Neubau Ambulanzgebäude, Los A05 — Baumeister und Innenputz Referenznummer der Bekanntmachung: 075 20/AMBG/Los A05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Ambulanzgebäude, Los A05 — Baumeister und Innenputz
Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Neubau Ambulanzgebäude, Los A05 — Baumeister und Innenputz
Der Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Städtisches Klinikum „St. Georg“ beabsichtigt, am Klinikstandort Delitzscher Straße einen Ersatzneubau für das bisher als Ambulanzzentrum genutzte Haus 12 am westlichen Rand des Klinikgeländes zu errichten.
Das Baufeld befindet sich direkt im Klinikbereich zwischen historischen Klinik- und Versorgungsgebäuden Haus 14, Haus 9, Haus 13 (Technikgebäude) und dem Parkhaus auf einem derzeit als Parkplatz genutzten Grundstück.
Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig
Delitzscher Straße 141
04129 Leipzig
Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Neubau Ambulanzgebäude, Los A05 — Baumeister und Innenputz
Es sind Innenputzarbeiten vorgesehen.
Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind unter anderem:
— Schützen von Glas- und Fassadenflächen 380 m2,
— Grundierung für Putzarbeiten 2 508 m2,
— PVC-Putzanschlussprofile 750 m,
— Eckschutzschienen verzinkt 1 100 m,
— Gips-Kalkputz Q2 144 m2,
— Gips-Kalkputz Q3 2 500 m2,
— Mauerwerk HLz 17,5 cm 15 m2,
— Mauerwerk HLz 24 cm 44 m2,
— Kernbohrungen in Beton und Mauerwerk 80 bis 380 mm 48 Stück,
— Aussparung in Beton und Mauerwerk schließen bis 1,30 m2 56 Stück.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los A05 — Baumeister und Innenputz
Ort: Großpösna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04DP8P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.