Sanierung Gasbehälter 3 Lößnitzstraße 14 in Dresden
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.drewag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Gasbehälter 3 Lößnitzstraße 14 in Dresden
Tiefbau & Entsorgung von kontam. Material, Wiederverfüllung:
Das Gesamtareal des ehemaligen Zentrallager (Gasanstalt) Heizwerk Lößnitzstraße 14 soll zu einem Schul-und Kindergartenstandort entwickelt werden. Der Sanierungsbereich des ehem. Gasbehälters 3 grenzt unmittelbar an die zukünftigen Außenbereiche und Spielflächen einer bereits neu errichteten KiTa sowie einer ebenfalls neu errichteten Grundschule mit Turnhalle. Um die Nutzung des Standortes gefahrenfrei zu ermöglichen, ist der Rückbau und die Entsorgung des Gasbehälters 3 erforderlich.
Lößnitzstraße 14
01097 Dresden
Das Areal wurde bis Ende des Ersten Weltkrieges für die Gasversorgung genutzt. Der Gasbehälter 3 wurde nach Einstellung der Gaserzeugung stillgelegt und Mitte der 1930er Jahre lediglich verfüllt und oberirdisch zurückgebaut. Später befanden sich in diesem Bereich ebenfalls eine Heizanlage mit Kesselhaus, Sozialtrakt und und Öltank, die bereits 1997 abgerissen wurden. Das verfüllte ehemalige Gasometerbauwerk mit einem Durchmesser von 30 m und einem Fassungsvolumen von 3 900 m3 weist ein gaswerkstypisches Schadstoffinventar und Kontaminationen insbesondere mit PAK, Cyniden und Schwermetallen auf. Der Aushub der kontaminierten Auffüllungen erfordert daher eine gesonderte Behandlung und Entsorgung gefährlicher Abfälle.
Zunächst werden das unterirdische Gasometerbauwerk ausgekoffert, die im Boden verbliebenen Fundamente zurückgebaut sowie der Boden im direkten Umfeld des Gasbehälters ausgehoben und beprobt. Der anfallende Bodenaushub des Außenbereichs hingegen wird separiert, deklariert und - soweit erforderlich - fachgerecht entsorgt. Kontaminationsfreies Material wird für die Rückverfüllung wiederverwendet. Soweit die Beprobung des unterhalb des Gasbehälters befindlichen Bodenmaterials ebenfalls Verunreinigungen ergibt, wird der kontaminierte Boden ausgetauscht und durch unbelastetes Material ersetzt.
— Aushub von Bauschutt: 4 000 m3
— Rückbau unterirdischer Bauwerke: 1 700 m3
— Herstellung Trägerbohlwand: 338 m2
— Aushub von Boden: 6 000 m3
EFRE-Nummer: 20191770.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Vorlage Eintragung Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) oder Handwerkerrolle.
a) Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (*),
b) Nachweis der Haftpflichtversicherung,
c) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB,
d) Eigenerklärung zur finanziellen Situation,
e) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (*),
(*) nicht erforderlich bei Nachweis der Eintragung in das PQ-Verzeichnis.
Das Unternehmen muss über eine mindestens 3-jährige Geschäftstätigkeit verfügen.
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
b) Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem techn. Leitungspersonal (*),
c) Erklärung über Geräte und technische Ausstattung für die Ausführung des Auftrags,
d) Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden soll. Für die Nachunternehmer sind auf gesondertes Verlangen ebenfalls alle geforderten Unterlagen gemäß III.1 einzureichen,
e) Sachkundenachweis des vorgesehenen Bauleiters: DGUV-Regel 104-100,
f) Eigenerklärung zur durchgeführten Ortsbesichtigung,
(*) nicht erforderlich bei Nachweis der Eintragung im PQ-Verzeichnis.
Zu a) mindestens 3 Referenzen; Fertigstellung ab 1.1.2015; in Art und Umfang vergleichbar.
Rechtsform einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
SachsenNetze GmbH
Baueinkauf
Rosenstraße 32
01065 Dresden
Raum 156
Beauftragte des Auftraggebers. Nach VOB/A § 14 EU (6) wird den Bietern nach dem Öffnungstermin die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www.DREWAG.de/AVA ( zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 301.1/DL/21). Wenn sich die interessierte Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www.drewag.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes.
2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) bei Bietergemeinschaften (BG): Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens zu verstehen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
9) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Als Nachweis der Eignung ist auch die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) zulässig. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen (Eigenerklärung zur Eignung, liegt den Vergabeunterlagen bei).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de