Nachtrag zum bestehenden Vertrag „Bearbeitung von Anträgen der Hamburger Corona-Soforthilfe“
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nachtrag zum bestehenden Vertrag „Bearbeitung von Anträgen der Hamburger Corona-Soforthilfe“
Die Hamburger Corona Soforthilfe [HCS] besteht aus Zuschüssen, die vom Land Hamburg und vom Bund gewährt werden. Mit der Abwicklung des Programms als bewilligende Stelle wurde die Hamburgische Investitions- und Förderbank [IFB] von der Behörde für Wirtschaft und Innovation beauftragt, die wiederum eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen hat. Die Beauftragung umfasst damit auch das Soforthilfeprogramm des Bundes („Soforthilfe Corona“), das auf der Grundlage der Vollzugshinweise für die Soforthilfen des Bundes für die Gewährung von Überbrückungshilfen durchgeführt wird.
Ziel ist es, das Überleben der existenzbedrohten Unternehmen und den Erhalt der Arbeitsplätze soweit möglich zu sichern. Eine Erstattung aller Corona-bedingten Umsatzrückgänge und Verluste kann hierdurch hingegen nicht gewährleistet werden.
Hamburg
Art und Umfang der Leistungen (Nachtragsbeauftragung):
Über den ursprünglich geplanten Zeitrahmen (bis zum 31.1.2021 bzw. bis spätestens zum 31.3.2021) hinaus wird nun voraussichtlich bis zum 30.6.2021 weiterhin externe Unterstützung benötigt, um:
— noch offene Vorgänge bis zur Auszahlung abzuarbeiten,
— die laufende Bestandsbearbeitung (Anhörungen, Abhilfe, Widersprüche, Rückzahlungen, Betrugs-Vorgänge) durchzuführen,
— für die bereits ausgezahlten Vorgänge eine Reihe von Prüfungshandlungen vorzunehmen (Phase 3), nachdem die ersten beiden Prüfungsphasen abgeschlossen wurden.
Und darüber hinaus als neue Aufgabe:
— bisher definierte Inhalte und Vorgehensweisen im Rahmen der Phase 3 an präzisierte und teilweise neue Vorgaben des Bundes anzupassen, dazu konzeptionelle und prozessuale Konzepte sowie Vorgaben für die IT-technische Umsetzung zu entwickeln. Die Prüfungshandlungen im Rahmen der Fallbearbeitung sind dann auf diese Konzeptionen aufzusetzen.
Dafür soll der im Juli 2020 abgeschlossene Vertrag über bis zu 30 MAK externe Unterstützung bis zum 30.6.2021 verlängert und um bis zu 50 % des ursprünglichen Auftragsvolumens ausgeweitet werden. Die im laufenden Vertrag vereinbarten Parameter zum Ressourcenabruf, zur Ressourceneinteilung, Fallbearbeitung und zu sonstigen Grundlagen und Voraussetzungen gelten unverändert weiter.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Umstände, welche die Änderung erforderlich gemacht haben (Nachtragsbeauftragung):
Um eine zeitnahe Bearbeitung der zum Teil komplexen Sachverhalte weiterhin gewährleisten zu können sowie aufgrund des Umstandes, dass eine Abrechnung des Programms voraussichtlich noch bis zum 30.6.2021 möglich sein wird, besteht eine äußerste Dringlichkeit zur Weiterführung des Vertrages mit qualifizierten Fachkräften zur Kompensation des weitgehenden Ausfalls der durch die FHH zugesicherten 30 VAK. Eine teilweise Umverteilung vorhandener interner Ressourcen hat bereits stattgefunden. Aufgrund des erheblichen Umfangs können allein dadurch allerdings die mit der Corona-Krise in Zusammenhang stehenden Aufgaben nicht bewältigt werden. Überdies besteht das Risiko eines Reputationsverlustes der IFB Hamburg bei nicht zeitnaher Auszahlung ausstehender valider Anträge bzw. aus zeitverzögerter Betrugsintervention. Hier gilt es konsequent und kurzfristig Schaden von der Stadt Hamburg abzuwenden.
Über den ursprünglich geplanten Zeitrahmen (bis zum 31.1.2021 bzw. bis spätestens zum 31.3.2021) hinaus wird nun voraussichtlich bis zum 30.6.2021 externe Unterstützung benötigt, um weiterhin:
— noch offene Vorgänge bis zur Auszahlung abzuarbeiten,
— die laufende Bestandsbearbeitung (Anhörungen, Abhilfe, Widersprüche, Rückzahlungen, Betrugs-Vorgänge) durchzuführen,
— für die bereits ausgezahlten Vorgänge eine Reihe von Prüfungshandlungen vorzunehmen (Phase 3), nachdem die ersten beiden Prüfungsphasen abgeschlossen wurden.
Und darüber hinaus als neue Aufgabe:
— bisher definierte Inhalte und Vorgehensweisen im Rahmen der Phase 3 an präzisierte und teilweise neue Vorgaben des Bundes anzupassen, dazu konzeptionelle und prozessuale Konzepte sowie Vorgaben für die IT-technische Umsetzung zu entwickeln. Die Prüfungshandlungen im Rahmen der Fallbearbeitung sind dann auf diese Konzeptionen aufzusetzen.
Dafür soll im Juli 2020 abgeschlossene Vertrag über bis zu 30 MAK externe Unterstützung bis zum 30.6.2021 verlängert und um bis zu 50 % des ursprünglichen Auftragswert ([Betrag gelöscht] EUR) ausgeweitet werden. Die im laufenden Vertrag vereinbarten Parameter zum Ressourcenabruf, zur Ressourceneinteilung, Fallbearbeitung und zu sonstigen Grundlagen und Voraussetzungen gelten unverändert weiter.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Nachtragsauftrag zur Bearbeitung von Anträgen der Hamburger Corona-Soforthilfe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Wird nicht innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung dagegen ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet, kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht mehr eintreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.gmsh.de