Transport von unbehandeltem Sperrmüll im Zeitraum 1.6.2021 bis 31.5.2025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awvc.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport von unbehandeltem Sperrmüll im Zeitraum 1.6.2021 bis 31.5.2025
Transport von ca. 12 000 t pro Jahr unbehandelter Sperrmüll von Weißer Weg 180; 09131 Chemnitz nach SUEZ Energie und Verwertung GmbH Zorbau, Bayerische Straße 20 in 06686 Lützen OT Zorbau.
Die Entfernung zwischen dem Weißen Weg 180 und dem Zielort beträgt zwischen 112 km (über BAB 72) oder 108 km (über BAB 4).
Die Transportleistung ist in der Zeit vom 1.6.2021 bis 31.5.2025 in der Regel von Montag bis Freitag zu erbringen.
Weißer Weg 180
09131 Chemnitz
DEUSCHLAND
Dem AWVC werden aus seinem Verbandsgebiet jährlich ca. 12 000 t Sperrabfälle überlassen.
Für den Transport dieser Sperrabfälle von Chemnitz nach Zorbau schreibt der AWVC hiermit die Transportleistung aus. Die Entfernung zwischen Chemnitz, Weißer Weg 180 und Zorbau, Bayerische Straße 20 beträgt laut Routenplaner über die BAB 72 112 km und über die BAB 4 108 km.
Die durchschnittliche tägliche Anlieferung in 2020 lag zwischen 40 t und 70 t. Die Sperrmüllanlieferung durch die Verbandsmitglieder des AWVC erfolgt zwischen 8.00 und 14.00 Uhr. Der Sperrmüll kommt aus der Straßensammlung mit Pressfahrzeugen bzw. unzerkleinert vom Wertstoffhof.
Die Abholung der vom AN vorab bereitgestellten und durch AG befüllten Trailer erfolgt durch den AN zwischen 8.00 und 16.00 Uhr, die Anlieferung in Zorbau ist zwischen 6.00 bis 22.00 Uhr möglich. Der Sperrmülltransport soll in 90 m3 Trailern erfolgen.
In der Regel kann ein Trailer mit ca. 15 t beladen werden. Demzufolge werden im Durchschnitt täglich 3-4 Fahrten (Montag bis Freitag) erforderlich sein.
Es ist sicherzustellen, dass durch den Auftragnehmer im Bereich der Sperrmüllumladung des AWVC in Chemnitz, Weißer Weg 180 in Summe mindestens 4 Trailer a 90 m3 zum Beladen zur Verfügung stehen. Weitere Angaben erfolgen in den Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für das Sammeln und Befördern von Abfällen oder der behördlich bestätigten Anzeige gemäß § 53 KrWG bzw. nachvollziehbare Darstellung der Erlangung einer solchen Zertifizierung oder Bestätigung bis zum Leistungsbeginn.
Angaben zum Mindestumsatz der letzten 3 Jahre bei ähnlichen Transportaufträgen, Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (1 Mio. EUR f. Personen- und Sachschäden, 0,5 Mio. EUR f. Vermögensschäden, 2-fach maximiert, für die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten
Auflistung von repräsentativen und prüfbaren Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für den Transport von Abfällen – Angaben zur technischen Ausstattung des Unternehmens
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Teilnahme von Bietern oder deren Bevollmächtigten möglich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).