträge festlegen. Innerhalb des Rahmenvertrages sollen den Mitarbeitern 2 Tarife zur Auswahl stehen.

Die Versorgung erfolgt durch Entgeltumwandlung mit gesetzlichem Arbeitgeberzuschuss.

Wandelt ein Arbeitnehmer Entgelt zum Zweck der Altersvorsorge um, erhält er die Weitergabe von 15 vom Hundert des umgewandelten Betrages, soweit die Barkhausen Instituts gGmbH Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen erzielt, als (gesetzlichen) Arbeitgeberzuschuss.

Eine Übernahme von Altverträgen bei Neueinstellungen von Mitarbeitern ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Rahmen der Portabilität soll eine Einbringung des Übertragungswertes in den neuen Direktversicherungsvertrag ermöglicht werden.

Wir stellen uns vor:

Die Barkhausen Institut gGmbH ist eine unabhängige Forschungseinrichtung in Dresden, welche eng mit der Technischen Universität Dresden zusammenarbeitet und sich auf die Kernfelder des Internets der Dinge (Internet of Things – IoT) konzentriert. Das Institut betreibt anwendungsorientierte Grundlagenforschung mit einem Zeithorizont von 5 bis 10 Jahren vor Markteinführung. Als Innovationszentrum für IoT-Technologien ist es Ansprechpartner für die lokale und globale Industrie.

Darüber hinaus legt die Barkhausen Institut gGmbH besonderen Wert auf die Kommunikation der Forschungsergebnisse und der Forschungsmethoden. Der Diskurs mit der Bevölkerung über technologische Entwicklungen ist Teil des Arbeitsalltags aller Forscher*innen.

Der Name des Instituts ist eine Hommage an Prof. Heinrich Barkhausen.

Wir beschäftigen aktuell ca. 29 Mitarbeiter*innen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Zuschlagskriterium: Preis

Bewertungskriterien ergeben sich abschließend aus den Vergabeunterlagen des Auftraggebers, Anlage 2 – Bewerbungsbedingungen

IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse

Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
V.3)Zuschlag und Preise
V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
07/01/2021
V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 2
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberursel
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61440
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: nein
V.3.4)Höhe der Preise

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/02/2021

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