Fachplanung für Technische Gebäudeausrüstung; Internationale Bildungsstätte Jugendhof Scheersberg — Erweiterung Bettenhaus Referenznummer der Bekanntmachung: 44-1213-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schleswig-flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung für Technische Gebäudeausrüstung; Internationale Bildungsstätte Jugendhof Scheersberg — Erweiterung Bettenhaus
Fachplanung für Technische Gebäudeausrüstung über alle Anlagengruppen (ohne AG 490) — Internationale Bildungsstätte Jugendhof Scheersberg - Erweiterung Bettenhaus
LPH 5-8.
24972 Steinbergkirche
Der Kreis Schleswig-Flensburg beabsichtigt die Fachplanung für Technische Gebäudeausrüstung über alle Anlagengruppen (ohne AG 490) als Grundlage für die Errichtung des Erweiterungsbaus des Bettenhauses in Auftrag zu geben.
Für die Erarbeitung der Leistungsphasen 5 - 8 muss wegen der Einwerbung von EU-Mitteln ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vollzogen werden.
Die zeitliche Vorgabe ist, die Ausführungsplanung bis Ende des Jahres 2020 und die Ausschreibung der kostenbestimmenden Gewerke über mind. 80 % parallel zu bearbeiten und spätestens bis Ende März 2021 ausgeschrieben und gewertet zu haben. Ausreichende personelle Kapazitäten zum sofortigen Arbeitsbeginn müssen daher zwingend vorhanden sein. Es wird ein konstruktives und zielführendes Arbeiten mit den anderen an der Planung Beteiligten erwartet.
Noch unbekannt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung für Technische Gebäudeausrüstung; Internationale Bildungsstätte Jugendhof Scheersberg — Erweiterung Bettenhaus
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de