Weisbachsches Haus Plauen – Forum für Textil und Spitze/ Los 1.3 – Düsenstrahlarbeiten/Unterfangungen Referenznummer der Bekanntmachung: 6031 06/65/06/20/1-1.3
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.plauen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weisbachsches Haus Plauen – Forum für Textil und Spitze/ Los 1.3 – Düsenstrahlarbeiten/Unterfangungen
Weisbachsches Haus
Bleichstr. 1
08527 Plauen
— 12 m3 Unterfangung Streifenfundamente 1,0/0,75,
— 60 m3 Unterfangung Streifenfundamente 1,2/0,75,
— 26 m3 Unterfangung Streifenfundamente 1,4/0,75,
— 53 m3 Unterfangung Streifenfundamente 1,2/1,50,
— 180 m3 Rücklaufentsorgung.
EFRE 100320105
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Weisbachsches Haus Plauen – Forum für Textil und Spitze/Los 1.3 – Düsenstrahlarbeiten/Unterfangungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Weisbachsches Haus
Bleichstr. 1
08527 Plauen
— 12 m3 Unterfangung Streifenfundamente 1,0/0,75,
— 60 m3 Unterfangung Streifenfundamente 1,2/0,75,
— 26 m3 Unterfangung Streifenfundamente 1,4/0,75,
— 53 m3 Unterfangung Streifenfundamente 1,2/1,50,
— 180 m3 Rücklaufentsorgung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Mehrmengen Pos. 2.130, Pos. 2.1.100, Ersatzmaßnahme „Gründung Treppenhaus 03“
Mittels DSV
Demnach sind zusätzliche Leistungen erforderlich geworden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.
Es handelt sich beim beauftragten HDI-Verfahren um ein Spezialgewerk mit Spezialtechnik bei welchem sich allein die Baustelleneinrichtungskosten auf erhebliche Kosten belaufen. Ein Auftragnehmerwechsel würde somit unweigerlich eine Doppelbezahlung dieser Position erfordern.
Außerdem wurde der Auftrag um die Gründung des Treppenhauses 03 erweitert, welche ursprünglich mittels Mikrobohrpfählen geplant war. Die Aufwendungen für das geänderte Gründungsverfahren halten sich die Waage, so dass keine Mehrkosten entstehen, aber deutlich verbesserte Zeitabläufe auf der Baustelle bewirken.
Außerdem sind die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. So wurden auf Grund des angewandten Düsverfahrens mehr Kernbohrungen notwendig, die erst aus der Werkplanung des AN ersichtlich wurden. Außerdem entstehen Stillstandszeiten auf Grund von dem AG unbekannten Hohlräumen und Bestandsentwässerungleitungen.