Bekanntmachung-Ernst-Barlach-Schule Ratzeburg, Sanierung, VgV Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratzeburg
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ratzeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung-Ernst-Barlach-Schule Ratzeburg, Sanierung, VgV Planungsleistungen
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gemäß § 17 VgV mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb sollen Planungsleistungen für Modernisierung und Instandsetzung des Hauptgebäudes, der denkmalgeschützten Ernst-Barlach-Schule in Ratzeburg, Schaffung einer neuen Eingangshalle für den Altbau sowie Erarbeitung einer städtebaulichen Konzeption für die gesamten Außenanlagen vergeben werden.
Der Vertrag wird geschlossen mit der BIG Städtebau GmbH als Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Ratzeburg.
In der Angebotsphase werden die Unterlagen nicht erneut zur Verfügung gestellt, da diese weiterhin im Projektraum des Teilnahmewettbewerbs hinterlegt sind.
Ernst-Barlach-Schule
Seminarweg 1
23909 Ratzeburg
Die Stadt Ratzeburg ist ein Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums im Südosten Schleswig-Holsteins. Sie liegt im Kreis Herzogtum Lauenburg. Das Stadtgebiet umfasst eine Fläche von 3 030 ha auf der 14 588 Einwohner (Stand: 2. Quartal 2019) leben.
Die Stadt Ratzeburg wurde 2011 mit der Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“ in das Städtebauförderungsprogramm „Kleine Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ aufgenommen.
Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme soll die ehemalige Ernst-Barlach-Schule saniert und umgenutzt werden.
Die Ernst-Barlach-Schule liegt zentral auf der Altstadtinsel der Stadt Ratzeburg. Sie besteht aus zwei unterschiedlichen Gebäudeteilen. Das denkmalgeschützte Hauptgebäude, das sich über 3 Vollgeschosse mit jeweils 10 Bestandsräumen sowie einem Keller- und Dachgeschoss erstreckt sowie zwei Anbauten von 1963 und den 1980er Jahren.
Die Ernst-Barlach-Schule inklusive Anbauten wird derzeit von der Stadt Ratzeburg als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung genutzt und steht unterschiedlichen Nutzergruppen zur Verfügung (z. B. Volkshochschule Ratzeburg, Kreismusikschule und das benachbarte Pestalozzi Förderzentrum im Hauptgebäude sowie KiTa, Angebote für Flüchtlinge und Teile des Stadtarchivs im Anbau). Zum Teil sind diese Nutzungen hier provisorisch untergebracht.
Ziel der Stadt Ratzeburg ist es, die Nutzung als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung weiter auszubauen und zu verstetigen. Gemäß den Zielsetzungen der Sanierung soll die Ernst-Barlach-Schule zu einem Bildungs- und Kulturzentrum für die Stadt Ratzeburg mit den Hauptzielrichtungen „Außerschulische Bildung – Kultur & Kreativität – Raum für bürgerschaftliches Engagement“ entwickelt werden.
Um die Nutzung der Ernst-Barlach Schule als Bildungs- und Kulturzentrum langfristig zu ermöglichen, bedarf es einer umfassenden Modernisierung und Instandsetzung des denkmalgeschützten Gebäudes.
Die Gebäudeteile der Anbauten sind als abgängig eingestuft worden und sollen mittel- bis langfristig in zwei Bauabschnitten rückgebaut werden.
Ein Anbauteil fungiert derzeit als Eingangsbereich für das Hauptgebäude. Es muss hier ein neuer, einladender Eingangsbereich geschaffen werden.
Neben der Modernisierung des Hauptgebäudes und dem Rückbau der Anbauten sind die Außenanlagen auf dem Gelände den entsprechenden Nutzungen zuzuordnen und gestalterisch aufzuwerten.
Gemäß den Zielsetzungen der Sanierung ist es dabei ein wichtiges Element, eine Durchwegung von der Stadtseite zum hinter der Ernst-Barlach-Schule gelegenen Kurpark und zum Küchensee zu schaffen.
Konkret werden folgende Planungsleistungen nach § 34 HOAI erwartet:
— Modernisierung und Instandsetzung des Hauptgebäudes, der denkmalgeschützten Ernst-Barlach-Schule in Ratzeburg,
— Schaffung einer neuen Eingangshalle für den Altbau.
Neben den Planungsleistungen zur Sanierung und Modernisierung der Gebäude sind noch folgende weitere Leistungen zu erbringen:
— Städtebauliche Konzeption für das Gesamtgelände: Die durch die geplanten Abbrüche der Anbauten entstandenen Freiflächen sollen weiterentwickelt werden. Hierbei sind Nutzungsalternativen aus städtebaulicher Sicht zu erarbeiten,
— Nutzungskonzept: Das vorhandene Nutzungskonzept soll weiterenwickelt und mit der Stadt Ratzeburg und den Akteuren abgesprochen werden,
— Vorbereitung und Durchführung eines Beteiligungsverfahrens: Im Rahmen der Städtebauförderung soll begleitend zur Planung eine Beteiligung stattfinden, um aktuelle Nutzer, potenzielle Nutzer sowie die Öffentlichlichkeit und zielgruppenspezifische Belange mit einzubeziehen.
Zeitablauf des Verfahrens:
Folgende geplante Termine liegen der Ausschreibung für die Vergabe der Planungsleistungen zugrunde:
Erste Phase (Bewerbungsphase):
Veröffentlichung Teilnahmewettbewerb: 1.7.2020
Ende der Teilnahmefrist: 3.8.2020, 12.00 Uhr
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen 27.7.2020
Beantwortung rechtzeitig eingegangener
Aufklärungsfragen bis: 28.7.2020
Zweiten Phase (Angebotsphase):
Aufforderung zur Angebotsabgabe 24.8.2020
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen 17.9.2020
Beantwortung rechtzeitig eingegangener
Aufklärungsfragen bis 18.9.2020
Ende der Angebotsfrist: 24.9.2020, 12.00 Uhr
Angestrebte Termine Bietergespräche: 12./13.10.2020
Angestrebter Termin zur Auftragserteilung: 4.11.2020
Angestrebter Vertragsbeginn: 4.11.2020.
Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
Bei Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1-4 beauftragt, die Leistungsphasen 5-9 sollen optional beauftragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ernst-Barlach-Schule in Ratzeburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.stadt-haus.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1. Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt,
2. Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben,
3. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter „Bewerbungsbogen“ inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen,
4. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen,
5. Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird. Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen,
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y93DGVB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.