Sanierung GS Friedrichsort, BA 5c; Tischlerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 60.6.901.21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung GS Friedrichsort, BA 5c; Tischlerarbeiten
Sanierung GS Friedrichsort, BA 5c
Tischlerarbeiten DIN 18355.
GS Friedrichsort
Steenbarg 10
24159 Kiel
Landeshauptstadt Stadt Kiel Amt 60
Baustelle Gemeinschaftsschule Friedrichsort, Steenbarg 10, 24159 Kiel
Schule erbaut 1972 als Betonbau nach Art Kassler-Bau Fertigteile-System.
Tischlerarbeiten DIN 18355
— ca. 16 St. Innentüren, davon 2x T. T30-RS,
— ca. 1 St. 2-flg. Stahl/Glas Tür,
— ca. 150 St. Akustik-Brüstungselemente innen, Holzbau ca. 1 m2 groß,
— ca. 100 lfdm Fensterbänke Formpressholz beschichtet,
— ca. 70 lfdm Sockelverkleidungsplatten HPL d=8 mm,
— ca. 50 m2 Rückbau OSB-Provisorien,
— ca. 1 St. Pantryküche.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Angebot abzugeben:
— Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung,
— Formblatt 235 – Verzeichnis der Kapazitäten anderer Unternehmen.
Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen und Nachweise vorzulegen:
— Nachweise gem.
§ 6a EU VOB/A, Nr. 1
§ 6a EU VOB/A Nr. 2 Abs.b)
§ 6a EU VOB/A Nr. 2 Abs. c)
§ 6a EU VOB/A Nr. 3 Abs.a)
§ 6a EU VOB/A Nr. 3 Abs. b)
§ 6a EU VOB/A Nr. 3 Abs.g)
§ 6a EU VOB/A Nr. 3 Abs. h)
§ 6a EU VOB/A Nr. 3 Abs. i)
— Formblatt 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation,
— Formblatt 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme,
— Formblatt 223 Aufgliederung wichtiger Einheitspreise.
Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen und Nachweise vorzulegen:
— Verpflichtungserklärung Vergabemindestlohn.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerberkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist. Fragen sind bis einschließlich 26.2.2021 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYYMZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, Nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de