Erbringung einer Mischfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge in 01187 Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: bark/bAV2020
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 2020/S [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.barkhauseninstitut.org/
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung einer Mischfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge in 01187 Dresden
Die Barkhausen Instituts gGmbH beabsichtigt auf der Grundlage des Betriebsrentengesetzes den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Erbringung einer Mischfinanzierten betrieblichen Altersversorgung für die Dauer von 4 Jahren.
Die Durchführung soll im Rahmen einer Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG erfolgen. Der festzulegende Rahmenvertrag soll die Bedingungen für die einzelnen Versicherungs- bzw. Versorgungsverträge festlegen. Innerhalb des Rahmenvertrages sollen den Mitarbeitern 2 Tarife zur Auswahl stehen.
Die Versorgung erfolgt durch Entgeltumwandlung mit gesetzlichem Arbeitgeberzuschuss.
Wandelt ein Arbeitnehmer Entgelt zum Zweck der Altersvorsorge um, erhält er die Weitergabe von 15 vom Hundert des umgewandelten Betrages, soweit die Barkhausen Instituts gGmbH Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen erzielt, als (gesetzlichen) Arbeitgeberzuschuss.
Eine Übernahme von Altverträgen bei Neueinstellungen von Mitarbeitern ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Rahmen der Portabilität soll eine Einbringung des Übertragungswertes in den neuen Direktversicherungsvertrag ermöglicht werden.
Wir stellen uns vor:
Die Barkhausen Institut gGmbH ist eine unabhängige Forschungseinrichtung in Dresden, welche eng mit der Technischen Universität Dresden zusammenarbeitet und sich auf die Kernfelder des Internets der Dinge (Internet of Things – IoT) konzentriert. Das Institut betreibt anwendungsorientierte Grundlagenforschung mit einem Zeithorizont von 5 bis 10 Jahren vor Markteinführung. Als Innovationszentrum für IoT-Technologien ist es Ansprechpartner für die lokale und globale Industrie.
Darüber hinaus legt die Barkhausen Institut gGmbH besonderen Wert auf die Kommunikation der Forschungsergebnisse und der Forschungsmethoden. Der Diskurs mit der Bevölkerung über technologische Entwicklungen ist Teil des Arbeitsalltags aller Forscher*innen.
Der Name des Instituts ist eine Hommage an Prof. Heinrich Barkhausen.
Wir beschäftigen aktuell ca. 29 Mitarbeiter*innen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zuschlagskriterium: Preis
Bewertungskriterien ergeben sich abschließend aus den Vergabeunterlagen des Auftraggebers, Anlage 2 – Bewerbungsbedingungen
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberursel
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61440
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de
§ 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.