Ubuntu Subscriptionen Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2020000065
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ubuntu Subscriptionen
Dataport ist ein öffentlich-rechtlicher IT-Dienstleister für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In seinen aktuell 7 Rechenzentrumsstandorten werden Fachverfahren aller Bereiche der Behörden betrieben. Dataports Leistungsspektrum reicht von der Softwareentwicklung über Netzwerkverwaltung, Rechenzentrumsleistung bis zum Endgerätebetrieb. Dataport setzt das Betriebssystem Ubuntu seit vielen Jahren in den verschiedenen Rechenzentren ein.
Dataport benötigt ab dem 16.2.2021 Ubuntu Subskriptionen für den Linux Serverbetrieb im RZ2.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass für den Einsatz von Linux keine Lizenz gekauft wird, da es sich um freie Software handelt. Um jedoch einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, ist ein Wartungsvertrag (Service and Subscriptionen (SnS)) für die Nutzung von Linux erforderlich. Ohne SnS erlischt das Recht, aktuelle Patches und Servicepacks sowie Releases einzuspielen.
Aus Sicht der technischen Fachbereiche werden folgende Anforderungen an das Angebot gestellt.
— Support zu systemtechnischen Problemstellungen,
— Bereitstellung von neuen Releases und Patchen.
Es ist beabsichtigt, einen Subskriptionsvertrag und ein License Agreement mit Support mit einer dreijährigen Laufzeit (Beginn 16.2.2021 bis 15.2.2024) für die im Folgenden beschriebenen Produkte abzuschließen.
Altenholz
Dataport ist ein öffentlich-rechtlicher IT-Dienstleister für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In seinen aktuell 7 Rechenzentrumsstandorten werden Fachverfahren aller Bereiche der Behörden betrieben. Dataports Leistungsspektrum reicht von der Softwareentwicklung über Netzwerkverwaltung, Rechenzentrumsleistung bis zum Endgerätebetrieb. Dataport setzt das Betriebssystem Ubuntu seit vielen Jahren in den verschiedenen Rechenzentren ein.
Dataport benötigt ab dem 16.2.2021 Ubuntu Subskriptionen für den Linux Serverbetrieb im RZ2.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass für den Einsatz von Linux keine Lizenz gekauft wird, da es sich um freie Software handelt. Um jedoch einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, ist ein Wartungs-vertrag (Service and Subscriptionen (SnS)) für die Nutzung von Linux erforderlich. Ohne SnS erlischt das Recht, aktuelle Patches und Servicepacks sowie Releases einzuspielen.
Aus Sicht der technischen Fachbereiche werden folgende Anforderungen an das Angebot gestellt.
— Support zu systemtechnischen Problemstellungen,
— Bereitstellung von neuen Releases und Patchen.
Es ist beabsichtigt, einen Subskriptionsvertrag und ein License Agreement mit Support mit einer dreijährigen Laufzeit (Beginn 16.2.2021 bis 15.2.2024) für die im Folgenden beschriebenen Produkte abzuschließen.
Die Vertragslaufzeit beginnt ab dem 16.2.2021 und hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Der Vertrag endet nach Ablauf von 3 Jahren, mit Ablauf des 15.2.2024 ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, diesen Vertrag zu den in Pos. 1.3 und 1.4 Teil C – Preisblatt angegebenen Konditionen um ein Jahr zu verlängern. Ob die Verlängerungsmöglichkeit in Anspruch genommen wird, wird spätestens 6 Monate vor Vertragsende durch eine entsprechende Beauftragung mitgeteilt. Für die im Vertragszeitraum erfolgten Abrufe gelten sämtliche sich auf die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen beziehende Regelungen (z. B. Gewährleistung, Pflege, Datenschutz) auch über das Ende des Vertrages hinaus.
Lizenzmobilität:
Die beschafften Subskriptionen dürfen keine Bindung an einzelne Maschine haben, sondern müssen beliebig einsetzbar / zwischen Cloud und On-Premise verschiebbar sein.
Anforderungen an den Support:
Die Supportleistungen werden direkt von Ubuntu erbracht. Es erfolgt kein vorgelagerter Support durch den Auftragnehmer.
Merkmale: Maßgeblich ist der jeweils angegebene Artikelcode.
Supportzeiten: 24 Std./Tag, 5 Tage/Woche
Produkt-Updates: Ja
Produkt-Upgrades Ja
Unterstützte Produkte: Alle Produkte (siehe Produktliste auf Seite 4)
Zugang: Telefon/Internet
Antwort: Telefon/E-Mail
Remote-Support: ja
Zugriff auf Ubuntu-Website: ja
Zugriff auf Ubuntu-Diskussionsforen und Knowledge Base: ja
Anzahl der Supportanfragen: Unbegrenzt
Angestrebte Reaktionszeiten:
Hoch (Schweregrad 2) 4 Geschäftsstunden
Niedrig (Schweregrad 3) 8 Geschäftsstunden
Unkritisch (Schweregrad 4) 12 Geschäftsstunden
Geschäftszeiten: Europa, Naher Osten, Afrika (EMEA) Montag-Freitag 7.00 bis 19.00 Uhr (GMT/GMT +1).
Bezüglich der Pos. 2.1 – 2.2 besteht keine Abnahmeverpflichtung für den Auftraggeber. Es kann im Rahmen der Vertragsabwicklung zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Die genannten Mengenangaben werden im Preisblatt bei der Summe der Angebotspreise berücksichtigt. Weitere Informationen sind dem Teil B- Leistungsbeschreibung unter Ziff. 2.2 sowie dem Teil C- Preisblatt zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ubuntu Subscriptionen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vohburg
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (21.12.2018) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“