Bekanntmachung-Ernst-Barlach-Schule Ratzeburg, Sanierung, VgV Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 001

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratzeburg
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ratzeburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bekanntmachung-Ernst-Barlach-Schule Ratzeburg, Sanierung, VgV Planungsleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gemäß § 17 VgV mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb sollen Planungsleistungen für Modernisierung und Instandsetzung des Hauptgebäudes, der denkmalgeschützten Ernst-Barlach-Schule in Ratzeburg, Schaffung einer neuen Eingangshalle für den Altbau sowie Erarbeitung einer städtebaulichen Konzeption für die gesamten Außenanlagen vergeben werden.

Der Vertrag wird geschlossen mit der BIG Städtebau GmbH als Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Ratzeburg.

In der Angebotsphase werden die Unterlagen nicht erneut zur Verfügung gestellt, da diese weiterhin im Projektraum des Teilnahmewettbewerbs hinterlegt sind.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Hauptort der Ausführung:

Ernst-Barlach-Schule

Seminarweg 1

23909 Ratzeburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Ratzeburg ist ein Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums im Südosten Schleswig-Holsteins. Sie liegt im Kreis Herzogtum Lauenburg. Das Stadtgebiet umfasst eine Fläche von 3 030 ha auf der 14 588 Einwohner (Stand: 2. Quartal 2019) leben.

Die Stadt Ratzeburg wurde 2011 mit der Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“ in das Städtebauförderungsprogramm „Kleine Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ aufgenommen.

Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme soll die ehemalige Ernst-Barlach-Schule saniert und umgenutzt werden.

Die Ernst-Barlach-Schule liegt zentral auf der Altstadtinsel der Stadt Ratzeburg. Sie besteht aus zwei unterschiedlichen Gebäudeteilen. Das denkmalgeschützte Hauptgebäude, das sich über 3 Vollgeschosse mit jeweils 10 Bestandsräumen sowie einem Keller- und Dachgeschoss erstreckt sowie zwei Anbauten von 1963 und den 1980er Jahren.

Die Ernst-Barlach-Schule inklusive Anbauten wird derzeit von der Stadt Ratzeburg als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung genutzt und steht unterschiedlichen Nutzergruppen zur Verfügung (z. B. Volkshochschule Ratzeburg, Kreismusikschule und das benachbarte Pestalozzi Förderzentrum im Hauptgebäude sowie KiTa, Angebote für Flüchtlinge und Teile des Stadtarchivs im Anbau). Zum Teil sind diese Nutzungen hier provisorisch untergebracht.

Ziel der Stadt Ratzeburg ist es, die Nutzung als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung weiter auszubauen und zu verstetigen. Gemäß den Zielsetzungen der Sanierung soll die Ernst-Barlach-Schule zu einem Bildungs- und Kulturzentrum für die Stadt Ratzeburg mit den Hauptzielrichtungen „Außerschulische Bildung – Kultur & Kreativität – Raum für bürgerschaftliches Engagement“ entwickelt werden.

Um die Nutzung der Ernst-Barlach Schule als Bildungs- und Kulturzentrum langfristig zu ermöglichen, bedarf es einer umfassenden Modernisierung und Instandsetzung des denkmalgeschützten Gebäudes.

Die Gebäudeteile der Anbauten sind als abgängig eingestuft worden und sollen mittel- bis langfristig in zwei Bauabschnitten rückgebaut werden.

Ein Anbauteil fungiert derzeit als Eingangsbereich für das Hauptgebäude. Es muss hier ein neuer, einladender Eingangsbereich geschaffen werden.

Neben der Modernisierung des Hauptgebäudes und dem Rückbau der Anbauten sind die Außenanlagen auf dem Gelände den entsprechenden Nutzungen zuzuordnen und gestalterisch aufzuwerten.

Gemäß den Zielsetzungen der Sanierung ist es dabei ein wichtiges Element, eine Durchwegung von der Stadtseite zum hinter der Ernst-Barlach-Schule gelegenen Kurpark und zum Küchensee zu schaffen.

Konkret werden folgende Planungsleistungen nach § 34 HOAI erwartet:

— Modernisierung und Instandsetzung des Hauptgebäudes, der denkmalgeschützten Ernst-Barlach-Schule in Ratzeburg,

— Schaffung einer neuen Eingangshalle für den Altbau.

Neben den Planungsleistungen zur Sanierung und Modernisierung der Gebäude sind noch folgende weitere Leistungen zu erbringen:

— Städtebauliche Konzeption für das Gesamtgelände: Die durch die geplanten Abbrüche der Anbauten entstandenen Freiflächen sollen weiterentwickelt werden. Hierbei sind Nutzungsalternativen aus städtebaulicher Sicht zu erarbeiten,

— Nutzungskonzept: Das vorhandene Nutzungskonzept soll weiterenwickelt und mit der Stadt Ratzeburg und den Akteuren abgesprochen werden,

— Vorbereitung und Durchführung eines Beteiligungsverfahrens: Im Rahmen der Städtebauförderung soll begleitend zur Planung eine Beteiligung stattfinden, um aktuelle Nutzer, potenzielle Nutzer sowie die Öffentlichlichkeit und zielgruppenspezifische Belange mit einzubeziehen.

Zeitablauf des Verfahrens:

Folgende geplante Termine liegen der Ausschreibung für die Vergabe der Planungsleistungen zugrunde:

Erste Phase (Bewerbungsphase):

Veröffentlichung Teilnahmewettbewerb: 1.7.2020

Ende der Teilnahmefrist: 3.8.2020, 12.00 Uhr

Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen 27.7.2020

Beantwortung rechtzeitig eingegangener

Aufklärungsfragen bis: 28.7.2020

Zweiten Phase (Angebotsphase):

Aufforderung zur Angebotsabgabe 24.8.2020

Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen 17.9.2020

Beantwortung rechtzeitig eingegangener

Aufklärungsfragen bis 18.9.2020

Ende der Angebotsfrist: 24.9.2020, 12.00 Uhr

Angestrebte Termine Bietergespräche: 12./13.10.2020

Angestrebter Termin zur Auftragserteilung: 4.11.2020

Angestrebter Vertragsbeginn: 4.11.2020.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Inhaltliche und fachliche Qualität des Angebotes / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Konzeptionelles Vorgehen bei der Bearbeitung des Auftrags / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Inhaltliche Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 20 %
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:

Bei Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1-4 beauftragt, die Leistungsphasen 5-9 sollen optional beauftragt werden.

Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: [removed]
Bezeichnung des Auftrags:

Ernst-Barlach-Schule in Ratzeburg

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
06/01/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.stadt-haus.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.

Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:

1. Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt,

2. Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben,

3. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter „Bewerbungsbogen“ inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen,

4. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen,

5. Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird. Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen,

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y93DGVB.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/02/2021

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