Erweiterung der Beschaffung von Ladeinfrastruktur im Zusammenhang mit der Beschaffung von E-Linienbussen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: +49 431 / 2203-1299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kvg-kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Beschaffung von Ladeinfrastruktur im Zusammenhang mit der Beschaffung von E-Linienbussen
Beschaffung von zusätzlicher Ladeinfrastruktur im Zusammenhang mit der Beschaffung von E-Linienbussen
Der AG hat nach erfolgter Ausschreibung 4 Opportunity-Charger für den Betriebshof Werftstraße, 3 Opportunity-Charger Ladepunkte an je 2 Endhaltestellen im Juli 2020, 2 Opportunity Charger Ladepunkte für eine Haltestelle im Dezember 2020, 2 Opportunity-Charger Ladepunkte für eine Endhaltestelle im Mai 2021 und je 1 CCS-Ladepunkt je Endhaltestelle beschafft.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Beschaffung von Ladeinfrastruktur im Zusammenhang mit der Beschaffung von E-Linienbussen
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nachbestellung von jeweils einem zusätzlichen Opportunity Charger für 2 weitere Endhaltestellen
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Land: Deutschland
Nachbestellung von jeweils einem zusätzlichen Opportunity Charger für 2 weitere Endhaltestellen zum Lieferzeitpunkt im Jahr 2021.
Gründe für die Änderung: Die Nachbestellung ist auf Grundlage von §132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB bei dem AN erfolgt, weil ein Wechsel aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen konnte und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kam ein Wechsel des AN nicht in Betracht, was sich daraus ergibt, dass bei der vorangegangenen Ausschreibung nur der AN ein Angebot eingereicht hat, das den gestellten Anforderungen der Beschaffung genügt hat. Die Beschaffung von Ladeinfrastruktur eines weiteren Herstellers wäre mit erheblichen Zusatzkosten für Wartung und Instandhaltung des backend-system verbunden. Der Auftragswert wird durch die Nachbestellung um 19,30 % und damit unterhalb der Grenze von § 132 Abs. 2 S. 2 GWB erhöht.
Ergänzung der Gründe für die Änderung unter VII.2.1) Die Berechtigung der Nachbestellung ergibt sich darüber hinaus auch aus § 133 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB, weil die Nachbestellung aufgrund von nicht vorhersehbaren Umständen erforderlich geworden ist. Der Aufgabenträger hat eine Leistungsausweitung des ÖPNV beauftragt.