Kreativhof Schüffnerstraße Haus A und Neubau Gastronomie / Los 04 — Fachplanung Technische Ausrüstung Elt Referenznummer der Bekanntmachung: 17/21/504
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreativhof Schüffnerstraße Haus A und Neubau Gastronomie / Los 04 — Fachplanung Technische Ausrüstung Elt
Los 04 — Fachplanung Technische Ausrüstung Elt
(Anlagengruppen 4 und 5 gem. § 53 HOAI)
Leistungsphasen 1-3 und 5-9 für das Teilobjekt Neubau gastronomische Einrichtung und Leistungsphasen 3 und 5-9 für das Teilobjekt Niedrigschwellige Instandsetzung Haus A nach § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 Nr. 15.1.
Kreativhof
Schüffnerstraße 1
09130 Chemnitz
Die Stadt Chemnitz plant die Entwicklung des ehemaligen Bauhofes der Stadtwirtschaft Chemnitz am südlichen Sonnenberg zum „Kreativhof“. Das gesamt Areal (Schüffnerstraße 1, 09130 Chemnitz) soll zu einem Ort der Begegnung, der Kunst und Kultur, der Bildung sowie als kreative Produktionsstätte entwickelt und damit als Kreativquartier mit Funktionen des Stadtzentrums für den Chemnitzer Sonnenberg etabliert werden. Die Baumaßnahme gliedert sich in zwei Teilobjekte, die jedoch in einem Zuge realisiert werden sollen. Es handelt sich dabei um die niedrigschwellige Instandsetzung des Haus A sowie den Neubau einer gastronomischen Einrichtung für 40 Personen einschließlich der Schaffung einer Zuwegung (Brücke) von der Jakobstraße. Für die Erstellung der Fachplanung Technische Ausrüstung Elt für die Anlagengruppen 4 und 5 gem. § 53 HOAI beider Teilobjekte wird ein Planungsbüro im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 17 (5) VgV gesucht. Die Beauftragung erfolgt entsprechend dem beigefügten Ingenieurvertrag mit Anlagen stufenweise, unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 17 (5) VgV werden vertraglich die Leistungsphasen 1, 2 und 3 für das Teilobjekt Neubau gastronomische Einrichtung sowie die Leistungsphase 3 für das Teilobjekt Niedrigschwellige Instandsetzung Haus A der Fachplanung Technische Ausrüstung Elt der Anlagengruppen 4 und 5 nach § 53 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphase besteht nicht. Die Höhe der anrechenbaren Kosten lautet wie folgt: Teilobjekt 1.1.1 Niedrigschwellige Instandsetzung Haus A: anrechenbare Kosten Anlagengruppe 4: [Betrag gelöscht] EUR, netto anrechenbare Kosten Anlagengruppe 5: [Betrag gelöscht] EUR, netto Teilobjekt 1.1.2 Neubau einer gastronomischen Einrichtung mit Zuwegung (Brücke): anrechenbare Kosten Anlagengruppe 4: [Betrag gelöscht] EUR, netto anrechenbare Kosten Anlagengruppe 5: [Betrag gelöscht] EUR, netto.
Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 17 (5) VgV werden vertraglich die Leistungsphasen 1, 2 und 3 für das Teilobjekt Neubau gastronomische Einrichtung sowie die Leistungsphase 3 für das Teilobjekt Niedrigschwellige Instandsetzung Haus A der Fachplanung Technische Ausrüstung Elt der Anlagengruppen 4 und 5 nach § 53 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben. Beginn der Planung (LPH 1 bzw. 3): Stufe 1 LPH 3 beim Teilobjekt 1.1.1 Niedrigschwellige Instandsetzung Haus A am 19.2.2021 Stufe 1 LPH 1 beim Teilobjekt 1.1.2 Neubau Gastronomie am 19.2.2021 Ende LS 1 (LPH 3): beim Teilobjekt 1.1.1 Niedrigschwellige Instandsetzung Haus A am 19.3.2021 Stufe 1 LPH 1 beim Teilobjekt 1.1.2 Neubau Gastronomie am 30.4.2021 Ende (LPH 8): Teilobjekt 1.1.1 Niedrigschwellige Instandsetzung Haus A am 27.2.2023 Teilobjekt 1.1.2 Neubau Gastronomie am 10.4.2023. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphase besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, keine Unterlagen nachzufordern.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Basis der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlungen einzutreten.
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
— Eigenerklärung zur Eignung (Beispiel),
— Formblatt Honorarangebot (Beispiel),
— unterschriebenen Ingenieurvertrag, ggf. mit Anlage ARGE, ohne sonstige Anlagen (Beispiel),
— Handout für den Verhandlungstermin (Inhalt, Dateiformat, Umfang) (Beispiel),
1. an den mit gelben Markierungen gekennzeichneten Stellen ausgefüllter und unterzeichneter Ingenieurvertrag;
2. Anlage 6 Besondere Leistungen zum Ingenieurvertrag;
Eine Honorarberechnung muss nicht beigefügt werden.
Auch das vom System bereitgestellte Formblatt Leistungsverzeichnis muss nicht ausgefüllt werden.
Das angebotene Honorar wird von der Vergabestelle entsprechend der beigefügten Musterberechnung anhand des an den mit gelben Markierungen gekennzeichneten Stellen ausgefüllten Ingenieurvertrags sowie anhand der Anlage 6 zum Ingenieurvertrag ermittelt.
Wird eine Honorarberechnung mit vom Vertrag abweichenden Honorarparametern eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebots führen, wenn der Angebotsinhalt nicht mehr eindeutig erkennbar ist. Es wird deshalb empfohlen, auf das Beifügen einer Honorarberechnung zu verzichten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Das vorliegende Verfahren mit der Vergabenummer 17/21/504 resultiert aus dem Ergebnis des vorausgehenden Vergabeverfahrens mit der Nummer 17/20/229. Bei dem Verfahren 17/20/229 hat nur ein Bieter die Vergabeunterlagen heruntergeladen und kein Bieter ein Angebot abgegeben. Das Verfahren wurde entsprechend aufgehoben. Dadurch ist eine unverschuldete besondere Dringlichkeit entstanden.
Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV zulässig, wenn kein wertbares Angebot eingegangen ist und die Vergabeunterlagen nicht grundlegend geändert werden. Daher ist die Vergabeart Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb für oben bezeichnetes Verfahren zulässig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kreativhof Schüffnerstraße Haus A und Neubau Gastronomie / Los 04 - Fachplanung Technische Ausrüstung Elt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]