Neubau einer 1-Feld-Sporthalle, Chemnitzer Straße 39, 09228 Chemnitz/Los: Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 17/21/500
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer 1-Feld-Sporthalle, Chemnitzer Straße 39, 09228 Chemnitz/Los: Tragwerksplanung
Tragwerksplanung Leistungsphasen 2 bis 6 und Besondere Leistungen der Leistungsphase 8 nach § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14 Nr. 14.1.
Chemnitzer Straße 39
09228 Chemnitz/OT Wittgensdorf
Die Stadt Chemnitz plant den Neubau einer 1-Feld-Sporthalle in 09228 Chemnitz/OT Wittgensdorf, Chemnitzer Straße 39.
Für die Erstellung der Tragwerksplanung der Leistungsphasen 2 bis 6 sowie für besondere Leistungen der Leistungsphase 8 nach § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14 Nr. 14.1 wird ein Planungsbüro im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV gesucht.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend dem beigefügten Ingenieurvertrag (HOAI) – Tragwerksplanung – mit Anlagen stufenweise, unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen.
Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 2 bis 3 der Tragwerksplanung beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphase besteht nicht.
Die anrechenbaren Kosten für die Tragwerksplanung für den Neubau der 1-Feld-Sporthalle betragen:
— Höhe der anrechenbaren Kosten: [Betrag gelöscht] EUR, netto.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend dem beigefügten Ingenieurvertrag (HOAI) – Tragwerksplanung – mit Anlagen stufenweise, unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen.
Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 2 bis 3 der Tragwerksplanung beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphase besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, keine Unterlagen nachzufordern.
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
1. an den mit gelben Markierungen gekennzeichneten Stellen ausgefüllter und unterzeichneter Ingenieurvertrag (HOAI) – Tragwerksplanung,
2. Anlage 3 Besondere Leistungen Ingenieurvertrag (HOAI) – Tragwerksplanung,
3. Eigenerklärung zur Eignung mit allen darin geforderten Nachweisen, Formblättern und Referenzanlagen,
4. Nachweis der persönlichen Referenzen des vorgesehenen Projektleiters mit den entsprechenden Referenzdeckblättern (Zuschlagskriterium Nr. 2),
5. Darstellung der Kapazitätsplanung für das vorgesehene Projekt (Zuschlagskriterium Nr. 3).
Eine Honorarberechnung muss nicht beigefügt werden.
Auch das vom System bereitgestellte Formblatt Leistungsverzeichnis muss nicht ausgefüllt werden.
Das angebotene Honorar wird von der Vergabestelle entsprechend der beigefügten Musterberechnung anhand des an den mit gelben Markierungen gekennzeichneten Stellen ausgefüllten Ingenieurvertrages (HOAI) – Tragwerksplanung – sowie anhand der Anlage 3 zum Ingenieurvertrag (HOAI) – Tragwerksplanung ermittelt.
Wird eine Honorarberechnung mit vom Vertrag abweichenden Honorarparametern eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebots führen, wenn der Angebotsinhalt nicht mehr eindeutig erkennbar ist. Es wird deshalb empfohlen, auf das Beifügen einer Honorarberechnung zu verzichten.
Nicht auszuschließende Angebote geeigneter Bieter werden anhand der Zuschlagskriterien bewertet.
Besteht Gleichstand nach der Wertung aller Zuschlagskriterien, erhält der Bieter den Zuschlag, der das niedrigere Honorar angeboten hat. Besteht darüber hinaus auch Gleichstand im Honorar bei den bestplatzierten Bietern, wird unter diesen Bietern ein Losverfahren durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot einzureichen, Mindestbedingung:
Mindestbedingung:
a) Geforderte Qualifikation des/der Bewerbers/-in bzw. bei juristischen Personen des/der benannten verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 3 VgV):
Berufsqualifizierender Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bauwesen, Hochbau (Dipl.-Ing. TH/FH/BA bzw. Bachelor/Master) oder gleichwertige Qualifikation mit Nachweis der Eintragung als Qualifizierter Tragwerksplaner gemäß § 66 Absatz 2 SächsBO oder gleichwertig,
b) Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gemäß § 44 VgV:
Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung oder Erklärung, dass nicht zur Eintragung verpflichtet mit Begründung (z. B. freiberuflicher Ingenieur). Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister oder gleichwertig.
Nachweise liegen bei durch Bescheinigung über den Studienabschluss und Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung) oder Erklärung, dass nicht zur Eintragung verpflichtet mit Begründung und Eintragung in einem Berufsregister (z. B. einer Ingenieur- bzw. Architektenkammer) oder sonstige Bescheinigung der erlaubten Berufsausübung und Bescheinigung über die Eintragung als Qualifizierter Tragwerksplaner gemäß § 66 Absatz 2 SächsBO oder gleichwertig.
Mit dem Angebot einzureichen:
a) Honorarumsatz in Euro netto Bereich Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
Angabe des Honorarumsatzes im Bereich Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren,
b) Berufshaftpflichtversicherung mit den unten aufgeführten Mindestbedingungen.
Zu a) Es ist für die letzten 3 Geschäftsjahre je Jahr ein Mindesthonorarumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto im Bereich Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI 2013 nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften ist der addierte Wert je Jahr einzutragen.
Zu b) Berufshaftpflichtversicherung:
Mindestbedingung:
Im Auftragsfall muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bestehen, die bei Einzelpersonen und Einzelunternehmen als AN 2-fach, bei Personen- und Kapitalgesellschaften als AN 4-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen müssen.
Die Versicherung muss für die gesamte Dauer des Vertrages lückenlos aufrecht erhalten bleiben.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder der Auftragnehmer-ARGE bestehen.
Die Versicherung muss eine mindestens 5-jährige Nachhaftung nach Ablauf des Versicherungsvertrages für alle Ersatzansprüche umfassen.
Der Nachweis der Versicherung umfasst folgende Angaben:
— Höhe der Deckungssummen für Personenschäden,
— Höhe der Deckungssumme für sonstige Schäden,
— Angabe der Maximierung pro Versicherungsjahr,
— Angaben zur geforderten Nachhaftung (z. B. durch zugehörige Versicherungsbedingungen),
— zusätzlich bei Bewerbergemeinschaft: Eintritt für Schäden im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft.
Der Nachweis liegt bei als:
Kopie der Police oder Deckungsbestätigung nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung mit den eben benannten Angaben oder
Eine Erklärung des Versicherers, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden bzw. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung mit den oben benannten Angaben abgeschlossen wird.
(Hinweis für Bewerbergemeinschaften: entweder eine Erklärung des Versicherers des jeweiligen Bewerbers zur Übernahme der Haftung auch in Arbeitsgemeinschaften oder des Versicherers des bevollmächtigten Vertreters der Arbeitsgemeinschaft zur Übernahme der Haftung für alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft).
Es ist mindestens eine durch den Bieter erbrachte Mindestreferenz einzureichen
Mindestreferenz des Bieters (Büro bzw. ARGE)
Fachplanungsleistung Tragwerksplanung für die Sanierung, den Umbau, die Instandsetzung oder den Neubau eines Gebäudes, mind. Honorarzone III, mind. Leistungsphasen 2-6 erbracht, mit Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 1,5 Mio. EUR brutto, Übergabe an den Nutzer im Zeitraum vom 1.1.2016 bis 31.12.2020
Hinweis: Zur Referenz ist eine Anlage beizufügen, in der alle notwendigen Angaben zur Erfüllung der Mindestkriterien enthalten sind.
Dies kann durch Ausfüllen des Deckblattes Mindestreferenz erfolgen, aber auch durch eine eigene Beschreibung des Projektes auf max. 2 Seiten im pdf-Format, möglichst mit einem Grundriss und Fotos.
Siehe Punkt III.1.1).
Einhaltung der oben aufgeführten Mindestbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]