Vermittlung OZG-Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000002

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/d183f8c4-7aea-426b-83be-bcb0ac71b75a
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informations- und Kommunikationstechnik

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vermittlung OZG-Leistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: DP-[removed]
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dataport plant, neben den in der Vergabe DP-[removed] ausgeschriebenen Partnern, die bei der Umsetzung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) unterstützen sollen, einen weiteren Partner zu finden, der flexibel die Vermittlung von Unternehmen an Dataport selbst oder deren Träger übernimmt. Das heißt, der gesuchte Vermittler soll für Dataport und seine Träger für Einzelbeaufttragungen weitere Unternehmen finden können, die die unter Ziffer 3.1.1-3.1.4 der Teilnahmeunterlage genannten Aufgaben erfüllen. Die Themenfelder, in denen Dataport Unterstützungsleistung benötigt, sind insbesondere: Management, Organisation & Planung, Anforderungsmanagement, Entwicklung und Qualitätsmanagement.

Dabei sind durch den Vermittler insbesondere spezielle Anforderungen an die zu vermittlenden Unternehmen zu stellen, wie bestimmte Spezialgebiete und Regionalität. Mittelstand und Start-Ups können auf diese Weise gezielt gefördert werden.

Das Volumen der zu vermittelnden Leistungen wird derzeit auf ca. 50 000 Personentage geschätzt. Eine Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers besteht nicht.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Trägerländer Dataports (Insbesondere Altenholz, Hamburg)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Dataport plant, neben den in der Vergabe DP-[removed] ausgeschriebenen Partnern, die bei der Umsetzung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) unterstützen sollen, einen weiteren Partner zu finden, der flexibel die Vermittlung von Unternehmen an Dataport selbst oder deren Träger übernimmt. Das heißt, der gesuchte Vermittler soll für Dataport und seine Träger für Einzelbeauftragungen weitere Unternehmen finden können, die die unter Ziffer 3.1.1-3.1.4 der Teilnahmeunterlage genannten Aufgaben erfüllen. Dabei sind durch den Vermittler insbesondere spezielle Anforderungen an die zu vermittlenden Unternehmen zu stellen, wie bestimmte Spezialgebiete und Regionalität. Mittelstand und Start-Ups können auf diese Weise gezielt gefördert werden.

Das Volumen der zu vermittelnden Leistungen wird derzeit auf ca. 50 000 Personentage geschätzt. Eine Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers besteht nicht.

Einleitung

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Der OZG-Umsetzungskatalog stellt alle etwa 575 Verwaltungsleistungen zusammen, für die digitale Lösungen umgesetzt werden müssen.

Die Online Service Infrastruktur (OSI) ist die Antwort von Dataport auf Kernherausforderungen der Digitalisierung. OSI bietet Behörden die Bausteine der OZG-Modernisierung, die sie für eine erfolgreiche Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen benötigen. Das OSI Serviceportal ist damit zentraler Kontaktpunkt der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen für alle Online-Dienste und Basismodule.

OSI kann folgende modulare Komponenten bieten: das Serviceportal mit dem Servicekonto für verschiedene Zielgruppen und unterschiedliche Authentifizierungsstufen (Business, Bürger, Behörde), das Postfach und das ePayment als zentrale Komponenten. Darüber hinaus bietet OSI weitere Schnittstellen und die Online-Dienste.

Aktuell verfügbare Dienste für Schleswig-Holstein, Hamburg oder Sachsen-Anhalt findet man unter:

„serviceportal.schleswig-holstein.de“

„serviceportal.hamburg.de“

„serviceportal.sachsen-anhalt.de“

Die Herausforderung bei der Entwicklung der Online-Dienste ist oft nicht die Komplexität eines einzelnen Vorhabens – die es ohne Zweifel auch gibt -, sondern die große Menge der zu entwickelnden Dienste: Bei Dataport sind etwa aktuell 200 Online-Dienste in der Planung. Es geht um in sich abgeschlossene Entwicklungen für einzelne Verwaltungsverfahren in den unterschiedlichsten Behörden.

Zusätzlich zu den bereits identifizierten Verwaltungsleistungen wurden für die Trägerländer von Dataport 45 sogenannte EfA Leistungen identifiziert. "Einer für Alle/Viele" bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt – und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst dann geringfügig lokal anpassen müssen.

Für das Projektmanagement und die SW-Architektur liegen große Herausforderung beim EfA Konzept der OZG Leistungen.

Der Wegweiser „Einer für Alle/Viele“ des Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat spricht von den 3 Herausforderungen:

— Stark dezentrale Behördenlandschaft,

— Diversität der technischen Plattformen und der

— Beschränkten Digitalisierungskapazität.

(vgl.: Wegweiser „Einer für Alle/Viele“, Juni 2020 (Version 1.0))

Die digitalisierte Bereitstellung dieser Leistungen ist aufgrund Ihrer Nachnutzbarkeit in Summe über alle Länder günstiger und schneller möglich. Für die Länder- und Dienstleister wie Dataport, die diese zentral entwickeln, sind die SW-Entwicklungen zunächst komplexer und aufwändiger.

Die Verwaltungsleistungen, die in Online-Dienste umzusetzen sind, zeigen sich sehr heterogen. Die Spannbreite geht von einfachen Umsetzungen die auf Basis von OSI in wenigen Wochen realisierbar sind, bis hin zu hochintegrierten Systemen mit Schnittstellen zu anderen Verfahren auf Bundes-, Landes- und/oder kommunaler Ebene.

Durch die föderale Struktur und das verfassungsrechtlich garantierte Recht der Selbstverwaltung der Kommunen haben die 11056 Städte und Gemeinden und die 294 Landkreise eine gewisse Eigenständigkeit. Die Kommunen sind darüber hinaus mit zahlreichen gesetzlich zugewiesenen staatlichen Aufgaben betraut, die sie als örtliche Verwaltungsträger der Länder wahrnehmen. Diese Vielfallt stellt bezüglich der Planbarkeit der Online-Dienst Entwicklungen eine weitere Herausforderung dar.

Die Menge, die Heterogenität und die schwierige Planbarkeit der Themen erfordern ein hohes Maß an Flexibilität, aus der sich die Forderung nach unterschiedlichen, variablen Liefermodellen ergibt.

Um die Menge der zu erwartenden Entwicklungsleistungen abarbeiten zu können, benötigt Dataport in den nächsten Jahren externe Unterstützungsleistungen.

Handlungsfelder der Dienstleistungsunterstützung

In den jeweiligen Trägerländern unterstützt Dataport bei der Vorbereitung, Planung und Organisation der Digitalisierung. Dataport unterstützt die Trägerländer, Behörden und Kommunen mit Leistungen aus den Bereichen des Projektmanagements, der IT-Architektur und des Anforderungsmanagements.

Im Projektmanagement sind Kenntnisse linearer, besonders aber auch iterativer Methoden gefordert. Scrum- und Kanban-basierte Vorgehensweisen bieten sich gerade für komplexere Themen an.

Architekturfragen stellen sich bei den integrierten Systemen z.B. bei der Anbindung der bisher verwendeten Fachverfahren der jeweiligen Verwaltungssysteme. Sicherheitsfragen der behördlichen Systeme oder auch die Interoperabilität zwischen den Behörden und Ländern seien hier als Stichworte genannt.

Die Themenfelder, in denen Dataport Unterstützungsleistungen benötigt sind:

— Management, Organisation und Planung,

— Anforderungsmanagement,

— Entwicklung,

— Qualitätsmanagement

Flexible Strukturen bei der Erbringung der Dienstleistung

Für die Erbringung der Dienstleistung benötigt Dataport Unterstützungsleistungen und Liefermodelle in 2 grundsätzlich unterschiedlichen Ausprägungen:

— Unterstützung einzelner Tätigkeitsbereiche

Die Unterstützung einzelner Tätigkeitsbereiche erfolgt in der Regel auf Basis von Dienstverträgen (EVB-IT Dienst)

— Entwicklung vollständiger Online-Dienste

Dataport beabsichtigt hier die Vergabe auf Basis von Werkverträgen (EVB-IT Erstellung), bei denen die Bezahlmodelle wiederum variieren können (z.B. Festpreise, Sprintbasierte Modelle oder Aufwandsbasierte Modelle).

Entwicklung vollständiger Online-Dienste

Die Entwicklung vollständiger Online-Diensten wiederum kann in verschiedenen Modellen erfolgen

— in enger Abstimmung und in Einbindung in den Dataport Entwicklungsprozess oder

— als Zulieferung in fachlich direkter Abstimmung mit den Auftrag gebenden Trägerländern, Behörden und Kommunen und unter Berücksichtigung der von Dataport und der Plattform vorgegebenen technischen Rahmenbedingungen und Entwicklungsvorgaben

Die OSI Plattform und somit die technischen Rahmenbedingungen unterliegen permanenten Verbesserungen und Erweiterungen. Die Liefermodelle müssen diesen kontinuierlichen Veränderungen Rechnung tragen.

Unterstützung einzelner Tätigkeitsbereiche

Dataport erbringt die von seinen Kunden benötigten Services grundsätzlich mit eigenem Personal. Besondere Auftragslagen erfordern zur Abdeckung von Spitzen- und Sonderbedarfen daneben den Einsatz von externen IT-Dienstleistern in den Themenbereichen Multi Projektmanagement, Projektmanagement (klassisch und agil), PMO, Architektur, Anforderungsmanagement, Entwicklung und Test.

Auf Basis der bisherigen Planungen beläuft sich der geschätzte Personalbedarf aktuell in Summe für eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren auf ca. 275 000 Personentagen. Dafür sucht Dataport Rahmenvertragspartner, die passend qualifiziertes Personal termingerecht bereitstellen können.

Zur Klassifizierung des unterschiedlichen Expertise-Wissens ist der Bedarf über die folgenden unterschiedlichen Jobprofile und Kompetenz- bzw. Karrierestufen abzudecken:

— Programm/Multi-Projekt Manager*in,

— Projektmanager*in,

— PMO-Unterstützer*in,

— Anforderungsmanager*in,

— Architekt*in,

— Product Owner*in,

— Qualitätsmanager*in,

— Scrum Master*in,

— Entwickler*in,

— Qualitätssicherer*in/Tester*in.

Umfang/Menge

Der Bedarf für den Vertragszeitraum, incl. optionalem Jahr, verteilt nach derzeitiger Planung sich wie folgt:

— Jobprofil Geschätzte Abnahmemenge über 4 Jahre in PT,

— Projektmanager*in 3600,

— PMO-Unterstützer*in 1000,

— Anforderungsmanager*in 2800,

— Architekt*in 2100,

— Product Owner*in 4200,

— Qualitätsmanager*in 1000,

— Scrum Master*in 4300,

— Entwickler*in 22000,

— Qualitätssicher*in /Tester*in 9000.

Die genannten Zahlen benennen die Gesamtsumme der geplanten Bedarfe und betreffen sowohl die die Unterstützung einzelner Tätigkeitsbereiche als auch die Entwicklung vollständiger Online-Dienste (vgl. 3.1.3).

Teile der Leistungserbringung insbesondere im Bereich des Projekt- und Anforderungsmanagements sind vor Ort bei dem Auftraggeber zu leisten.

Der Auftragnehmer sichert zu, dass er in der Lage ist, mind. 20 % des Bedarfes an Personen vor Ort bei dem Auftraggeber oder dessen Trägern einsetzen zu können. In solchen Fällen ist deutschsprachiges Personal einzusetzen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Alle geeigneten Bewerber, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden zu Vertragsverhandlungen aufgefordert.

Es wird ein Verhandlungsverfahrem mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

Hinweis zu II.2.5) und IV.1.4)

Nach Auswertung der Teilnahmeanträge werden alle geeigneten Teilnehmer zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden (siehe Ziffer 5.5).

Die Erstangebote werden durch den Auftraggeber formell geprüft und anschließend bewertet. Die Bewertungsmethode, die die Vergabestelle anwenden wird, ist die „Einfache Richtwertmethode“. Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamt-preis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: L/P=Z. Die höchste Kennzahl Z stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.

In einem zweiten Schritt wird daraufhin die Einhaltung/Erfüllung der Kriterien der Ausschlusskategorie (A-Kategorie) geprüft. Nur Erstangebote, die alle Vorgaben der A-Kategorie erfüllen, verbleiben im Wettbewerb und werden einer Bewertung unterzogen.

Die Bewertung der Erstangebote erfolgt dabei anhand ausgewählter Teile in den Bereichen

1. Konzept (Beschreibung eines Vermittlungsprozesses) (L),

2. Preis (P).

Auf Basis der Bewertung der Erstangebote erfolgt eine Abschmelzung auf die 5 Bieter, welche entsprechend der Bewertungsvorgaben das wirt-schaftlichste Erstangebot eingereicht haben.

Weitere Informationen zur Abschichtung werden bei den Vergabeunterlagen für das Erstangebot enthalten sein.

Das Erstangebot wird nicht bezuschlagt. Es dient nur der Abschichtung und der Grundlage von Verhandlungsgesprächen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.

Mindestkriterien

Es wurden folgendes Mindestkriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:

Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:

[Auswertung der ANLAGE Umsatz]

Die ANLAGE Umsatz ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Angaben der letzten 3 aktuellsten Geschäftsjahre jeweils für sich genommen mindestens den geforderten Mindestwert von 1 Mio. EUR erreichen.

Sollten diese Angaben den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.

Der Nachweis Anlage Umsatz ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Umsatzkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.

Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.

Mindestkriterien

Es wurde folgendes Mindestkriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:

Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen.

Die ANLAGE Referenzen enthält mindestens 3 im wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte (siehe im Einzelnen unten).

Die ANLAGE Referenzen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen.

Anforderungen an die Referenzprojekte / Vergleichbarkeit

Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzen im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 1.1.2018 erfolgreich abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.

Erfolgreich abgeschlossen =

Bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Vermittlungen planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die vermittelten Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung / Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte.

Im Wesentlichen vergleichbar =

— mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.1.) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Auftraggeber) im Wesentlichen entspricht.

— bedeutet zugleich, dass die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln müssen, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen.

Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.

Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.

Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist ferner, dass sämtliche für die einzelnen Referenzen vorgesehenen Felder ausgefüllt sind.

Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.9.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf 3 beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:

Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.

Lässt die Bewertung der ANLAGE Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzen beschrieben wurde.

Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu dient der zu benennende Referenzansprechpartner. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:

— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,

— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,

— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,

— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),

— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,

— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,

— Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/03/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 26/03/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/06/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/02/2021

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