Warftbebauung Treuberg Hallig Langeneß – Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 4.80.4-19/002441
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordfriesland.de/bauverwaltung-pellworm
Abschnitt II: Gegenstand
Warftbebauung Treuberg Hallig Langeneß – Tragwerksplanung
VgV-Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb für die LP 1-6 nach § 51 HOAI Tragwerksplanung.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Im Rahmen des Landesprogrammes zum Küstenschutz wurde die Verstärkung der Warft Treuberg auf der Hallig Langeneß durchgeführt. Die Gemeinde erwarb die Flächen, die vorhandene Warft wurde abgetragen und die Warft neu wieder aufgeschüttet. Auf dem hochwassersicher gelegenen neuen Warftplateau soll ein gemeindliches Zentrum der Daseinsvorsorge entstehen: Mit einem MarktTreff, Einrichtungen zur medizinischen Versorgung, den Bauhöfen von Gemeinde und Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) sowie Dauerwohnraum. Für die Bebauung wurde ein Architekten-Wettbewerb durchgeführt. Die Leistungen für Objekt- und Freiraumplanung wurden vergeben. Es sollen 5 einzelne Gebäude, 2 davon im Erdgeschoss verbunden (Bauhöfe), errichtet werden. Die Maßnahme wird u. A. aus EU-Programmen gefördert. Sowohl für die Strom- und Wärmeversorgung als auch für die Wasserversorgung (Aufbereitung) und Abwasserbehandlung (Kläranlage) sind wirtschaftliche, ökologische und nachhaltige Systeme vorzusehen. Die besondere Lage, exponiert auf der Warft, muss hinsichtlich der klimatischen Bedingungen sowie der eingeschränkten Erreichbarkeit in allen Aspekten beachtet werden. Im Bereich der Tragwerksplanung nach HOAI sollen die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 vergeben werden. Die bisherige Kostenschätzung (KG 300 und 400) beläuft sich auf ca. [Betrag gelöscht] EUR netto. Dabei betragen die 300er Kosten ca. [Betrag gelöscht] EUR netto. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto. Der Auftraggeber behält sich vor, aus den vorgenannten Leistungsbildern nur einen Teil der Grundleistungen zu vergeben. Die Vergabe der Planungsleistungen gem. HOAI erfolgt stufenweise: Stufe 1: Leistungsphasen 1-4. Bei gesicherter Finanzierung erfolgt die Beauftragung der Stufe 2: Leistungsphasen 5 -9.
Je nach Planungs-, Finanzierungs und Baufortschritt
ELER
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekannt-machung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur/in berechtigt sind. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertrags-parteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48 EWG bzw. 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Verfasser der Planung die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Bewerber von Bewerbergemeinschaften haben einen verantwortlichen Vertreter zu benennen.
Nachweis (Kopie der Versicherungspolice), nicht älter als 6 Monate, einer gültigen Berufshaftpflicht bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherers ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt bzw. Erklärung eines Versicherers, wo-nach dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung mit dem Bewerber abzuschließen. Mindest nötige Deckung 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für Sonstige Schäden.
Honorarumsatz mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto (i. Mittel der letzten 3 Jahre für die entsprechende Dienstleistung)
Erklärung gem § 46 (3) 8 VgV, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungkräfte, mindestens 4 technische Beschäftigte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Nichterfüllung ist kein Ausschlusgrund, jedoch Wertungskriterium). Bei Bietergemeinschaften wird der Mittelwert der Anzahl der Beschäftigten der einzelnen Mitglieder berechnet und dann gewertet.
Mind. 5 Mitarbeiter (Geschäftsführer/Partner, weitere Führungskräfte, an-gestellte Architekten/Ingenieure, angestellte Techniker, angestellte technische Zeichner) im Mittel der letzten 3 Jahre
VgV § 44
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.