Instandsetzung Zeppelinbrücke BW II 35 Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_P162
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandsetzung Zeppelinbrücke BW II 35
Die Zeppelinbrücke besteht aus einem 5-feldrigen Bogentragwerk (errichtet 1914-1918), die das Elsterflutbecken überführt sowie einer einfeldrigen Erweiterung (errichtet 1936), ausgeführt als Stahlbetonträgerrost, die den östlich angrenzenden Rad-/Gehweg überspannt. Die Instandsetzungsarbeiten beinhalten den Ersatzneubau der Stirnwände sowie den Neubau einer lastverteilenden Platte. Die Bauausführung soll in 2 bis 3 Bauabschnitten erfolgen. Der erste Bauabschnitt soll im 3. Quartal 2022 realisiert werden.
Hiermit wird darüber informiert, dass die ausgeschriebenen Planungsleistungen zur Objekt- und Tragwerksplanung am 8.2.2021 an das Ingenieurbüro König und Heunisch Planungsgesellschaft mbH Leipzig vergeben wurden.
Leipzig
DEUTSCHLAND
Es wurden die folgenden Planungs- und Ingenieurleistungen in einer ersten Stufe vergeben:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI §43 LP 3 bis 4 und besondere Leistungen,
— Tragwerksplanung gemäß HOAI §51 LP 3 bis 4 und besondere Leistungen.
Es werden die folgenden Planungs- und Ingenieurleistungen in einer zweiten Stufe vergeben:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI §43 LP 5 bis 6 und besondere Leistungen,
— Tragwerksplanung gemäß HOAI §51 LP 5 und 6 und besondere Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Instandsetzung Zeppelinbrücke BW II 35
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird durch das Leipziger Ingenieurbüro Funke Management + Bauberatung (Tel.: [removed]) betreut.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3419770
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).