Neubau Zweifachsporthalle für die Oberschule Höltystraße – Planungsleistung Objektplanung Gebäude
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Ort: Taucha
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pm-fellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zweifachsporthalle für die Oberschule Höltystraße – Planungsleistung Objektplanung Gebäude
Die Stadt Leipzig beabsichtigt im Zuge der Modernisierung der Oberschule Höltystraße in Leipzig den Neubau einer Zweifachsporthalle. Aufgrund der sehr beengten Grundstückssituation wurde im Vorfeld eine Machbarkeitsstudie erstellt, die die Umsetzbarkeit bestätigt hat. Der Kostenrahmen für KG 300-500 beträgt 4,8 Mio. EUR brutto Der Planungsbeginn erfolgt am 1. Juli 2021. Die Baugenehmigung soll im April 2022 eingereicht werden, der Baubeginn ist im 3. Quartal 2023 vorgesehen, die Fertigstellung im 3. Quartal 2025.
Leipzig
Objektplanung Gebäude HOAI § 34, LP 1-9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur für Leistungsphase 1-4 HOAI. Nach der Genehmigungsplanung wird voraussichtlich die Auftraggeberschaft zur LESG wechseln. Die weitere Beauftragung erfolgt dann auf der Grundlage des gleichen Vertrages wiederum stufenweise durch die LESG.
Falls sich der Baubeginn verzögert. Die Vertragslaufzeit umfasst auch den Gewährleistungszeitraum.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.1+2)“ geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.3) Möglicherweise geforderte Mindeststandards“ genannten Bedingungen sind Mindestbedingungen, bei deren Nichterfüllung ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Diese Einschränkung gilt nicht für Unterauftragnehmer, soweit sichergestellt ist, dass sie den Angebotsinhalt nicht kennen.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 5 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen III 1.2) und III 1.3) wie folgt:
— wirtschaftliche Leistungsfähigkeit III 1.2) (Umsatz und Personal) mit max. 18 Punkten,
— technische Leistungsfähigkeit III 1.3) mit max. 48 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem („Checkliste“), das der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit 5 Bewerbern verhandeln. Bei Punktgleichheit entscheidet der höhere Wert der Technischen Leistungsfähigkeit. Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 1-9. Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leistungsphase 1-4 HOAI. Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Berufsqualifikation des vorgesehenen Personals Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer. Weitere zusätzliche Qualifikationsnachweise sind nicht erwünscht! Der/die Projektleiter(in) muss über die Qualifikation „Architekt“ oder „Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung“ verfügen.
Der/die Bauleiter(in) für die Objektüberwachung muss über die Qualifikation „Architekt“ oder „Ingenieur“ verfügen.
Alle vorgenannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine 5-jährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
Notwendige Angaben zum Personal – Name:
— Berufsstand und akad. Grad,
— Datum Studienabschluss.
III.1.1.2) keine Ausschlussgründe nach § 123f GWB Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen. Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
III.1.1.3) falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
III.1.2.1) Versicherung Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden führen (z. B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Bei Bewerbergemeinschaften ist das für jedes Mitglied erforderlich. Für Nachunternehmer ist kein Versicherungsnachweis erforderlich.
Besteht momentan eine Berufshaftpflicht mit einer geringeren Deckungssumme, muss eine Bereitschaftserklärung beigefügt werden, dass im Auftragsfall die Deckungssummen wie gefordert angepasst werden.
III.1.2.2) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung: Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
III.1.2.3) Umsatz netto im Bereich „Objektplanung Gebäude“ der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre III.1.2.4) Anzahl des fest angestellten Personals in den Jahren 2018 bis 2020.
Anzahl des fest angestellten Personals (incl. Büroinhaber) in allen Jahren jeweils mindestens 2 Architekten/Ingenieure
Es können insgesamt bis zu 3 vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 1.1.2011 in Betrieb genommen wurden, benannt werden. Weiteres siehe Formblatt zur Bewerbung.
Es sind Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern im Hochbau und im Umgang mit Fördermitteln erforderlich. Dazu ist ein Referenzprojekt mit Baukosten KG 200-700 >= 4 Mio. EUR brutto nachzuweisen, bei dem gewerkeweise nach VOB/A ausgeschrieben wurde (mindestens 10 Lose). Bei dem Bauvorhaben müssen die Planungsleistungen mindestens LP 2-8 (in der LP 8 das volle Leistungsbild) erbracht worden sein. Es muss ein Referenzschreiben oder eine Eigenerklärung vorliegen, worin die Einhaltung der vorgegebenen Kosten und Termine bestätigt wird.
Weiterhin sind Erfahrungen bei der Verwendung von Fördermitteln bis hin zur maßgeblichen Zuarbeit oder Erstellung des Verwendungsnachweises erforderlich. Das kann mit obigem Referenzprojekt, das den Mindeststandard erfüllt, nachgewiesen werden. Es kann aber auch ein zusätzliches Projekt, das nach dem 1.1.2011 in Betrieb genommen wurde und mit Kosten >= 4 Mio. EUR brutto KG 200-700 abgerechnet wurde, benannt werden.
Siehe III.1.1).
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung inclusive Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS. Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an subreport Verlag Schawe GmbH Herrn Ralf Jedecke Tel.: [removed] 45 [removed] Die Auskünfte sind kostenlos.
Termine:
— Veröffentlichung EU-Amtsblatt 3.2.2021,
— Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf Subreport Elvis 8.3.2021, 10.00 Uhr,
— Auswertung und Einladung der Bewerber bis 15.3.2021,
— Erstangebote auf Subreport Elvis einreichen 26.3.2021, 10.00 Uhr,
— Vergabeverhandlung 31.3.2021,
— finale Angebote auf Subreport Elvis einreichen 8.4.2021, 10.00 Uhr.
Information über beabsichtigte Vergabe 18.KW 21
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.