Planungsleistungen Breitbandnetzinfrastruktur III Referenznummer der Bekanntmachung: BZV_2021_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß Wittensee
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24361
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-huettener-berge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Breitbandnetzinfrastruktur III
Der Breitbandzweckverband beabsichtigt in den verbliebenen 599 weißen NGA-Flecken des Verbandsgebiets den Aufbau einer passiven Breitbandnetz-Infrastruktur, die im Betreibermodell verpachtet wird. Ein Betreiber ist bereits ausgewählt. Das Projekt beruht auf einer Förderung gem. Breitbandrichtlinie des Bundes und Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein.
Gegenstand des Vergabeverfahrens und des Auftrags sind Planungsleistungen (hier und nachfolgend einschließlich der optional gegenständlichen Überwachungsleistungen der Leistungsphase 8 verstanden) für die Baumaßnahme: Herstellung des passiven Breitbandnetzes in den vom Betreibermodell Breitbandnetzinfrastruktur III umfassten 599 weißen NGA-Flecken des Verbandsgebiets des BZV (inklusive Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und Hausanschlüssen außerhalb weißer Flecken nach Maßgabe der Fischgrätenregelung nebst Kapazitätenplanung).
Verbandsgebiet des BZV (28 Gemeinden der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge), gelegen im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Siehe oben II.1.4) und Vergabeunterlagen. Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen ab Vorbereitung der Genehmigungsplanung. Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt stufenweiser Beauftragung ggf. der Leistungsphasen Objektüberwachung (Bauoberleitung/Bauüberwachung)sowie ggf. der Objektbetreuung nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfs.
Die Angabe zur Laufzeit beruht auf einer groben Schätzung der Planungs- und Bauzeit (und unterstellt die Beauftragung der Bauoberleitung/örtlichen Bauüberwachung, aber nicht die Objektbetreuung während der Gewährleistungsphase der Bauleistungen). Die tatsächliche Laufzeit des Vertrages richtet sich nach dem Umfang der stufenweisen Beauftragung, den vereinbarten Terminzielen und dem Verlauf der Baumaßnahme.
Sind mehr als fünf geeignete Bewerber vorhanden, behält sich der Auftraggeber eine Begrenzung der Zahl der Bewerber vor, ein Anspruch auf die Begrenzung des Bewerberfeldes oder dessen maximale Größe besteht jedoch nicht. Eine strikte Höchstzahl wird nicht bereits jetzt festgelegt, sondern in Abhängigkeit von den Angaben in den Bewerbungen und deren Bewertung nach den Auswahlkriterien. Auswahlkriterien:
AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (60 %),
AK 2.: Güte der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu WL3 (20 %),
AK 3: Größe der Beschäftigtenzahl des Unternehmens (EK-VIII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (20 %).
Einzelheiten zur Bewertung sind den Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.5, Tz. 254 ff.) zu entnehmen.
Die Auftragsvergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen von Einarbeitung/Vorbereitung der Genehmigungsplanung bis zur Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen. Die optionale Auftragsstufe 2 umfasst die Leistungsphasen der Objektüberwachung (Bauoberleitung u. örtl. Bauüberwachung einschl. Dokumentation u. Vermessung). Die optionale Auftragsstufe 3 umfasst die Objektbetreuung nach Abnahme der Bauleistungen während der Gewährleistungsphase der Bauleistungen. Der Abruf kann auch jeweils auf einzelne Leistungsphase aus den Auftragsstufen oder Leistungen für Bauabschnitte beschränkt werden. Für die Baumaßnahme sind Bauabschnitte (Ausbaucluster) vorgesehen.
Vorbehalten bleibt ferner die Beauftragung zusätzlicher oder geänderter Leistungen für die Planung der Baumaßnahme nach Erfordernis, Einzelheiten sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bedingungen:
EK-I. Wirksame Gründung;
EK-II. Erlaubnis zur Berufsausübung;
EK-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4), geregelt und zu beachten.
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
— PL1 Unternehmensprofil,
— PL2 Keine Straftaten,
— PL3.1 Eigenerklärung Steuern und Abgaben,
— PL3.2 Nachweis Sozialversicherungsbeiträge,
— PL4.1 Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht,
— PL4.2 Eigenerklärung AEntG, MiLoG,
— PL5 Keine Insolvenz o. Ä,
— PL6 Keine schweren Verfehlungen,
— PL7 Keine Vertragsverletzungen.
Einzelheiten zu PL1 bis PL7 sind in den Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4) geregelt und zu beachten.
Kriterien:
EK-IV. Haftpflichtversicherung;
EK-V. Größenordnung Gesamtumsätze;
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4), geregelt und zu beachten.
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
— WL1: Haftpflichtversicherung,
— WL2: Gesamtumsatz.
Einzelheiten zu WL1 bis WL2 sind in den Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, AbschnittV.4) geregelt und zu beachten.
EK-VI. Berufliche Erfahrung/Referenzen;
EK-VII. Qualitätssicherung.
EK-VIII. Personalstärke.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4), geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
— TL1: Referenzliste: Liste von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen. Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden Referenzen anerkannt, die folgende Merkmale aufweisen:
1. Gegenstand der Planung und Bauüberwachung war ein FTTB/H Netz,
2. Gegenstand der Referenz waren Planungsleistungen in Anlehnung an § 43 und § 55 HOAI zur Erstellung von NGA-Netzen. Es wurden mindestens die Leistungsphasen Genehmigungsplanung (LPH 4) bis (Objektüberwachung/Bauoberleitung) (LPH 8) erbracht und in Teilen (Cluster oder Bauabschnitte) fertiggestellt und in Betrieb genommen,
3. die Baukosten (Kanal-/Tiefbau-/Infrastruktur passiv) für das geplante Netz beliefen sich auf mindestens 15 Mio. EUR (netto),
4. im Rahmen des Netzausbaues wurden mindestens 1 000 Gebäudeanschlüsse realisiert,
5. das Honorar betrug mindestens 1,5 Mio. EUR (netto).
Die Leistungsphase 8 nach (2) kann auch mit gesonderten Referenzprojekten nachgewiesen werden (d. h. unabhängig von Referenzen für die LPH 4-7), sofern die oben genannten Merkmale (1), (3) und (4) zur Vergleichbarkeit einschlägig sind.
— TL2: Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
— TL2: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte.
Einzelheiten zu TL1 bis TL3 sind in den Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, AbschnittV.4) geregelt und zu beachten!
Zwei im obigen Sinn vergleichbare Referenzen (Referenzen, die nur die LPH 8 betreffen, zählen nur kumulativ mit einer nur die LPH 4-7 betreffenden insgesamt als eine Referenz)
Verpflichtung, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmer an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) zu zahlen, § 4 Abs. 1 VGSH. Einräumung von Kontroll- und Sanktionsrechten. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Vertragsentwurf).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst elektronisch über die e-Vergabe-Plattform Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/ Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber auf der e-Vergabe-Plattform DTVP auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, deren Verwendung dringend zu empfehlen ist, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung (AVPQ) oder eine EEE vorgelegt wird.
Für die erforderliche elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung auf der Plattform DTVP erforderlich.
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass normale E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen.
Anfragen zum Verfahren können durch registrierte Unternehmen elektronisch über die e-Vergabe-Plattform DTVP gestellt werden.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien ausgewählten Teilnehmer werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs gesondert elektronisch per e-Vergabe-Plattform zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch über die e-Vergabe-Plattform abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YX8DVYM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.