Rahmenvereinbarung Instandhaltung Erdbaumaschinen vom Hersteller Doosan Referenznummer der Bekanntmachung: 1816559-U55
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Instandhaltung Erdbaumaschinen vom Hersteller Doosan
Instandhaltung von 13 Stück Erdbaumaschinen des Herstellers Doosan.
07580 Ronneburg
08118 Hartenstein
01824 Königstein
Instandhaltungsleistungen (Inspektion und Wartung, Prüfung, Instandsetzung) an folgenden Erdbaumaschinen des Herstellers Doosan einschließlich den entsprechenden Arbeitsausrüstungen sowie Lieferung von Ersatzteilen:
— 4 Stück Knickgelenkdumper Doosan DA 40,
— 1 Stück Kettenbagger Doosan DX 480 LC,
— 2 Stück Kettenbagger Doosan DX 380 LC-3,
— 2 Stück Kettenbagger Doosan DX 340 LC,
— 1 Stück Kettenbagger Doosan DX 340 NLC-5,
— 1 Stück Kettenbagger Doosan DX 300 LC-3,
— 1 Stück Kettenbagger Doosan DX 255 LC,
— 1 Stück Kettenbagger Doosan DX 170 W-5.
Der Leistungszeitraum läuft vom 1.5.2021 bis 31.3.2022.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.9.2021 zum 31.3.2022) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.3.2025.
Optional kann es über den Vertragszeitraum zu Mehrungen bzw. Minderungen der aufgeführten Erdbaumaschinen durch Neuanschaffungen, Ersatzinvestitionen aber auch ersatzlose Stilllegungen, typgleicher oder ähnlicher Erdbaumaschinen kommen. Änderungen werden dem Auftragnehmer, jeweils zum Beginn eines Geschäftsjahres, durch den Auftraggeber bekannt gegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen:
— Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— 3 Referenzen: Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Eintragung ins Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
— das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG),
— das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG),
— sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder
— allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
In der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen
Einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich
Vorgegeben werden.
Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
1. gültiger Nachweis als Fachwerkstatt (Doosan-Service-Vertrag oder eine Kooperationsvereinbarung mit einem Doosan-Servicepartner),
2. Eigenerklärung, das folgende Vorgaben zur Leistungsabforderung und Reaktionszeiten im Störfall eingehalten werden können.
Leistungsabforderung:
Zeiten der Leistungserbringung an den Bestimmungsorten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer während der Regelarbeitszeit des Auftraggebers:
Montag bis Freitag (6.00-16.00 Uhr) und Samstag (6.00-12.00 Uhr)
Bei Bedarf des Auftraggebers kommen Leistungsabforderungen auch außerhalb dieser Zeiten in Betracht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers einen 12-Stunden-Monteureinsatz sicherzustellen.
Reaktionszeit bei Störungsbeseitigung:
Im Rahmen der Regelarbeitszeit des Auftraggebers ist auf Anforderung bis spätestens 2 Stunden nach Eingang der Meldung der Schaden am Standort der Erdbaumaschine zu befunden und der Beginn der Instandsetzung zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 2289 / 499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.