Nachtrag zum bestehenden Vertrag „Bearbeitung von Anträgen der Hamburger Corona-Soforthilfe“

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Nachtrag zum bestehenden Vertrag „Bearbeitung von Anträgen der Hamburger Corona-Soforthilfe“

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66100000 Bank- und Investmentdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Hamburger Corona Soforthilfe [HCS] besteht aus Zuschüssen, die vom Land Hamburg und vom Bund gewährt werden. Mit der Abwicklung des Programms als bewilligende Stelle wurde die Hamburgische Investitions- und Förderbank [IFB] von der Behörde für Wirtschaft und Innovation beauftragt, die wiederum eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen hat. Die Beauftragung umfasst damit auch das Soforthilfeprogramm des Bundes („Soforthilfe Corona“), das auf der Grundlage der Vollzugshinweise für die Soforthilfen des Bundes für die Gewährung von Überbrückungshilfen durchgeführt wird.

Ziel ist es, das Überleben der existenzbedrohten Unternehmen und den Erhalt der Arbeitsplätze soweit möglich zu sichern. Eine Erstattung aller Corona-bedingten Umsatzrückgänge und Verluste kann hierdurch hingegen nicht gewährleistet werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE6 HAMBURG
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Art und Umfang der Leistungen (Nachtragsbeauftragung):

Über den ursprünglich geplanten Zeitrahmen (bis zum 31.1.2021 bzw. bis spätestens zum 31.3.2021) hinaus wird nun voraussichtlich bis zum 30.6.2021 weiterhin externe Unterstützung benötigt, um:

— noch offene Vorgänge bis zur Auszahlung abzuarbeiten,

— die laufende Bestandsbearbeitung (Anhörungen, Abhilfe, Widersprüche, Rückzahlungen, Betrugs-Vorgänge) durchzuführen,

— für die bereits ausgezahlten Vorgänge eine Reihe von Prüfungshandlungen vorzunehmen (Phase 3), nachdem die ersten beiden Prüfungsphasen abgeschlossen wurden.

Und darüber hinaus als neue Aufgabe:

— bisher definierte Inhalte und Vorgehensweisen im Rahmen der Phase 3 an präzisierte und teilweise neue Vorgaben des Bundes anzupassen, dazu konzeptionelle und prozessuale Konzepte sowie Vorgaben für die IT-technische Umsetzung zu entwickeln. Die Prüfungshandlungen im Rahmen der Fallbearbeitung sind dann auf diese Konzeptionen aufzusetzen.

Dafür soll der im Juli 2020 abgeschlossene Vertrag über bis zu 30 MAK externe Unterstützung bis zum 30.6.2021 verlängert und um bis zu 50 % des ursprünglichen Auftragsvolumens ausgeweitet werden. Die im laufenden Vertrag vereinbarten Parameter zum Ressourcenabruf, zur Ressourceneinteilung, Fallbearbeitung und zu sonstigen Grundlagen und Voraussetzungen gelten unverändert weiter.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Umstände, welche die Änderung erforderlich gemacht haben (Nachtragsbeauftragung):

Um eine zeitnahe Bearbeitung der zum Teil komplexen Sachverhalte weiterhin gewährleisten zu können sowie aufgrund des Umstandes, dass eine Abrechnung des Programms voraussichtlich noch bis zum 30.6.2021 möglich sein wird, besteht eine äußerste Dringlichkeit zur Weiterführung des Vertrages mit qualifizierten Fachkräften zur Kompensation des weitgehenden Ausfalls der durch die FHH zugesicherten 30 VAK. Eine teilweise Umverteilung vorhandener interner Ressourcen hat bereits stattgefunden. Aufgrund des erheblichen Umfangs können allein dadurch allerdings die mit der Corona-Krise in Zusammenhang stehenden Aufgaben nicht bewältigt werden. Überdies besteht das Risiko eines Reputationsverlustes der IFB Hamburg bei nicht zeitnaher Auszahlung ausstehender valider Anträge bzw. aus zeitverzögerter Betrugsintervention. Hier gilt es konsequent und kurzfristig Schaden von der Stadt Hamburg abzuwenden.

Über den ursprünglich geplanten Zeitrahmen (bis zum 31.1.2021 bzw. bis spätestens zum 31.3.2021) hinaus wird nun voraussichtlich bis zum 30.6.2021 externe Unterstützung benötigt, um weiterhin:

— noch offene Vorgänge bis zur Auszahlung abzuarbeiten,

— die laufende Bestandsbearbeitung (Anhörungen, Abhilfe, Widersprüche, Rückzahlungen, Betrugs-Vorgänge) durchzuführen,

— für die bereits ausgezahlten Vorgänge eine Reihe von Prüfungshandlungen vorzunehmen (Phase 3), nachdem die ersten beiden Prüfungsphasen abgeschlossen wurden.

Und darüber hinaus als neue Aufgabe:

— bisher definierte Inhalte und Vorgehensweisen im Rahmen der Phase 3 an präzisierte und teilweise neue Vorgaben des Bundes anzupassen, dazu konzeptionelle und prozessuale Konzepte sowie Vorgaben für die IT-technische Umsetzung zu entwickeln. Die Prüfungshandlungen im Rahmen der Fallbearbeitung sind dann auf diese Konzeptionen aufzusetzen.

Dafür soll im Juli 2020 abgeschlossene Vertrag über bis zu 30 MAK externe Unterstützung bis zum 30.6.2021 verlängert und um bis zu 50 % des ursprünglichen Auftragswert ([Betrag gelöscht] EUR) ausgeweitet werden. Die im laufenden Vertrag vereinbarten Parameter zum Ressourcenabruf, zur Ressourceneinteilung, Fallbearbeitung und zu sonstigen Grundlagen und Voraussetzungen gelten unverändert weiter.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Nachtragsauftrag zur Bearbeitung von Anträgen der Hamburger Corona-Soforthilfe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
24/07/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wird nicht innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung dagegen ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet, kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht mehr eintreten.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.gmsh.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/02/2021

Wähle einen Ort aus Schleswig-Holstein

Achterwehr
Ahrensbök
Ahrensburg
Altenholz
Ammersbek
Ammersbek
Bad Bramstedt
Bad Malente-Gremsmühlen
Bad Oldesloe
Bad Schwartau
Bad Segeberg
Bargfeld-Stegen
Bargteheide
Barmstedt
Barsbüttel
Berkenthin
Böklund
Boostedt
Bordesholm
Borgstedt
Borstel
Bredstedt
Brokstedt
Brunsbüttel
Büchen
Büdelsdorf
Burg (Dithmarschen)
Busdorf
Büsum
Dassendorf
Eckernförde
Eggebek
Elmenhorst
Elmenhorst (Lauenburg)
Elmshorn
Eutin
Fehmarn
Flensburg
Flintbek
Fockbek
Freienwill
Friedrichskoog
Garding
Geesthacht
Gettorf
Glinde
Glücksburg
Glückstadt
Grömitz
Groß Wittensee
Großenbrode
Großhansdorf
Grube
Hallig Langeneß
Halstenbek
Handewitt
Harrislee
Hartenholm
Hasloh
Heide
Heikendorf
Heiligenhafen
Heist
Helgoland
Hemmingstedt
Hennstedt (Dithmarschen)
Henstedt- Ulzburg
Hetlingen
Hohenlockstedt
Hohenwestedt
Hooge
Hörnum
Horst
Hürup
Husum
Itzehoe
Jagel
Jevenstedt
Kaltenkirchen
Kampen
Kappeln
Kellenhusen
Kellinghusen
Kiel
Koldenbüttel
Krempe
Kronshagen
Kropp
Kummerfeld
Laboe
Langballig
Lauenburg
Leck
Lensahn
List auf Sylt
Lübeck
Lütjenburg
Marne
Meldorf
Mildstedt
Mittelangeln
Molfsee
Mölln
Neumünster
Neustadt in Holstein
Niebüll
Norderstedt
Nordstrand
Nortorf
Nübel
Nützen
Oeversee
Oldenburg in Holstein
Osterrönfeld
Oststeinbek
Pellworm
Pinneberg
Plön
Preetz
Quickborn
Ratekau
Ratzeburg
Reinbek
Reinfeld (Holstein)
Rellingen
Rendsburg
Sandesneben
Sankt Peter-Ording
Schafflund
Scharbeutz
Schenefeld
Schleswig
Schönberg (Holstein)
Schönkirchen
Schwarzenbek
Schwentinental
Siek
Sierksdorf
Silberstedt
Sörup
Steinbergkirche
Stockelsdorf
Strande
Süderbrarup
Sylt
Tangstedt
Tarp
Tellingstedt
Timmendorfer Strand
Tönning
Trappenkamp
Trittau
Uetersen
Viöl
Wahlstedt
Wankendorf
Wedel
Wilster
Wittdün auf Amrum
Wyk auf Föhr